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Fertigstellungsanzeige, Gartenhütte, 3 oder 5 Jahre? [NÖ]

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  •  dagobert
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.2. - 11.2.2019
7 Antworten | 3 Autoren 7
7
Da meine Gartenhütte 16m² groß wird, ist es laut der Gemeinde ein Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben.

-Am 16.12.2015 habe ich mein Bauansuchen mit Einreichplan für eine Errichtung einer
 Gartenhütte bei der Gemeinde abgegeben.

 Im Februar 2016 bekamen die Nachbarn eine Verständigung über mein Bauvorhaben.

-Am 22.02.2016 bekam ich von der Gemeinde den Bescheid, dass es seitens der Nachbarn
 und der Gemeinde keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben gibt.

-Am 07.03.2016 gab ich die Baubeginnsmeldung mit Bauführerbekanntgabe auf der
 Gemeinde ab.

Ich wusste von Freunden und Bekannten, dass ich nach dem Bescheid 2 Jahre Zeit habe die Baubeginnsmeldung abzugeben und mit dem Bau zu beginnen.

Ab diesen Zeitpunkt (03.2016), habe ich laut meiner Bekannten 3 Jahre Zeit, meine Gartenhütte fertig zu bauen.

Diese Woche erzählte mir ein Bauherr, dass ich 5 Jahre Zeit habe fertig zu werden.

Hat sich da was seit 2015/2016 geändert?
Und wenn ja, gelten diese 5 Jahre auch für mich, oder habe ich da Pech weil ich es 2015/2016 abgegeben habe?

Oder gelten die 5 Jahre nur bei einem massiven Hausbau, und nicht für eine Gartenhütte?


 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.2.2019  (#1)
Bundesland?

1
  •  dagobert
  •   Bronze-Award
9.2.2019  (#2)
Ja genau NÖ

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.2.2019  (#3)
Seit eh und je 5 Jahre ab Baubeginn 

1


  •  dagobert
  •   Bronze-Award
10.2.2019  (#4)
Ok danke.
Gibt es eine Internetseite wo ich mir das ausdrucken kann?
Möchte das gerne einigen Leuten zum lesen geben.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.2.2019  (#5)
Ja, steht explizit in der BAuordnung. Hier die aktuelle Version und einige Vorgängerbestimmungen (die alle inhaltlich ident und unverändert sind)

Bauordnung 2014 aktuell (§ 24 Abs.1)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079

Bauordnung 1996 (§24 Abs.1)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblNO/LRNI_2014036/LRNI_2014036.pdf

Bauordnung 1976 (§101 Abs.1):
http://www.noel.gv.at/noe/Bauen-Neubau/7AbschnittVII_BauverfahrenParagraphen92_111.pdf

1
  •  dagobert
  •   Bronze-Award
10.2.2019  (#6)
Karl
danke für den Link. emoji

1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
11.2.2019  (#7)
Zur Info, Bundesland sollte jetzt korrekterweise immer angezeigt werden, wenn der User die PLZ hinterlegt hat. Wir haben den Thread etwas bereinigt.

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