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Endabrechnung mit Baufirma (fragen?)

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  •  lettortud
20.12. - 21.12.2012
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Hallo zusammen,
bald ist es so weit und es kommt die Endabrechnung der Baufirma.
Da es um viel Geld geht wollte ich mich vorher noch etwas erkundigen und hoffe ihr könnt mir Erfahrungen und Tipps geben.

Über die Baufirma ist der Rohbau, Innenputz, Estrich und Dachstuhl gelaufen.

Wir hatten einen Kostenvoranschlag und dann noch etwas verhandelt (2% Rabatt und 2% SKonto).

Eine große Unbekannte gibt es jedoch, die ARBEITSZEIT vom Rohbau. (Nur ROHBAU, da der Rest über SUBFirmen gelaufen ist und dort extra Arbeitszeit gerechnet wurde)
Auf der Baustelle waren 1 Maurer und 1 Hilfsarbeiter während der Rohbauphase.
Zusätzlich war ich und noch ein Helfer jeden Tag auf der Baustelle mit den Arbeitern.
4 Wochen lang jeden Tag.

Also Arbeitszeit für Fundament,Bodenplatte,Erdgeschoßmauerwerk,Erdgeschoßdecke,Obergeschoßmauerwerk

Im Angebot steht 1,00PA - 45,000€
ganz zum Schluss steht im Angebot: Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferter Menge.

Es geht darum:
45,000€ ist viel zu hoch!
Es war 1 Mauer und 1 Hilfsarbeiter da.
Jeder hat 150 Stunden gemacht.

Wenn ich nun rechne:
150STD x 45€ (netto stundensatz maurer/polier) = 6750
150STD x 40€ (netto stundensatz helfer) = 6000

die Stundensätze sind jetzt mal geschätzt!

ergibt zusammen= 12750 EURO für die Arbeitszeit.
Verrechnet wurden jedoch 45,000€

denkt ihr das es eine Pauschale war im Angebot, da ja nicht die Stunden aufgeschrieben waren im Angebot, sondern nur die Summe.
Anfangs hat der Baumeister so gerechnet das er 3 Helfer auf der Baustelle hat, jedoch haben wir immer zwei helfer gestellt, jeden Tag, wurde auch immer notiert!

Habe nur Angst, jetzt diese riesen Summe zu bezahlen, obwohl mehr als doppelt so hoch..

Während der Verhandlungen und auch im Bauvertrag steht nichts von einer pauschale für die Arbeitszeit, oder muss diese nicht explizit aufgeführt werden?
Ebenfalls wollte ich noch fragen, wie genau die Abrechnung dann von statten geht? ich habe eigentlich jeden einzelnen Ziegelstein gezählt, welcher angekommen und wieder retour gegangen ist, sowie Beton Menge usw.
Da wurde immer um gut 10% mehr im Angebot gerechnet, als dann wirklich verwendet wurde. Hoffe nur das läuft alles fair ab, ist das erste mal für mich.

Danke schonmal
emoji

  •  creator
  •   Gold-Award
20.12.2012  (#1)
halleluja, jetzt gibt's zum nebenthread - http://www.energiesparhaus.at/forum/29407
auch noch die draufgabe... wär' ja grund genug für faulkomaemoji - die hoffnung stirbt ja zuletzt, kam aber auch aus pandora's kiste!

egal, meine dortigen ausführungen gelten natürlich auch hier. das war schlicht und ergreifend ein gesetzwidriger vertrag, weil völlig unbestimmt - check' das alles mal mit §6 kschg http://www.jusline.at/6_Unzul%C3%A4ssige_Vertragsbestandteile_KSchG.html , insbesonders abs 1 z 5 - aber so wie sich das lisest, musst eh den gesamten §6 checken, weil auch die vereinbarung über die subs - wenn nicht explizit schriftlich vereinbart - gesetzwidrig ist. ich wette mal eine weihnachts-pizza, dass du den "vertrag" ned vor unterschrift vom vki oder sonstwem hast rechtlch prüfen lassen. damit musst die agb selber checken oder eben jetzt checken lassen.

die nächste pizza gewinne ich wohl auch: du hast eine anzahlung geleistet und keine förmliche übergabe mit vorheriger prüfung durch einen sachverständigen und übergabeprotokoll, in dem die mängelfreiheit durch den sv bestätigt wird, vereinbart...

heißt konkret: gibt's was anderes als die rechnung auszusetzen? wenn ja => mängelrüge, förmlich richtig schriftlich mit zustellnachweis. hemmt zumindest mal die fälligkeit und da die profis hier immer erklären, dass es kein 100% perfektes gewerk gibt, gibt's auch sicher keine 100% preis... aber genug zeit und stoff für verhandlungen...emoji


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  •  Häuslbauer2012
20.12.2012  (#2)
Ich würde mich hier nicht unnötig verunsichern.

