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Energiegemeinschaft

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  •  Mex74
1.10.2023 - 21.1.2024
11 Antworten | 7 Autoren 11
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Hat hier jemand Erfahrung um wieviel der Preis wenn man an eine Energiegemeinschaft liefert besser ist als der Ömag Preis . Hab ein Angebot von plus 2 cent 

  •  cete8
1.10.2023  (#1)
Wer sagt dir überhaupt das es mit der Energiegemeinschaft besser ist? 😀

Ich denke da kommt es auf einige Dinge drauf an wie zB. wieviele da Teilnehmen, mit welchen Anlagen etc.

Du musst auch bedenken das meist Leute mit kleineren PV Anlagen da mehr davon profitieren als jemand mit einer großen Anlage...

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  •  ck
1.10.2023  (#2)

zitat..
cete8 schrieb:

Wer sagt dir überhaupt das es mit der Energiegemeinschaft besser ist? 😀

....

Wenn die Regelung lautet "Einspeisung zu einem Tarif aktueller OeMAG Marktpreis +2 cent" dann kann es (bei der Einspeisung) nie schlechter sein 😉

Allerdings könnte man beim Bezug über die Gemeinschaft schlechter fahren wie über Awattar zB, aber ich würde eine Energiegemeinschaft nicht nur unter finanziellen Aspekten sehen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.10.2023  (#3)
Pass auf die MwSt auf.
Bei Verkauf an die  OeMAG geht die Umsatzsteuerschuld auf die OeMAG.
Wie ist das in deiner EG geregelt ?

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  •  ck
1.10.2023  (#4)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Pass auf die MwSt auf.
Bei Verkauf an die  OeMAG geht die Umsatzsteuerschuld auf die OeMAG.
Wie ist das in deiner EG geregelt ?

Ich würde davon ausgehen dass das UStG auch in dem Fall gilt 😉


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.10.2023  (#5)
Das ist klar. Dann lass mich die Frage anders stellen.

Bekommst du von der EG den OeMAG Preis plus 2 Cent inkl. oder exkl. MwSt ?

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  •  ck
1.10.2023  (#6)
Dann lass mich die Anwort anders formulieren, das Reverse Charge System gilt für die Energiegemeinschaft genau so wie für die OeMAG.

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
2.10.2023  (#7)
ich kenne das Thema nur von neoom, aber es wird bei anderen EEG's nicht anders laufen:

Kleinunternehmer (keine USt. zurückgeholt):
du bekommst die 2 cent mehr.

Regelbesteuert (USt. wurde zurückgeholt):
da die Abnehmer in der EEG Endverbraucher sind, muss die MWst. dafür abgeführt werden. Daher bekommt man dann auch nur 83,33% vom Preis der anderen Teilnehmer (mit den 2 cent mehr).

Prinzipiell ist das ja auch fair, denn würde die Ömag an Endverbraucher weiterverkaufen, müssten sie ja dann auch die MWst. abführen (also noch zusätzlich aufschlagen), womit es für den Endverbraucher dann um die 20% teurer wäre.

Es ist aber auch wesentlich, sich mal durchzurechnen welche Nebenkosten in der EEG entstehen (Grundgebühr, Aufschlag/Abschlag pro kWh Bezug/Einspeisung). Jedenfalls, wenn das durch 3te angeboten wird. Die wollen klarerweise ja auch davon leben.
Bei eher kleinen Strommengen, können diese Kosten da schnell den effektiven Preis drücken (und/oder den Bezug erhöhen).

Und nicht zu vergessen: Derzeit gilt noch die Strompreisbremse (bis Juni 2024) und in einer EEG gilt die leider nicht! D.h. der Bezug ist dort vielleicht nicht der günstigste...
Man kann aber vermutlich auch nur einspeisen. Oder eben auch nur beziehen.


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  •  Johdi
16.1.2024  (#8)
Ich kann neoom KLUUB empfehlen. Bin da einer Energiegemeinschaft in NÖ beigetreten. War innerhalb von wenigen Tagen ein aktives Mitglied. bekomme für meinen Strom aktuell 18 ct/kWh (Stand Januar 2024). 

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  •  cutcher
16.1.2024  (#9)

zitat..
Johdi schrieb:

Ich kann neoom KLUUB empfehlen. Bin da einer Energiegemeinschaft in NÖ beigetreten. War innerhalb von wenigen Tagen ein aktives Mitglied. bekomme für meinen Strom aktuell 18 ct/kWh (Stand Januar 2024).

Nur für den strom der von der energiegemeinschaft bezogen wird, den rest speist du trotzdem wie zuvor ein


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  •  stfn
  •   Bronze-Award
19.1.2024  (#10)

zitat..
alhei schrieb:

ich kenne das Thema nur von neoom, aber es wird bei anderen EEG's nicht anders laufen:

Kleinunternehmer (keine USt. zurückgeholt):
du bekommst die 2 cent mehr.

Regelbesteuert (USt. wurde zurückgeholt):
da die Abnehmer in der EEG Endverbraucher sind, muss die MWst. dafür abgeführt werden. Daher bekommt man dann auch nur 83,33% vom Preis der anderen Teilnehmer (mit den 2 cent mehr).

Habe noch keine Abrechnung, aber bei meiner lokalen EEG wird in beiden Fällen das gleiche gezahlt (reverse charge) und den Abnehmern 20% verrechnet.


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  •  alhei
  •   Bronze-Award
21.1.2024  (#11)
Bei reverse charge Einspeisung muss spätestens beim Endkunden (wenn nicht Vorsteuer-abzugsfähig) Mwst. verrechnet werden. Neoom zieht das in dem Falls schon auf der Einspeiserseite ab, damit ansonsten für alle der Bezugspreis gleich bleibt.
Hier wird erklärt, wie das funktioniert: https://wissen.neoom.com/eg-steuertypen

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