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Fertigstellungsanzeige - Plan falsch

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  •  marmi
20.8.2014
6 Antworten 6
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Guten Tag liebe Community,

habe eine frage an euch:

ich möchte mit meiner freundin eine DG Wohnung kaufen. Fertigstellungsanzeige ist vorhanden. jedoch wurden 4 Jahre vor der fertigstellungsanzeige noch zusätzlich 6 Fenster in das dach (über den anderen in 2ter Reihe) von der jetzigen besitzerin eingebaut. die sind im aktuellen plan bei der baupolizei nicht eingetragen.

jetzt bin ich etwas ratlos. was meint ihr dazu? Kaufen? ist ja sozusagen ein fehler von der eigentümerin (nicht eingereicht und keine unterschriften von allen mithauseigentümern) und von der ziviltechnikerin, die die fertigstellungsanzeige erstellt hat.

DANKE für Euer Feedback und Euren Rat!
marim

  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
20.8.2014  (#1)
dann soll die besitzerin das eben jetzt noch nachholen oder bekommt sie die Zustimmung vielleicht nicht von allen ? (oder hats sogar schon probiert und hat die Zustimmung nicht erhalten und trotzdem so gebaut?)
was sagt denn die Baupolizei dazu? (da scheinst ja schon nachgeforscht zu haben)

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  •  marmi
20.8.2014  (#2)
danke, michiaustirol!

den grund, weshalb sie nicht alle zustimmungen hat, weiß ich leider (noch) nicht.

laut der ziviltechnikerin (der fertigstellungsanzeige) steht nach Rücksprache von ihr mit der Baupolizei MA 37 seitens der Behörde der nachträglichen Bewilligung nichts im Wege.
trotzdem braucht man alle unterschriften ;-( also eher mit dem kauf warten?

habe auch schon an eine lösung gedacht, dass man einen betrag vom kaufpreis zurückhält (depot, treuhänder), der dann den Rückbau bzw. etwaige Klagen etc. grundsätzlich einmal abdecken würde).

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
20.8.2014  (#3)
ich würd das auf jeden Fall noch vor Unterschrift klären.
am besten der jetzigen Besitzerin noch aufbrummen das richtigzustellen

oder gibt es viele Interessenten und es ist Eile geboten?

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  •  marmi
20.8.2014  (#4)
ja, das wäre sicher die beste lösung.

aber es gibt noch andere interessenten. daher etwas eile ;-(

würde noch in den kaufvertrag: Bei etwaigen Schäden, etc. schad- und klaglos halten. zusätzlich bleibt betrag x beim treuhänder bis der fall erledigt ist.

glaubst du, würde das reichen?


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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
20.8.2014  (#5)
das würd ich mit einem Anwalt klären, das muss man sicher genauer definieren schätze ich und aufpassen, dass der Satz nicht von anderen aufgehoben wird (z.b. Wohnung gekauft wie gesehen)

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  •  marmi
20.8.2014  (#6)
ok, das werde ich machen, thxxxxx für die hilfe!!

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