Mit dem Passus: "nach gelieferter Menge" sollte das schon klappen.

Geschätzt wären das dann 800 Stunden bei 40k und dies wird der Baufirma schon bewusst sein, dass sie diese Zeit nicht auf der Baustelle verbracht haben.
Du hast auch für deren Arbeitszeit als Nachweis für die Baufirma unterschrieben oder?

Du baust ja in Braunau oder? Kannst du mir die Firma per PM schicken?

MfG

@Creator: Warum gleich so aggresiv gegen die Baufirma vorgehen? Am besten ist immer ein offenes Gespräch, wenn es Probleme gibt.

Und ganz ehrlich, nicht immer ist ein Sachverständiger/VKI zur Vertragsprüfung notwendig, da es glücklicherweise Firmen mit Handschlagqualität gibt!

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.12.2012  (#3)
warum so aggressiv? - hast du den eindruck, dass der te gehörig vorvertraglich aufgeklärt wurde und die vertragsbedingungen glasklar geregelt sind, sodass sie der te als konsument vollumfänglich verstanden hat?

zitat..
ganz zum Schluss steht im Angebot: Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferter Menge.


zitat..
denkt ihr das es eine Pauschale war im Angebot, da ja nicht die Stunden aufgeschrieben waren im Angebot, sondern nur die Summe


zitat..
denkt ihr das es eine Pauschale war im Angebot, da ja nicht die Stunden aufgeschrieben waren im Angebot, sondern nur die Summe.
Anfangs hat der Baumeister so gerechnet das er 3 Helfer auf der Baustelle hat, jedoch haben wir immer zwei helfer gestellt, jeden Tag, wurde auch immer notiert!


wenn nicht - was ist wahrscheinlicher: dass der te es gar nicht wollte und sich aktiv dagegen gewehrt hat oder ihn die firma bewusst im unklaren gelassen hat?
wer mal §5 und §6 des kschg in zusammenhang mit den fragen des te liest, kann sich schon einen reim drauf machen... und ja, aufklärung ist pflicht des unternehmers.
nun hat aber die firma eine summe genannt, die von der endrechnung abweicht. ganz überraschend ist es nicht billiger geworden. der hinweis, dass es sich laut firma um kein pauschalangebot handeln soll, ist irgendwo versteckt zu finden... jeder, der 2 paragrafen lesen kann, weiß, warum ich da aggressiv gegen die firma schreibe.

da braucht es zum gegenwärtigen zeitpunkt nichts mehr an gelaber, sondern max. alles schön schriftlich dokumentiert. mündliche aufklärung hat vor vertragsschluss zu erfolgen!

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  •  lettortud
20.12.2012  (#4)
ich baue in OÖ

Ich habe an der Qualität grundsätzlich wenig auszusetzen,
nur eben die Abrechnung macht mir Sorgen.

Ich werde aber bald sowieso mehr wissen und werde so eine große Differenz (mehr als doppelt so viel) nicht einfach so stehen lassen,
wollte nur erfahrungen und etwaige Tipps für die Abrechnung erfragen. Das Problem ist ja eigentlich nur, das man das gesamte vereinbarte Geld schon überwiesen hat und dann auf eine "Rücküberweisung" warten muss.

danke für eure antworten

@creator
ja leider wurde das im vorhinein nicht klar ausgeredet, so wie mehrere Sachen. So tappe ich momentan im Dunkeln da es für mich nicht 100% klar ist.
Aber ich muss mich wohl noch etwas gedulden

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  •  silverblue
21.12.2012  (#5)
Hallo!
Also passieren kann ja immer was - aber ich denke mir, wenn ich soviel Geld in die Hand nehme, unterschreibe ich doch nichts ohne es vorher gecheckt zu haben... und das noch bei scheinbar voller Anzahlung.... In welcher Welt leben manche?

