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Einreichplan genau?

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  •  Axel11
23.5. - 19.9.2012
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Kurze Frage zum einreichplan, wie genau muss der sein und den Normen (ÖNORM, OIB etc..) entsprechen. Der Plan ist der fertige Zustand innen und außen - also mit Putz und Dämmung, oder?

Irgendwo muss doch definiert sein, wie genau der Einreichplan sein muss?

Mein Planer meint nach div. Problemen: "....Ich gebe zu bedenken, dass unser Einreichplan nicht alle Details darstellt bzw. für die Ausführung geprüft werden muss. Wir möchten nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn im Einreichplan ein Strich nicht richtig ist und sich dann eine Folgefirma darauf beruft..."
Es geht dabei z.B. um eine zu schmale Treppenbreite bei der für den Handlauf nur 5 cm berücksichtigtn (im Plan eingezeichnet) wurden oder eine evtl. zu schmalen Gang (gemessen wird die Breite immer mit Handlauf).

  •  ma2412
23.5.2012  (#1)
Ernstes Wort ... mit dem Planer wäre da mal angesagt. Die Baubehörde kann da sehr pingelig sein und die vorgeschriebenen Normen (OIB ...je nach Bundesland halt) werden auch geprüft. Passt das nicht, dann gibt' s auch keine Genehmigung bzw. es ist zu ändern. Wenn der Einreichplan fehlerhaft ist - wen außer dem Planer willst sonst zur Verantwortung ziehen? Dann kannst auch noch Probleme mit den Nachbarn bekommen (Abstände nicht eingehalten, Höhe ...). Frage ist auch, ob der betreffende Planer auch Polierpläne erstellt - falls ja dann mag er da auch nicht verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht genau ist? Tja ...

@ Norm betreffend Genauigkeit: Ist sicher in einer ÖNORM definiert - kann allerdings nicht sagen, ob da Toleranzen bestehen. Wenn überhaupt, dann maximal im mm-Bereich. Bauordnung sagt ja beispielsweise Gebäudehöhe darf maximal 6 m sein. Heißt, es darf nicht 6,05 m sein. Möglicherweise wird' s mancherorts toleriert - anderswo wiederum nicht = kostet Geld & Zeit.

P.S. Vorab sollte das Grundstück natürlich digital vermessen sein und da muss auch alles passen = Geometer haftet auch dafür / nimmt entsprechend Honorar. Basierend darauf sollte ein Planer erst loslegen / bzw quer-checken. Kosten sind zwar bitter, aber falls noch nicht gemacht - imho sehr ratsam


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  •  Axel11
23.5.2012  (#2)
Putzfertige Wände oder nicht - Die Frage ist ob der Einreichplan putzfertige Wände hat oder nicht?

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  •  ma2412
24.5.2012  (#3)
Wandaufbau, Fußbodenaufbau ... sind im Einreichplan schon enthalten. Putzstärke detto bzw. beschrieben = wenn man so will putzfertig plus Putzstärke (auch innen), wenn du das meinst.
Hätte da ein Beispiel eine Planes - illustriert es ev. besser.
P.S. Sind mit dem Plan noch nicht ganz durch = da wird noch die eine oder andere Schraube gedreht, aber es wird emoji


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  •  ma2412
24.5.2012  (#4)
oops Bilder fehlten...


2012/20120524345271.JPG


2012/20120524692653.JPG


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  •  creator
  •   Gold-Award
24.5.2012  (#5)
der planer hat einen knall und ist gefährlich... - ... schau', dass du dem nix zahlst und ihn möglichst schnell wegend es unbrauchbaren werks loswirst... und natürlich haftet der planersteller für den plan und kann ihn ned nur urheberrechtlich schützen. der einreichplan ist nämlich grundlage für den baubewilligungsbescheid, dessen einhaltung in der fertigstellunganzeige ja bestätigt werden muss.

http://zeus.h1arch.tuwien.ac.at/tuwis_img/gk/s09/VO/GK_VO_14_Thomas_HOPPE.pdf
http://www.bauwissen.at/media/pts/6/bauwissen-baumeister-hosner-oenorm-a-6240-2-fenster-03.06.08.pdf

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  •  ma2412
24.5.2012  (#6)
@ creator - mille grazie - genau das wollte ich (etwas umständlich) auch ausdrücken emoji

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  •  Axel11
7.8.2012  (#7)
Noch einmal bitte zu "mit oder ohne Putz": Im zweiten Link von creator steht folgendes:

Bemaßung von Einreichplänen

Bei der Bemaßung von Einreichplänen ist davon auszugehen, dass alle Maßangaben zur behördlichen Beurteilung enthalten sein müssen.
Die Maße sind als Rohbaumaße anzugeben, Abweichungen davon sind in einer Legende festzuhalten.
Anbei als Bild unser Einreichbplan


2012/20120807330867.JPG

Die Frag ist wer jetzt Schuld ist, das die Treppe zu schmal ist (im Einreichplan derzeit 25 cm mit Handlauf - nötig sind aber fertig 29 cm, da der Handlauf angeblich mind. 9 cm benötigt)?

