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Einreichplan nicht eingehalten [Stmk]

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  •  Christian88
  •   Bronze-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
30.6. - 8.7.2014
61 Antworten 61
61
BV: Steiermark,
unser Nachbar hat im Mai mit dem Bau eines Bungalows mit Garage begonnen. Letzte Woche ist er mit seinem Baumeister zu meiner Lebensgefährtin gegangen und hat mitgeteilt dass Sie "versehentlich" 60 cm zu hoch gebaut haben, Sprich einige Schalsteinreihen mehr. Sie sollte doch unterschreiben, dass wir einverstanden sind. Nichts unterschrieben da ich beruflich unterwegs war. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann man einfach mir nix dir nix 60 cm höher bauen, Nachbar unterschreibt und gut is.
Mir ist schon klar gute Nachbarschaft etc. aber ich habe hier das Gefühl, dass dies kalkuliert war!
Danke für eure Antworten. lg Christian

  •  Christian88
  •   Bronze-Award
2.7.2014  (#41)
Und genau das ist ja das Eigenartige! Warum kommt der zu uns wenn er das nicht braucht! Eben seltsam!

Der 2. Nachbar hat einen Garten, der ist so gut wie nie auf seinem Balkon. Seitlich habe ich einen Sichtschutz!

Ich habe kein Problem wenn jemand in unseren Garten sieht, aber meine Lebensgefährtin liegt am Pool gerne O-Ohne und das sollte lt. Ihr nur für mich bestimmt sein.
Unsere ganze Siedlung wurde in den letzten Jahren gebaut, alles verstehen sich gut, kannst Rasenhmähen, arbeiten etc. grundsätzlich wann du willst, wird sich nie jemand beschweren. Am Samstag und Sonntag hat man halt am meisten Zeit. Aber etwas planen lassen und dann weit übers Ziel hinausschiessen, sollte doch geklärt werden, das aber
!!!!Vorher!!!! und den direkten Nachbarn nicht vor vollendeten Tatsachen setzen. So sehe ich das!

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  •  deejay
2.7.2014  (#42)
jetzt mal hand aufs herz! 60cm, nimm mal einen rollmeter, das ist doch nicht weit übers ziel hinaus.

das sich deine frau nicht gerne vom nachbarn auf die brüste sehen lassen möchte, ist verständlich, aber was hättest gemacht wenn der einen stock drauf baut?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#43)

zitat..
deejay schrieb: das ist doch nicht weit übers ziel hinaus


aber 60 cm zu viel

bin gespannt wies ausgeht, was die gemeinde dazu sagt und, ob sich in zukunft die dame einen bikini anziehen muss... ^^ emoji

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  •  Christian88
  •   Bronze-Award
2.7.2014  (#44)
Ich denke wenn er ein 2-stöckiges Haus gebaut hätte, hätten wir auch die selbe Situation +60 cm.
Es ist für uns alle leicht aus der Distanz, die Sache neutral zu beurteilen. Soll ja auch so sein.

Aber stell dir die Sache einfach so vor wie sie sich zugetragen hat. Bauverhandlung, Nachbar fängt an zu bauen, alles gut, Grabarbeiten, Bodenplatte, aufmauern! Und plötzlich steht er vor der Tür und sagt hier bitte unterschreiben, sind 60 cm "irrtümlich" zu hoch!
@deejay: Sagst du dann " He kein Problem" wo darf ich unterschreiben? oder sagst Du "irrtümlich ist das passiert?" Du weißt in diesem Moment, du wirst eiskalt angelogen und hast dadurch eben Nachteile, wie schon alles diskutiert.

Wir haben alle gebaut und mussten mit Nachbarn auskommen, aber anlügen musste ich keinen, denke du auch nicht, und wir haben gegenseitig auch alles ausgeredet, wenn was zu besprechen war, aber "Vorher". Und das nenne ich auch Nachbarschaft!


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  •  deejay
2.7.2014  (#45)
Das er dich angelogen hat, ist ja nur eine vermutung die natürlich sehr nahe liegt.

Ich meinte nicht das er dann auch um 60cm zu hoch gewesen wäre, sondern er auch über deinen Sichtschutz gesehen hätte.

Das es nicht schlau war, zu dir zu gehen um eine unterschrift zu bitten ist eh klar.
ich versteh nach wie vor nicht warum er das überhaupt gemacht hat, weils einfach nicht notwendig ist.

aber das ist besser bei einem bier ausgeredet als ihm die hölle heiß zu machen, für etwas was du sowieso nicht ändern kannst und er auch bewilligt bekommen wird.
da geht es darum, dass du wohl irgendwann drüber stehen kannst, aber die nachbarschaft im a.... ist.