Ab zum VKI oder dergleichen.....

LG Silverblue

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
21.12.2012  (#6)

zitat..
da es glücklicherweise Firmen mit Handschlagqualität gibt!


die hat sich allerdings lettortud anscheinend nicht ausgesucht...
ich hatte bis jetzt nur mit einer firma zu tun und da habe ich wirklich geglaubt die haben handschlagqualität (auch aus gesprächen mit referenzen)...bis zum Vertrag - mit der ersten Rechnung kam die Überraschung, also lieber immer einmal mehr fragen und prüfen!

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  •  kalki80
21.12.2012  (#7)
Noch ist nicht alles klarSoweit ich das jetzt mitbekommen habe hat der TE die Rechnung noch gar nicht auf den Tisch. Daher besteht ja noch Hoffnung. Das derartige Punkte im Angebot vor einer Unterschrift geklärt sein müßen ist klar.
Aber eines zeigt sich hier auch wieder:
Es macht auf jeden Fall Sinn ein Bautagebuch zu führen! Wer hat wann, wie lange auf der Baustelle gearbeitet (wenns geht mit Unterschrift)? Was wurde wann in welcher Menge geliefert? usw.. Elektronische Tools habe ich selber schon ein paar im www gefunden. Der TE dürfte hier ein paar Daten haben.
Ich empfehle im konkreten Fall gleich einen klärenden Anruf bei der Firma. Falls man sich da "dumm" stellt kann man ja schon im vorhinein einen Hinweis auf den VKI geben. Vielleicht spart man sich dann ein paar Diskussionsrunden!

Damit wünsch ich dir einen guten Ausgang!

lg,

1
  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#8)
den blick vor der gelebten, realen praxis zu verschließen - oder vergangene fehler zu beweinen, hilft lettortud jetzt ja ned weiter.
de factro geht's eigentlich nur darum, argumentationslinien aufzuzeigen, die die rechtmäßigkeit der forderungshöhe zumindest bezweifeln lassen.

lettortud ist schlicht gelinkt worden wie unzählige andere auch, das nennt sich dann "üblichkeit". nur hier im forum fällt's halt auf.

mal ganz abgesehen von schuld, vertragsgültigkeit u.ä., die in absprache mit der ak-konsumentenschutz oder eben dem vki bzw. sonstigen rechtsvertretern zu klären wären:

nur 100% perfekte leistung rechtfertigt 100% lohn.

zitat..
Ich habe an der Qualität grundsätzlich wenig auszusetzen


wennst auch nur irgendetwas auszusetzen hast, heißt das nun mal ned 100% perfekt.
damit kann man arbeiten - eben mit dem instrumenten der nichtabnahme und mängelrügen, die automatisch auch die fälligkeit einer forderung bis zur vertragsgemäßen verbesserung vernichten. sprich: bis zum abschluss der verbesserung und mängelfreien abnahme des gewerks kann nichts gefordert werden und es wird automatisch billiger, weil die firma in verzug gerät und sich selbst mal fragen muss, ob sich das verbessern lohnt.



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  •  Jelly
21.12.2012  (#9)

zitat..
Im Angebot steht 1,00PA - 40,400€
ganz zum Schluss steht im Angebot: Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferter Menge.


gibts denn jetzt schon die rechnung???

steht da wirklich 40 [KOMMA] 400? oder 40 [PUNKT] 400? und sind nach den 400 noch ein ",-"?

denn wenn der verwies auf dem KV steht, dass alles nach tats. aufwand verrechnet wird, dann ist das meiner meinung nach der regie stundensatz??? (hoffen wird man ja noch dürfen)
was mich eben verwundert ist, dass es den hinweiß auf die regiearbeiten gibt UND einen fixpreis für die arbeitszeit???

und war das wirklich ein kostenvoranschlag? oder ein angebot?

die unterschiede hab ich ja schon öfter erklärt, ein angebot ist bindend, einen KV kann man bis zu 20% überziehen, also werden aus 40.000,- schnell mal 48.000,- nur weil eben KV drauf steht und nicht angebot

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  •  deejay
21.12.2012  (#10)
Wenn ichs richtig verstanden habe, gibts noch keine rechnung.
Aber wie so oft, zum schluss wird ums geld gestritten wenn der bauherr draufkommt das sein projekt knapp kalkuliert ist. Ab und zu wäre es besser man hat etwas angst bevor man was unterschreibt.
Ich glaube das wird nicht der letzte rechnungs thread von diesem user sein. Nichts für ungut, aber es wirkt etwas eigenartig auf mich.

