Hallo ihr lieben,
kann man eigendlich noch Grundstücke trotz Grundkataster ersitzen?
Folgender Hintergrund: Unser Nachbar hat seit ca. 30 Jahren einen Zaun zwischen unseren Grundstücken. Der Zaun ist aber zu weit auf seiner Seite gesetzt, ca. 50cm nur - das ganze aber auf der gesamten Grundstückslänge von fast 60 Metern. Das ergibt nach Adam Riese gut 30m2 die ich somit seit vielen Jahren mitnutze. Das war auch schon zu einer Zeit, von den Vorbesitzern von beiden Grundstücken.
Jetzt pocht der Nachbar auf seinem Recht, den Zaun zu versetzen in Richtung meiner Seite um die 50cm. Das Problem ist, auf meiner Seite sind seit Jahren schöne Büsche, eine Einfahrt mit Asphalt. Die 50cm sind nicht das Problem, das Problem ist der Schaden und die Kosten welche diese Versetzung nun mit sich zieht und wer dafür aufkommt. Abkaufen lässt er sich die 30m2 leider nicht.
Kann ich das bereits ersessen haben? (Seit 1953 sind die Grundstücke im Kataster) Wenn nicht, wer kommt für die ganzen Kosten nun auf.
Danke!
Gesamten Text anzeigen
In einem Diskussionsverlauf wurde das Thema der Ersitzung von Grundstücksgrenzen behandelt, insbesondere im Zusammenhang mit Katasterunterlagen. Ein Nutzer bezweifelte die Möglichkeit einer Ersitzung und erkundigte sich nach den Kosten für Grenzangelegenheiten. Es wurde erörtert, dass in bestimmten Regionen keine klaren Regelungen existieren und die Begriffe \
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-generiert.
Alle Diskussionsbeiträge anzeigen