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  •  Clemens
  •   Bronze-Award
2.7.2014  (#46)
Was sagt denn der Bebauungsplan für eure Gegend? Habt ihr Bauklasse I oder II? Ich denke bei einem Bungalow sollte er selbst bei Bauklasse I mit 60 cm mehr kein Problem mit der Höhe haben. Macht also keinen Sinn nicht gleich so hoch einzureichen, wie es geplant ist. Das legt für mich den Schluss nahe, dass er entweder wirklich versehentlich zu hoch gemauert hat oder im Zuge des Bauens drauf gekommen ist, dass es vielleicht doch besser aussieht da noch zwei Ziegelreihen mehr aufzumauern.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#47)
Ich würde nichts unterschreiben, weil es auch wahrscheinlichst nichts bringen wird und wenn, dann nichts gutes. Die Gebäudehöhe gehört zu den am meisten beäugten Maßen auf dem Bau, bei der Fertigstellungsanzeige ist es gar ein gesonderter Punkt der vom Bauführer bestätigt werden muss, dass die geplante GebHöhe auch eingehalten wurde. Hier "vertut" man sich nicht aus Zufall um 60cm (2 Ziegelreihen).

An dem Punkt darf auch der Christian88 den Nachbar fragen, was er beabsichtigt dem Bauamt zu sagen. Unterschlägt der Nachbar den Übermaß - wovon ich jetzt mal konsequenterweise ausgehe - wird er damit wohl durchgehen und die Erlaubnis erhalten. Das Bauamt wird die Höhe nicht prüfen bzw. auf eingeforderten Fotos (wie bei mir) die 60cm zuviel eh nicht erkennen.

Eigentlich hast du den Nachbar momentan gut in der Hand und vielleicht brauchst du irgendwann auch mal was von ihm, vorausgesetzt, die 60cm und der Bikini sind jetzt kein riesen Drama. Unterschreiben würde ich aber nichts.


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#48)
Hallo - Also ich persönlich würde "nicht so einfacher etwas unterschreiben".

Ich kenne deine Gegend auch nicht, aber wenn im normalfall die Häuser höher sein dürfen (so mit ausgebauten dach oder so) wird er mit seinem Bungalow so und so ein eher "kleines haus" haben, aber dass weiß ich nicht.

ich persönlich würde einfach abwarten und tee trinken.

ich würde auch keinen einspruch oder so haben, wenn ich nicht wirklich einen mega nachteil davon habe, weil wir wären die nächsten 30 jahre nachbarn sein.

ich würd abwarten ob etwas von der gemeinde kommt und dort meine zustimmung geben. oder eben einspruch erheben wenn ich echt einen nachteil habe.

die frage die sich mir stellt ist eher, wo liegt da der fehler, weil 60cm ist schon viel.

das leute 25cm höher bauen, bekomme ich oft mit, so aller najo eine ziegelreihe am dachboden ist schon einfacher für die dämmung usw.. aber 60cm "falsch einreichen" finde ich schon cool.

LG!

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#49)
in der Nachbarschaft - meine Eltern ist ein neues Haus auch irrtümlich 30cm zu hoch geworden.
Nachträgliche Bauverhandlung zwecks Genehmigung, dafür hat der "Neubauer" den Zaun zum Nachbarn bezahlt.

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  •  Jelly
3.7.2014  (#50)
Christian88: ich versteh dein problem noch nicht ganz, bzw stellst du es ja immer wieder anders dar ;)

ein hauptproblem ist, dass der nachbar jetzt von seinem fenster, in deinen garten schauen kann

was bringt dir dann ein flachdach bei ihm?

viele hier reden vom "einfachen" rückbau: der müsste das gesamte fundament neu machen!!! das gleicht einem totalabriss!

wie gesagt, leider wissen wir noch nicht welche bauklassen denn erlaubt sind, aber gäbs nicht die möglichkeit, dass er euch den sichtschutz um diese paar cm "aufstockt" und bezahlt?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#51)
@Christian88 - Schau dir bitte mal (in deinem Fall die steirische) Bauordnung an.