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  •  lettortud
21.12.2012  (#11)
@deejay
ja würde auch für mich eigenartig wirken emoji

Also die Rechnung ist noch nicht da, der Estrich ist ja noch nicht fertig gemacht worden, nur der Unterbau. Und genau da gibt es ja auch ein Problem, läuft über eine SUB Firma, diese hat 16m³ bestellt, was für eine Höhe von 6cm reichen sollte.
Nun haben die Arbeiter aber im OG 8cm gemacht und im EG 6cm und bei der Hälfte im EG war das Material aus. Keiner mehr auf der Baustelle über Weihnachten und alles dauert wieder länger...

Ich habe keinesfalls falsch oder zu knapp kalkuliert, jedoch wer verschenkt gerne gut 25.000 euro netto?
Im Bauvertrag steht drinnen, das Vertragsgrundlage eben das Angebot vom xx.xx.xxxx ist.

Noch habe ich die Rechnung nicht, jedoch wollte ich mich etwas vorbereiten und sollte es wirklich eine Pauschale sein und wirklich die vollen 40.400,- (mit Punkt!) verrechnet werden, ist das dann nicht Wucher oder so etwas? da ja die tatsächliche Leistung zwischen 12-13.000 normalerweise wert wäre.

Ich gebe noch bescheid, werde nach Weihnachten ein klärendes Gespräch suchen, bis 7.Jänner ist nun geschlossen

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#12)
nur mal zur klarstellung: was soll das mit den subs? - hast du der beauftragung von subs überhaupt ausdrücklich im vertrag zugestimmt?
§6 abs 2 kschg:

zitat..
(2) Sofern der Unternehmer nicht beweist, daß sie im einzelnen ausgehandelt worden sind, gilt das gleiche auch für Vertragsbestimmungen, nach denen
...
2. dem Unternehmer das Recht eingeräumt wird, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden, der im Vertrag nicht namentlich genannt ist;

3. der Unternehmer eine von ihm zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann, es sei denn, die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Verbraucher zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist;
...


die subs sind - wenn der bm als gu auftritt - nicht dein problem, dein vertragspartner ist dann allein der bm und an den sind sämtliche mängelrügen zu richten.
wenn die jetzt einmal 8cm und einmal 6cm machen, ist das zu rügen - da wird ja wohl eine einheitliche höhe in der leistungsbeschreibung sein, oder? kann dich nicht sein, dass die zu blöd zum kalkulieren sind und dir die mehrkosten aufbrummen wollen...

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  •  deejay
21.12.2012  (#13)
ich blicke da nicht ganz durch?
du hast ja ein angebot mit dem stundensatz der arbeiter oder?
die stunden hast du penibelst genau mitgeschrieben, wie kommst du jetzt auf die 40.400€ ?
du wirst ja hoffentlich wissen was du unterschrieben hast oder?

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  •  Jelly
21.12.2012  (#14)

zitat..
du hast ja ein angebot mit dem stundensatz der arbeiter oder?


zitat..
wie kommst du jetzt auf die 40.400€ ?


er hat ja beides auf einem zettel stehen (so wie ich das verstanden habe)
und da kenn ich mich jetzt nicht aus

zitat..
Vertragsgrundlage eben das Angebot vom xx.xx.xxxx ist.


war/ist das jetzt ein angebot oder ein kostenvoranschlag???

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  •  lettortud
21.12.2012  (#15)
@creator
habe der Beauftragung von Subfirmen nicht ausdrücklich zugestimmt, nur beim Dach, da wurde mir genau gesagt welche Firma das macht und auch das Angebot von dieser Firma wurde mir gezeigt.

die Putzfirma war eine SUB und auch die Estrich Firma.
(die Baufirma schlägt hier gut 10-20% drauf, wie ich von den Firmen erfahren habe)

Ich habe ein Angebot von der Firma erhalten, dann haben wir einen Bauvertrag gemacht und dort steht drinnen das sich der leistungsumfang aus dem Angebot vom xx.xx.xxxx ergibt.

