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Feuermauer

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  •  Alfina
21.4. - 24.4.2017
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Darf mein Nachbar in die Rückseite meines Gebäudes, also meine Feuermauer, eine Wasserleitung einbauen. Ich konnte auch nicht zustimmen, da mein Nachbar ja nicht einmal gefragt hat. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  •  stecri
  •   Gold-Award
22.4.2017  (#1)
Nein, ohne deine Zustimmung darf er deine mauer nicht bearbeiten.
Und diese Zustimmung würde ich mir auch schriftlich von dir holen wenn dann.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
22.4.2017  (#2)

zitat..
Alfina schrieb: also meine Feuermauer, eine Wasserleitung einbauen


Nein
1.) auf deinem Grundstück ... nicht ohne deine Erlaubnis.
2.) Brandschutz ... Schächte, Kanäle, Leitngen oder sonstige Einbauten haben in brandabschnittsbildenden Wänden eher nichts verloren, bzw. ist eine geeignete Abschottung oder Ummantelung erforderlich. OIB RL RL [Rücklauf] 2 Pkt. 3.4 betrifft zwar Brandschutz "in" Gebäuden, ich würde das aber auch bei "Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke" (OIB RL RL [Rücklauf] 2 Pkt 4) so sehen.



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  •  Alfina
22.4.2017  (#3)
Feuermauer - vielen Dank für die rasche Antwort. Die Feuermauer ist die Rückseite meines Gebäudes und ist die Grundgrenze quasi zu Nachbars Grund. Zwischen meiner Mauer und seinem Grund ist noch der sogenannte Reier. Uns haben schon 2 Hoch-Tiefbau Ing. gesagt es ist vom Gesetz her verboten. Nur finden wir nirgends etwas dazu. Denn der Nachbar wird natürlich glauben es ist eine Gemeinheit von uns wenn wir die Entfernung der Leitung verlangen. Und da wäre es klug ihm da etwas unter die Nase halten zu können.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
22.4.2017  (#4)
Wenn die Mauer wirklich komplett auf deinem Grund steht, dann sollte es selbverständlich sein, daß man dich fragen muß.
Es wäre vielleicht noch die Frage zu klären, wie lange die Leitung da schon in der Wand ist?

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  •  Alfina
22.4.2017  (#5)
ca 1 maximal 2 Jahre länger auf keinen Fall. Da er das Haus erst vor 5 Jahren gekauft, und dann 3 Jahre umgebaut hat. Er hat einen Brunnen nahe meines Reiers. Und wir haben 50cm von unserem Grund abgetreten, damit er seinen Brunnen, der komplett von seinem Anbau überbaut ist, entlüften kann, sprich das das nicht auf meinem Grund geschieht.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.4.2017  (#6)

zitat..
Alfina schrieb: Uns haben schon 2 Hoch-Tiefbau Ing. gesagt es ist vom Gesetz her verboten. Nur finden wir nirgends etwas dazu.

Da muss man kein Gesetz zitieren, sondern das sagt wohl jedem normal denkenden Menschen der Hausverstand: Ich darf eine fremde Sache ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers nicht benützen (sofern das Recht dafür nicht ersessen ist - was ja hier hicht zutrifft).
Und was das Gesetz betrifft: mit dem Baurecht wird das nichts zu tun haben. Auch das Thema mit dem Brandschutz kannst hier wahrscheinlich vergessen (aus welchem Material ist die Mauer? wie stark?). Da wird das bisschen Leitung den notwendigen Brandwiderstand vermutlich nicht kippen! Hast auch noch gar nicht gesagt, wie dieser "Einbau" technisch aussieht? In eine Ziegelmauer eingestemmt und dann wieder verputzt? Oder nur außen angeschraubt?
Aber eh egal:
Das einzig griffige ist hier das Zivilrecht: also Besitzstörung, Schadenersatz usw.

zitat..
Alfina schrieb: Denn der Nachbar wird natürlich glauben es ist eine Gemeinheit von uns wenn wir die Entfernung der Leitung verlangen. Und da wäre es klug ihm da etwas unter die Nase halten zu können.

Ja, natürlich! Aber bitte nicht die an den Haaren herbeigezogene Krücke über den Brandschutz, sondern freundlich aber bestimmt: er benützt da fremdes Eigentum und das braucht deine Zustimmung. Und wenn du ihm die nicht geben willst (warum auch immer), dann sag ihm das; freundlich, aber bestimmt!
PS: zuerst die Brunnenentlüftung, jetzt die Wasserleitung, was kommt als nächstes???

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  •  Alfina
23.4.2017  (#7)
Wir wollen ja eine gute Nachbarschaft, wir bemühen uns wirklich. Bei deren Umbau wurde unser Dach 2 Reihen abgedeckt, ohne uns zu fragen. Stundenlang der Strom abgestellt, ohne zu sagen " Entschuldigung wir stellen mal ab". Unsere Wand wird ca. 60-90cm sein. Man sieht nur den Wasserhahn auf unserer Wand. Was ist wenn diese Leitung auffriert?
jedenfalls vielen Dank für eure Antworten.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.4.2017  (#8)

zitat..
Alfina schrieb: Wir wollen ja eine gute Nachbarschaft,

Wird hier im Forum oft bei solchen Fällen geschrieben und verlangt. In den allermeisten Fällen ist das aber eine sehr einseitige Geschichte, d.h. da muss sich einer alles mögliche gefallen lassen und darf - im Sinne einer guten Nachbarschaft - ja nichts dagegen sagen. Ich kanns nicht mehr hören und lesen.... Bei einer derartigen Einseitigkeit wird das nie und nimmer ein (wirklich) gute Nachbarschaft sein oder werden.

Wenn es sich tatsächlich so verhält, wie du das beschreibst (wir kennen hier allerdings die Sichtweise des NAchbarn nicht) - aber wenn es so ist, dann gibts nur Eines, das zu einer dauerhaften guten Nachbraschaft auf gleicher Augenhöhe führen kann: dem Nachbarn mal zeigen, dass es dich auch gibt, dass auch du Rechte, Wünsche und Bedürfnisse hast und dass er nicht alles nach Belieben machen kann.
Daher: die Wasserleitung wäre jetzt mal der Punkt, das von deiner Seite auch aktiv zu zeigen. Ansonsten wirst du - wie schon bisher - alles schlucken und deinen Frust darüber im stillen Kämmerlei in dich hineinfressen - aber für eine gute Nachbarschaft muss man halt seine Opfer bringen, nicht?!emoji

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  •  Alfina
24.4.2017  (#9)
vielen Dank für eure Antworten

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