Du unterliegst da einem gewaltigen Irrtum.
Du hast beim Bau des Nachbarn überhaupt nicht sonderlich viel mit zu reden.
Du hast zwar Parteistellung, kannst aber nur beeinspruchen, was gegen die Bauordnung verstößt...ist aber irgendwie sinnlos, weil das ohnehin Aufgabe der Baubehörde ist, das rauszufinden.
d.h. du hast nicht das Recht, mit dem Nachbarn über Bauhöhe, Dachform, Sichtschutz, Beschattung usw. zu "verhandeln".

Entweder seine Abänderung entspricht der Bauordnung, dann kann er so weitermachen, oder er muß es rückgängig machen.

Mit deiner Unterschrift hätte er die Änderung wahrscheinlich im verkürzten Verfahren durchziehen wollen und sich ein paar hundert € für die Bauverhandlung erspart.
Wenn du nicht unterschreibst, gehts eben den längeren und teueren Weg, der Nachbar wirds dir danken, da das Ergebnis das gleiche ist .

Die 60 cm Höhe beim Bungalow werden m.E. problemlos zu bewilligen sein, wenn BK1 oder 2 gilt und nicht sonstige Bebauungsbestimmungen vorliegen.

Ich seh da überhaupt keinen Grund, sich hintergangen zu fühlen...
Viele Leute kennen die Rechte beim Bauen nicht und wollen mehr mitreden, als ihnen zusteht.

Ich hab übrigens absichtlich meine Garage größer gebaut als eingereicht.
Das ganze wurde dann nachträglich bewilligt und gut ist´s.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#52)

zitat..
Jelly schrieb: aber gäbs nicht die möglichkeit, dass er euch den sichtschutz um diese paar cm "aufstockt" und bezahlt?


Warum sollt er das tun?
Er kann ja auch nicht von Christian verlangen, einen Sichtschutz zu machen, damit er seine Gattin nicht oben ohne sehen muß emoji

Es gibt kein Gesetz, das verbietet, dass der Nachbar in deinen Garten sieht.
Wenn man Privatsphäre haben will, muß man halt in der Einöde bauen, sich ein Schloß kaufen oder die angrenzenden Häuser/Bauplätze mitkaufen...

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  •  deejay
3.7.2014  (#53)

zitat..
warum hast du dich nicht in die Pampa gestellt, wenn du nicht möchtest das dir jemand in den garten schaut?


sagte ich ja emoji

ansonsten, danke gdfde, ich versuch das schon seit 3 seiten zu erklären, vielleicht ist es jetzt angekommen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.7.2014  (#54)

zitat..
gdfde schrieb: Du hast zwar Parteistellung, kannst aber nur beeinspruchen, was gegen die Bauordnung verstößt

Stimmt grundsätzlich

zitat..
gdfde schrieb: ist aber irgendwie sinnlos, weil das ohnehin Aufgabe der Baubehörde ist, das rauszufinden

Sinnlos ist es nicht (immer): Weißt du wieviele Baubehörden bzw. Entscheidungen es gibt, die nicht gesetzeskonform sind. Da macht es schon Sinn als Nachbar ein bisschen zu "kontrollieren".

Und noch was zur generellen Diskussion:
Wenns eh egal ist wie man baut, solange es den gesetzlichen Bauvorschriften entspricht, wozu braucht ich dann einen letztlich sehr detaillierten Einreichplan, wozu wird dann genau dieses Projekt bauverhandelt, vom Sachverständigen geprüft und von der Baubehörde genehmigt?
So wie das einige hier meinen, müsst es dann ja genügen, letztlich im gesetzlichen Rahmen zu bleiben - die konkret erteilte Baubewilligung interessiert keinen - und NAchbarrechte sind sinnlos, weil sich eh die BAubehörde um alles kümmert.
Nun, ich denke so funktioniert das auch nicht. Wenns eine wesentliche Abweichung von einem bewillgiten Projekt gibt, dann gehört das geprüft und neu bewilligt, auch wenn vielleicht von haus aus klar ist, dass es genehmigungsfähig ist.
Ansonsten könnten die Gemeinden die genehmigten Projekte aus ihren Bauakten gleich alle wegschmeißen, wenn eh keiner mehr mit der Natur übereinstimmt.....


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.7.2014  (#55)

zitat..
Karl10 schrieb: So wie das einige hier meinen, müsst es dann ja genügen, letztlich im gesetzlichen Rahmen zu bleiben - die konkret erteilte Baubewilligung interessiert keinen - und NAchbarrechte sind sinnlos, weil sich eh die BAubehörde um alles kümmert.
Nun, ich denke so funktioniert das auch nicht. Wenns eine wesentliche Abweichung von einem bewillgiten Projekt gibt, dann gehört das geprüft und neu bewilligt, auch wenn vielleicht von haus aus klar ist, dass es genehmigungsfähig ist.


