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Fensterbeschädigung vor Einbau

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  •  motte1
27.7. - 29.7.2014
8 Antworten 8
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Liebe Forumsmitglieder, bitte um Eure Erfahrungen mit dieser Sachlage.
Wir bauen derzeit ein neues Wohnhaus und haben beim Fensterbauer einen Auftrag von ca 70.000 netto incl Einbautischler und Sonnenschutz. Neben der teilweise bestrittenen Tatsache, dass die Naturmaße einiger Fenster bzw. Glasfronten zu klein genommen wurden - akzeptieren wir noch - ist nun bei einer Glasfront mit Fenster und Fixverglasung ein doch beträchtlicher Holzdefekt zu sehen. An einem Rahmenholzstück 4x2 cm und am anderen austauschbaren Rahmenholzstück 3 x 10 cm.

2014/20140727371059.JPG
Als Verursacher wurde vom Fensterbauer möglicherweise der Putzer oder ein anderer angegeben, aber sicher nicht er, denn er habe seine Arbeit sauber und fachgerecht abgeliefert. Nach fünfmaligem Nachfragen beim Fensterbauer und Konfrontation mit eindeutigen Beweisen, daß er den Schaden verursacht haben muß (unbeschädigte Abdeckfolie, Defekt im von aussen unzugänglichem Rahmenbereich, usw...) wurde die Verursachung weiter abgestritten.
Durch Zufall haben wir jetzt von einer Nachbarin erfahren, daß das Fenster beim Hochhiefen durch den Fensterbauer in den ersten Stock 1,5 Meter mit einem lauten Krachen in die Tiefe, auf eine dort stehende Mischmaschine gefallen ist. Das Fenster war aber noch gut verpackt. Mit dieser Tatsache konfrontiert, hat der Fensterbauer schlechten Gewissens dies dann zugegeben.
Er will den austauschbaren Holzteil tauschen und den beschädigten nicht austauschbaren Teil kitten. Wir wollen diese Fensterfront aber ausgetauscht haben, da wir kein Vertrauen mehr in diese Front haben und nicht wissen, ob neben der möglicherweise nur kleinen oberflächjlichen Defekte auch noch innerliche nicht sichtbare Defekte bestehen, auf deren Reparatur wir in einigen Jahren, dann selbst sitzen bleiben. Dann nämlich müssen wir das Fenster auf eigene Kosten (weil der Fehler nicht mehr versteckt ist und wir bei Fertigabwicklung des Geschäften den bestehenden Mangel von rechts her akzeptieren) incl Boden usw austauschen.

Der Fensterbauer will reparieren, wir wollen die ganze Front ausgetauscht haben. Wie sieht das rechtlich aus, was für eine Handhabe haben wir, was sollen wir machen.

Ich bitte um rasche Antworten, da diese Angelegenheit unseren Bau zusehends verzögert.

LG

  •  2moose
  •   Gold-Award
27.7.2014  (#1)

zitat..
motte1 schrieb: Ich bitte um rasche Antworten, da diese Angelegenheit unseren Bau zusehends verzögert.

Auf eine neues Fenster 12 Wochen zu warten kannst Du Dir leisten? Das wird die Lieferzeit sein, wenn Du auf neu bestehst ... Zuzüglich der x Wochen, bis Du Dich durchgesetzt hast.
Falls Zeit doch keine Rolle spielt, würde ich doch auf den Kompletttausch oder zumindest eine werkseitige Reparatur bestehen. Kitten bei naturbelassener Oberfläche geht gar ned.
So nebenbei ... was ist das für ein Bau, dass der Fensterauftrag 70.000,- netto ausmacht?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.7.2014  (#2)
Wenn du wegen später auftretender Mängel Bedenken hast dann lass Dir eine Gewährleistungsverlängerung auf 5 Jahre geben.

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  •  motte1
27.7.2014  (#3)
@2moose: danke für die Info. Bei den 70.000 hab ich mich anscheinend vertippt, 40.000 soll das heißenemoji. Zeit spielt natürlich eine Rolle, aber da wir nun mit der Austrocknung ohnehin noch warten werden müssen, ist dies auch nicht so dringend.....
@sir_rws: ja, deswegen haben wir Bedenken. Es könnten ja auch Spannungen im Glas sein,die wir jetzt nicht sehen bzw. ausmachen können. Und diese ganze Front kann man eben nur im Ganzen austauschen, dh wenn wir dies in 5 Jahren machen müssen, muss auch der ganze Boden wieder rausemoji( Deshalb wäre uns jetzt der Austausch am liebsten......

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  •  rainer1977
  •   Bronze-Award
28.7.2014  (#4)
Was ist das für ein Fensterhändler, der dir solche beschädigten Fenster einbaut??? Unglaublich....

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  •  motte1
28.7.2014  (#5)
Lieber Rainer! Die Fensterfirma hat einen sehr sehr guten Ruf und Spitzenqualität, es liegt einzig und allein in der Zuständigkeit des selbstständigen Vertriebspartners dieser Firma, was uns passiert ist.Aber wir werden uns jetzt die gesamte Front ersetzen lassen und hoffen, dass das kein Problem sein wird.... emoji

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  •  rainer1977
  •   Bronze-Award
28.7.2014  (#6)
Wenn Die Fensterfirma ihren guten Ruf behalten möchte dann soll Sie tätig Werden. Aber nicht mit Fensterkitt.

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  •  atma
  •   Gold-Award
28.7.2014  (#7)
ich versteh das problem vom unternehmer ja nicht so ganz... der hats fallen lassen - is zwar blöd glaufen, aber kann man noch immer im positiven sinne lösen. dann soll er das doch einfach seiner betriebshaftpflicht melden...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
29.7.2014  (#8)
Soweit ich das mit ner Haftplicht verstehe, - zahlt diese Schäden, die der Händler bei Dritten verursacht. Keine selber fallen gelassenen Fenster.

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