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Ersitzung trotz Grundkataster

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  •  vespa1947
4.1. - 8.1.2020
10 Antworten | 7 Autoren 10
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Hallo ihr lieben,

kann man eigendlich noch Grundstücke trotz Grundkataster ersitzen?

Folgender Hintergrund: Unser Nachbar hat seit ca. 30 Jahren einen Zaun zwischen unseren Grundstücken. Der Zaun ist aber zu weit auf seiner Seite gesetzt, ca. 50cm nur - das ganze aber auf der gesamten Grundstückslänge von fast 60 Metern. Das ergibt nach Adam Riese gut 30m2 die ich somit seit vielen Jahren mitnutze. Das war auch schon zu einer Zeit, von den Vorbesitzern von beiden Grundstücken.

Jetzt pocht der Nachbar auf seinem Recht, den Zaun zu versetzen in Richtung meiner Seite um die 50cm. Das Problem ist, auf meiner Seite sind seit Jahren schöne Büsche, eine Einfahrt mit Asphalt. Die 50cm sind nicht das Problem, das Problem ist der Schaden und die Kosten welche diese Versetzung nun mit sich zieht und wer dafür aufkommt. Abkaufen lässt er sich die 30m2 leider nicht.

Kann ich das bereits ersessen haben? (Seit 1953 sind die Grundstücke im Kataster) Wenn nicht, wer kommt für die ganzen Kosten nun auf.

Danke!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.1.2020  (#1)
Ein OGH Urteil zum Thema:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ersitzung-trotz-grenzkatasters/

zitat..
vespa1947 schrieb: Kann ich das bereits ersessen haben?

Demnach nein.


zitat..
vespa1947 schrieb: wer kommt für die ganzen Kosten nun auf.

Demnach bleibst du darauf sitzen.


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  •  Blinky
  •   Bronze-Award
4.1.2020  (#2)
Hi,

in der Stmk gibt es sowas nicht. Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Unser Grund (seit 1945 in der Form im Grundbuch), wurde nun im Zuge des Verkaufs verringert. Irgendjemand hat sich wohl mit dem Zaun und den Grenzsteinen gespielt. War bis jetzt jedem wurscht, im Zuge des Verkaufes hat der Nachbar Radau gemacht, es wurde 3x neu vermessen und der Grund angepasst. Kosten mussten die Vorbesitzer tragen. Also nichts ersessen.

Liebe Grüße

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.1.2020  (#3)
Wieder mal sind die Angaben nicht eindeutig genug, um eine Antwort geben zu können.

zitat..
vespa1947 schrieb: trotz Grundkataster

[ref]vespa1947:56162#56162[/ref] Was ist mit "Grundkataster" gemeint?? Den Begriff gibts nicht!
Ist "Grundsteuerkataster" oder "Grenzkataster" gemeint???

Für mich klingt die Frage eher nach "Grundsteuerkatster"! Aber wie gesagt, wir wissen es nicht!

zitat..
vespa1947 schrieb: Seit 1953 sind die Grundstücke im Kataster

Auch das ist irreführend bzw. falsch: 1953 gabs noch keinen Grenzkatatser. Einen Grundsteuerkataster gibts allerdings schon viel, viel länger. Was also ist da 1953 genau passiert??


zitat..
Blinky schrieb: in der Stmk gibt es sowas nicht.

Was genau gibt es in der Steiermark nicht? Dieses Thema hier berührt keine Landesgesetze, also gibts keine Unterschiede zwischen den Bundesländern!!

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  •  Blinky
  •   Bronze-Award
4.1.2020  (#4)

zitat..
__________________
Im Beitrag zitiert von Blinky: in der Stmk gibt es sowas nicht.

Was genau gibt es in der Steiermark nicht? Dieses Thema hier berührt keine Landesgesetze, also gibts keine Unterschiede zwischen den Bundesländern!!

von DeletedUser002

 Ah, ok. Die Baugesetze sind ja von Land zu Land unterschiedlich. Dachte, das würde in diese Kategorie fallen und habe daher da Bundesland in dem ich wohne genannt, um besser vergleichen zu können.