Klaro ist das nicht so.
Im Worst Case riskiert man einen Baustop, wenn man sich nicht an den Einreichplan hält und braucht eine neue Bewilligung, d.h. man riskiert eine zeitliche Verzögerung beim Bauvorhaben.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Nachbarn nicht so viel Mitspracherecht haben, wie´s viele glauben...wie z.b. Dachform, Sichtschutz, Gartenzaun usw, wie hier diskutiert wurde.

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  •  Jelly
8.7.2014  (#56)

zitat..
gdfde schrieb: Warum sollt er das tun?
Er kann ja auch nicht von Christian verlangen, einen Sichtschutz zu machen, damit er seine Gattin nicht oben ohne sehen muß


an diese sache dachte ich ja auch nur dann, wenn der bau NICHT den bestimmungen enspricht, denn ein rückbau würde wahrscheinlich bedeuten, dass sich der nachbar irgendwo eine kleine wohnung suchen muss emoji

wenns natürlich den bestimmungen entspricht kann er sich auch ein fernrohr ins fenster stellen emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.7.2014  (#57)

zitat..
Jelly schrieb: an diese sache dachte ich ja auch nur dann, wenn der bau NICHT den bestimmungen enspricht,


Nein, das wird so nicht funktionieren.
Entweder der Bau entspricht danach auch den Bestimmungen (nachträgliche Bewilligung, Baustopp usw.) oder nicht.
Wenn nicht, dann muß rückgebaut werden.
d.h. es wäre schon gut, wenn sich der Bauherr VORHER informiert, wenn er sich schon ned an den bewilligten Einreichplan hält.

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  •  Christian88
  •   Bronze-Award
8.7.2014  (#58)
@gdfde Zitat: d.h. du hast nicht das Recht, mit dem Nachbarn über Bauhöhe, Dachform, Sichtschutz, Beschattung usw. zu "verhandeln". Ich will gar nix verhandeln, jetzt noch einmal: nicht ich kam zu ihm, er kam zu mir!!!!!!!
@gdfde Ziteat: d.h. es wäre schon gut, wenn sich der Bauherr VORHER informiert, wenn er sich schon ned an den bewilligten Einreichplan hält. Das hatte ich ja auch gemeint, nicht einfach unterschreiben!!!, sondern gemeinsam zur Gemeinde gehen und abklären. Wenn grundsätzlich von der Gemeinde OK, zur Beschleunigung und Kostenminimierung bekommt er unsere Unterschrift!!! Kein Thema! Möchte weder einen Sichtschutz, noch sonst was verhandeln! Bezgl. Dachform (siehe Beitrag) wäre das für Ihn evtl. eine Option, wenn die Gemeinde sagt "nein" zu hoch, was aber ja nach den einschlägigen Meinungen, eh nicht der Fall sein wird!

Verstehen kann ich nicht warum du deine Garage nicht gleich richtig eingereicht hast, wenn es deine Absicht war, größer zu bauen.

Werde, wie schon erwähnt, das Ergebnis (er will diese Woche zu uns kommen)hier posten. Ihr wart ja auch eifrig dabei mit Postings und danke dafür. Lg



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.7.2014  (#59)

zitat..
Christian88 schrieb: Verstehen kann ich nicht warum du deine Garage nicht gleich richtig eingereicht hast, wenn es deine Absicht war, größer zu bauen.


Weil wir während dem Bauen draufgekommen sind, dass die Garage ev. doch zu klein wird und eh Platz genug da ist und es kostentechnisch vernachlässigbar ist.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.7.2014  (#60)
@christian88

wenn du die zeilen, welche du zitieren möchtest einfach markierst und dann auf "markierten text zitieren" gehst, dann tust dir leichter.
bzw. ists für uns dann auch leichter zu unterscheiden wo das zitat endet und wo dein kommentar anfängt.

bitte, danke! emoji

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  •  Christian88
  •   Bronze-Award
8.7.2014  (#61)

zitat..
rk515 schrieb: wenn du die zeilen, welche du zitieren möchtest einfach markierst und dann auf "markierten text zitieren" gehst, dann tust dir leichter


danke wusste ich nicht!emoji

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