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Ergänzungsabgabe NÖ Kanalgestz

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  •  didi22at
11.11. - 30.11.2011
8 Antworten 8
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hallo!
die sanierung meines hauses ist endlich abgeschlossen! bauvollendung wurde durchgefürt, landesförderung hab ich bekommen, ich war echt happy- bis gestern!
da flatterte ein bescheid der stadt ins haus, dass ich 2200€ zu zahlen habe! soweit zur kurzversion!

mein haus, bj 1954 wurde damals an den kanal angeschlossen und die kanalabgabe bezahlt. wie das damals gerechnet wurde ist nicht bekannt. ich habe am kanalanschluss nichts geändert, es waren vor umbau 3 geschosse an den kanal angeschlossen, und jetzt immer noch. ich habe lediglich 3 zimmer am dachboden zu wohnraum umgebaut, 1 zimmer und das dortige wc sind altbestand.

laut kanalgesetz ist bei einer späteren änderung der bemessung zugrunde gelegenen berechnungsgrundlagen eine ergänzugsabgabe zu entrichten.

jetzt meine frage, ist der umbau von einem teil des dachbodens zu 3 zimmern wirklich eine solche änderung?

ich hoffe irgendwer hat damit erfahrung.

mfg, didi

ps: falls nötig kann ich einreichplan altbestand, neubestand und bescheid einscannen und einstellen

  •  insis
  •   Bronze-Award
11.11.2011  (#1)
Kanalanschlussgebühr - Hallo,

nehme mal an, das der Dachboden seinerzeit nicht als Wohnfläche berücksichtigt wurde. Dann ist die Vorschreibung naturlich wohl verständlich.

Im übrigen, einfach die Berechnungsgrundlagen der Gemeinde einsehen und erläutern lassen - erklärt einiges.

fg

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.11.2011  (#2)
na ja - mehr wohnfläche - mehr abgabevgl. §2 abs. 4 ivm §3 abs. 2 http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:z34v6ZB32e4J:www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009144/LRNI_2009144.pdf+N%C3%96+Kanalgesetz+E&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESj0xiqHt5PakaV5-Qxqsje6fb_WKf6o9O8kHOZgvT7sjbiQ9XbpV4d3kLAoB97qNol5rU-dMSbIEFx2QfRAcDCCy4JDN5uIWbwkV7UZbU3KCj-V2c_2Y9cGS9sC8Ce8QLotXaWm&sig=AHIEtbRZUxEOceHqBUULoJSQSIPsJk57pA

wennn jetzt der dachboden ausgebaut wird, kommt ein geschoß dazu...

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  •  didi22at
11.11.2011  (#3)
der herr auf der gemeinde hat gesagt er weiß nicht wie das damals (1954) berechnet wurde... er nimmt an(!), dass nur die tatsächliche wohnfläche zur berechnung herangezogen wurde, nicht wie jetzt die verbaute grundfläche mal geschossanzahl.

die änderung nach §2 Abs4 zweifle ich an.

der dachboden war schon zur hälfte ausgebaut, auch das wc war dort schon. nach heutiger sicht würde der zusätzliche wohnraum nicht ins gewicht fallen, da das geschoss als ganzes zählt. (einmündungsabgabe bzw ergänzungsabgabe, bei der kanalbenützungsgebühr ist das was anderes)
die berechnungsfläche nach §3 abs 2 hat sich nicht verändert. so hab ich das verstanden...

das sich an der berechnungsfläche nach heutiger sicht nichts verändert hat, weiß ich nicht, ob die gemeinde neu berechnen darf. bzw ich hab gehofft, dass sie da nicht darf emoji
was sich allerdings geändert hat ist der tatsächliche wohnraum, der vermutlich damals zur berechnung herangezogen wurde, aber aus heutiger gesetzeslage nicht wichtig ist, weil ja das ganze angeschlossene geschoss zählt.

wie auch immer, ich find es echt einen wahnsinn, dass ich 2200€ zahlen muss, weil die berechnungsgrundlagen vor 50 jahren andere wahren.
vor allem weil null leistung geboten wurde, und sich am kanalanschluss nix geändert hat

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
17.11.2011  (#4)
die EU hat ohnehin.. - ..schon richtlinien gemacht, wonach die gemeinden die pauschalverrechnungen entschärfen müssen und auch die personenzahl berücksichtigen müssen.

http://kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/4310377.php

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
30.11.2011  (#5)
Tja - So sind die Spielregeln im schönen Land NÖ. Mich wirds auch noch aufn Hocker schmeissn, habe meine neue Berechnung noch nicht bekommen, aber bei der Gemeinde schon mal "vorgefühlt". Ich finds auch a Frechheit dass nicht nach tatsächlichen Verbrauch berechnet wird, denn technisch gesehen (es gibt auch Abwasserzähler) wärs kein Problem. Und ob ich jetzt 1 oder 2 WC Schüssln angeschlossen hab wär eigentlich wurscht, ich sch.... desswegen auch nicht doppelt so viel.

Aber den Herrn S.botka und Pr.ll is das nur recht, in Zeiten wie diesen...

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  •  johro
  •   Gold-Award
30.11.2011  (#6)
hallo - bei uns wurde die Kanalanschlussgebühr nach der verbauten Grundfläche (dh Haus + Garage) berechnet, waren ca. 3500.-
ich hätte doch mit 4 Etagen bauen sollen,

lg
johannes

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  •  hiddenmaxx
30.11.2011  (#7)
@johoro: - oö?

dann wird pro geschoß gerechnet. emoji

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  •  johro
  •   Gold-Award
30.11.2011  (#8)
hallo - nein, ich bin in NÖ und es wird in unserer Gemeinde nicht nach geschoß gerechnet sondern nur nach Grundfläche des Hauses, da bis mit einem gößerem Haus oder einem Bungalow natürlich schlechter dran.

lg
johannes

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