Finanzfrage: ETW-Verkauf für Hausbau
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10 Jahre Spekulationsfrist...gilt nicht wenn die ETW Hauptwohnsitz war, dann sind nur 2 Jahre gem. § 30(2)Z1. LG auch Patrick |
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Ist das österreichweit...gleich, schätz ich mal.
Danke Patrick, Gruß Patrick *g* |
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ja ist gleich - ist das Einkommensteuergesetz, hab ich oben vergessen dazu zuschreiben. |
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Mal eine gute Nachricht...., Danke nochmal. Hatte schon gedacht, etwas unüberlegtes zu bereuen...
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