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Fensterbrüstungshöhe: Mindestmaß für Absturzsicherung?

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
7.8.2021
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,

habe für einen Bekannten die Frage zu klären: Die Fensterbrüstunghöhe wurde bei der Gibelwand im Dachgeschoss auf 85cm geplant. Die Baustellen-Realität mit höheren Fussbodenaufbau wegen Installationen hat ergeben, dass die Innen-Fensterbank-Oberkante 80cm sein wird. Die Oberkante des Fensterstockprofil ist 87cm über Fertigfußbodenoberkante. Die Frage ist nun: Was gilt rechtlich? Fensterbankhöhe oder lichtes Höhenmaß der Öffnung?

  •  BAULEItEr
7.8.2021  (#1)
Der Fensterrahmen.
https://www.oib.or.at/sites/default/files/erlaeuternde_bemerkungen_richtlinie_4_12.04.19.pdf

Seite 16.

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  •  stefano
7.8.2021  (#2)
Lt. aktueller OIB RL RL [Rücklauf] 4 (Auszug aus den erläuterden Bemerkungen) ist das wie folgt:


2021/20210807993341.jpg
Also der Fensterstock zählt dazu :)
Du musst noch schauen, ob in deinem Bundesland die aktuelle OIB RL RL [Rücklauf] gilt bzw. ob das Bundesland komplett auf die OIB verweist oder es noch etwaige Zusätze/Änderungen gibt.
 


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
7.8.2021  (#3)
Wow! Bin immer wieder begeistert, wie rasch und kompetent das Forum auf Detail-Fragen reagiert. Bin aus OÖ, da gelten die 85cm. Danke Euch!

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