Im Angebot selbst ist dann Arbeitszeit für Rohbau angegeben mit 1,00 PA
- 40.400,00 Netto
ebenso: 1,00 PA Leihgebühr für Baukran 4 Wochen
- 2.600,00 Netto
oder: Geometer Haus einmessen 1,00 PA
- 750,00 Netto
oder: Kamin mauern 1,00 PA

oder: PVC Rohre Rabatt -40% 1,00 PA - 700,00 Netto

deshalb frage ich mich ob das PA für Pauschale oder sowas steht?
Hat er einfach nur im Angebot mal Pauschal gerechnet oder gilt eben diese Pauschale dann auch für die Arbeitszeit und ich muss eine fixe pauschale 40.400,- zahlen.

Den Stundensatz habe ich nur geschätzt, ist doch üblich 45 euro für polier netto und 40 für helfer oder.

danke

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  •  deejay
21.12.2012  (#16)
mal ehrlich, das sollte man sich vor vertragsunterzeichnung fragen.
kontaktier einfach den baumeister. ruf ihn an und sag das dich das gerade verwirrt.


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  •  lettortud
21.12.2012  (#17)
bezüglich des Estrich-Unterbau werde ich sowieso mit der Baufirma sprechen, den es war vereinbart 16m³ und eine Höhe von 6cm.
Und nicht 8cm OG und 6cm EG und dann bei der Hälfte kein material mehr, diese zusätzlichen Kosten muss die Baufirma übernehmen, da Sie diese Firma ja auch bauftragt hat und wohl nicht richtig erklärt hat was zu machen ist, keine Ahnung. Hatte sogar am selben Tag noch mit dem Chef der SUB Firma telefoniert und dieser hat nachgefragt wie hoch die Schüttung werden soll. Nummer hat er wohl von der Baufirma erhalten.

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  •  lettortud
21.12.2012  (#18)
@deejay
ja hätte ich wirklich machen sollen,
habe mir das tatsächlich nicht gut genug durchgelesen,
der Preis ganz unten stimmte für mich, habe ein paar Posten durchgelesen, doch woher sollte ich vorher wissen wie Lange man für einen HAUSBAU benötigt, erst jetzt da alles fertig ist, und ich sehe es wurde so viel mehr im Angebot angegeben, frage ich mich warum er so kalkuliert hat..

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  •  lettortud
21.12.2012  (#19)
Wahrscheinlich war es "nur" eine Schätzung für das Angebot und dort lieber etwas mehr kalkulieren als zu wenig. Und er hatte auch mit 2 mehr Hilfsarbeiter gerechnet bei der Angebotserstellung, da er noch nicht wusste das wir selbst 2 Hilfsarbeiter stellen.

Hoffe das geht gut aus und ich bezahle alles genau nach tatsächlich gelieferter Menge und Arbeitszeit.
Da eigentlich bei fast jeder Position etwas mehr gerechnet wurde im Angebot als dann tatsächlich, so war der Kran statt 8 wochen nur 4 wochen da, weniger Beton, weniger Ziegel, weniger Stürze, weniger Rohre, weniger Eisen.

Ich habe natürlich schon eine schöne Excel zusammengestellt, was mehr und was weniger gelifert wurde und habe genau nachgerechnet, demnach sollte bei wirklich tatsächlicher Abrechnung ein MINUS von ca. 30.000 Netto ergeben

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  •  deejay
21.12.2012  (#20)
oh mama mia.
ruf ihn an und frag einfach mal nach. damit auch du ruhige feiertage hast!

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2012  (#21)
nein, nicht anrufen - mängel dokumentieren, fotos, - zeugen und dann mängelrüge (zumindest für den estrich) mit zustellnachweis abschicken => http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=578

damit ist die firma am zug, das hab' ich eh schon zig mal beschrieben...

was alles an dem vertrag stimmt oder ned, kann ich so nicht wirklich beurteilen - liest sich schon schräg =>
http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=572

wenn wirklich die tatsächlichen mengen ausschlaggebend sein sollten (und das so auch als gültig hält), dann ist eh das excel die basis - schöne doku ist immer gut.

zitat..
Ich habe natürlich schon eine schöne Excel zusammengestellt, was mehr und was weniger gelifert wurde und habe genau nachgerechnet, demnach sollte bei wirklich tatsächlicher Abrechnung ein MINUS von ca. 30.000 Netto ergeben



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