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  •  vespa1947
6.1.2020  (#5)
Die genauen Grenzpunkte sind bei uns im "Grundbuch" so hinterlegt und lassen sich via Online- Sagis einsehen (das ist bei uns in Salzburg das onlinetool um die Grundstücksdaten abzufragen, auch Grenzpunkte, Nutzungsgrenzen usw.)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.1.2020  (#6)

zitat..
vespa1947 schrieb: bei uns im "Grundbuch" so hinterlegt

Wenn du unter Grundbuch DAS "GRUNDBUCH" meinst: Das Grundbuch hat nichts mit Grundgrenzen zu tun!
Es geht hier um den KATASTER. Und da gibts 2 Varianten - den "GrundsteuerKATASTER" und den "GrenzKATASTER".
Du musst also zuerst meine Frage beantworten:

zitat..
Karl10 schrieb: Ist "Grundsteuerkataster" oder "Grenzkataster" gemeint???

Sonst kann man dir deine Frage nicht beantworten, weil es insbesondere hinsichtlich Ersitzung zwischen den beiden Varianten einen großen Unterschied gibt.



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  •  vespa1947
7.1.2020  (#7)
Hallo Karl,

ich finde hier leider nichts dazu, die Begriffe "Grundsteuerkataster" oder "Grenzkataster" tauchen in keiner meiner Unterlagen auf. Hier wird immer nur von GZ oder KG gesprochen, oder das Wort Grenzpunkte taucht auch auf. Und natürlich "Grundbuch und Kataster". Wie könnte ich das denn rausfinden?

Schönen Tag!

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  •  klim18
7.1.2020  (#8)

zitat..
vespa1947 schrieb: ich finde hier leider nichts dazu, die Begriffe "Grundsteuerkataster" oder "Grenzkataster" tauchen in keiner meiner Unterlagen auf. Hier wird immer nur von GZ oder KG gesprochen, oder das Wort Grenzpunkte taucht auch auf. Und natürlich "Grundbuch und Kataster". Wie könnte ich das denn rausfinden?

Wenn es in den letzten Jahrzehnten keine Vermessung und Grenzverhandlung gegeben hat, wird das Grundstück nicht im Grenzkataster sein. Erkennen kann man es im Grundbuchauszug, da steht dann im A1-Blatt in der Zeile neben der Grundstücknummer ein "G" für Grenzkataster, im Mappenblatt beziehungsweise im Sagis ist bei allne Grundstücken im Grenzkataster die Grundstücksnummer unterstrichen.

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  •  carlito
  •   Silber-Award
7.1.2020  (#9)

zitat..
vespa1947 schrieb: Der Zaun ist aber zu weit auf seiner Seite gesetzt, ca. 50cm nur - das ganze aber auf der gesamten Grundstückslänge von fast 60 Metern.

Damit !vermute! ich den Pflegeabstand in der Breite eines Rasenmähers. Wurde im ländlichen Gebiet des öfteren angewendet. Habe ich des öfteren bei diversen Grenzverhandlungen mitbekommen. Leider wenn die älteren Besitzer verstorben sind oder es des öfteren veräussert worden ist, gehen leider solche Informationen verloren.

Ruf beim zuständigen Vermessungamt an oder lass dir einen Grundbuchauszug bei deiner Gemeinde ausstellen (beides meistens kostenpflichtig)

Übrigens: Teile eines Grenzkatastergrundstückes kann man nicht ersitzen, da man diese Grenzen eines vorherigen Grundsteuerkatasters immer mit allen Grundeigentümer im Beisein eines Zivilgeometers mit Unterschrift niederschreibt und somit diese Grenze oder Grenzpunkte rechtlich sichert.

Aber.... man kann ein GANZES Grenzkatastergrundstück ersitzen, ich frage mich zwar, wie dieses möglich ist, aber vermutlich so wie in meinen ersten Absatz, jedoch nur im großen Stil emoji

LG


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
8.1.2020  (#10)
In OÖ sind alle Grundstücksgrenzlinien im Katasterplan abgebildet. Aber die durch Geometer festgestellten Grenzlinien sind besonders markiert, nur diese Grenzen kann man nach einer solchen Vermessung nicht mehr anders ersitzen.

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