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Förderung, Aufgabe Eigentumsrechte??

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  •  MJS
28.9.2016 1
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Hallo zusammen!

Das Thema wurde hier zwar schon einige Male diskutiert, dennoch ist es mir für unsere Situation immer noch nicht ganz klar:

Meine Frau und ich wohnen derzeit im Haus meiner Schwiegermutter, die dort lebenslanges Wohn- und Fruchtgenussrecht besitzt. Eigentümer der Liegenschaft sind nach einer Schenkung bereits meine Frau und ihre Geschwister.

Da wir in dem Haus nicht dauerhaft wohnen wollen (da es keine zwei klar getrennten Wohneinheiten gibt), werden wir uns ein eigenes Haus bauen.

Die Frage ist, ob wir die Wohnbauförderung bekommen, denn da heißt es, man muss "6 Monate nach Bezug bisherige Miet- und Eigentumsrechte der letzten 5 Jahre" aufgeben?! Bedeutet das, dass meine Frau als Mit-Eigentümerin des Elternhauses keinen Anspruch auf Wohnbauförderung hat??

Vielen Dank,
MJ

  •  Richard3007
28.9.2016  (#1)

zitat..
MJS schrieb: Frau als Mit-Eigentümerin des Elternhauses keinen Anspruch auf Wohnbauförderung hat??


Ja das bedeutet das! Ihr könnt jedoch das GB so gestalten das du allein drin stehst, das Problem ist, Sie muss auch den Hauptwohnsitz dort melden.
Das Land OÖ prüft mittlerweile die Grundbücher, daher würde ich dann von der WBF die Finger lassen.

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