Planer - Baufirma oder beide?


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  •  bautech
7.8.2012  (#8)
mMn irgenwie beideAuf welche Durchgangslichte / Innenlichte kommst jetzt bei der Stiege und beim Gang?

Bei solchen "engen" Geschichten sollt der Baumeister ein bissl mitdenken und anstelle der 25er Steine einfach 20er setzen - dann bist inkl Putz max auf den 25 cm laut Maßkote...

Und ja, im Einreichplan (M 1:100) wird das Rohbaumaß eingetragen - also eine Mauer mit 25 cm hat im Einreichplan auch 25 cm, in der Legende zumindest 26cm (+1cm Putz) und in der Natur dann 26,5-27, je nachdem, wie genau gemauert wurde.
Solche Ausführungsdetails werden normalerweise im Polierplan (M1:50) dargestellt - da hast dann Putzschichten, Fliesen, evtl Wandverkleidungen etc auch eingezeichnet und eingemessen...

ng

bautech

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.8.2012  (#9)
natürlich beide! - der eine, weil er beim plan gepfuscht hat und der andere, weil er im rahmen der warnpflicht des werkunternehmers den plan ned hinterfragt hat.

mit solchen "profis" kannst dir gratulieren...

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  •  bautech
7.8.2012  (#10)
Nach nochmaliger Studie deines BeitragsIst die Mauer eh in Ordnung? Denn 9 cm für einen Handlauf (an der Mauer montiert) ist nicht so abwegig...

wenn die Mauer falsch steht - siehe oben

wenn "nur" der Handlauf fehlt - eigentlich die Baubehörde, denn Absturzsicherungen und Handläufe sind im Plan darzustellen. Also theoretisch mußt keinen Handlauf machen, weil nicht bewiligt...

ng

bautech

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  •  Axel11
8.8.2012  (#11)
Die Treppe hat jetzt im verputzten Zustand 1,17 m, da muss noch der Handlauf montiert werden (+ 9 cm). Macht am Ende eine gemessene breite von 1,08 m.
Da im ersten Stock ein Büro mieten will, braucht es bei dieser Treppe aber 120 (ab dem Handlauf gemessen). Im worst case fehlen also 12 cm bei dieser Treppe.

Im Einreichplan gibt es keine "Legende" - in diesem Plan (wenn Rohbaumaß) ist die Treppe evtl. schon zu schmal eingezeichnet (inkl. dem Platz für den Handlauf 125 cm breit).
Die Baufirma meinte, sie bräuchte keine Polierpläne für die Betonausführung. Für den Holzbau (der aber diese Treppe nicht betrifft) geb es genauere Werkpläne.
Beiden Firmen (Planer, der auch den Holzbau ausgeführt hat, und dem Baumeister) war bekannt, dass in den ersten Stock eine Firma (Gewerbe) einziehen soll.
Lösungsvorschlag für worst case von der Baufirma: Im Büro gibt es eine Terrassentüre zum Garten (ebener Ausgang), diese könnte bei Beanstandung zur Eingangstüre gemacht werden....




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  •  bautech
8.8.2012  (#12)
Dann würd ich den Baumeister in die Pflicht rufenWenn von deiner Seite aus von vornherein die Vorgabe war, im 1.OG einen Betrieb anzusiedeln, sollte der Hr BM wissen, dass Fluchtwege für Gewerbebetriebe mind 120cm messen müssen - reine Durchgangslichte wohl gemerkt!
Also eindeutig sein Fehler... und wenn er meint, keinen Polierplan zu brauchen (wogegen ja nix spricht, ich brauchte auch keinen), soll er es gefälligst 2x nachkontrollieren, wenns die Maße aus dem EP nehmen - und ggf auf Unstimmigkeiten hinweisen!
Und die Lösung mit der Außentüre würd ich an deiner Stelle nur bedingt (mit preislichen Abschlägen für die verpfuschte Stiege und ohne Bezahlung für den Ausbesserungsversuch) hinnehmen...

Und ein EP ohne Legende wird normalerweise auch nicht von der Baubehörde angenommen - die müssen ja wissen, welche Darstellung / Schraffur für welches verwendete Material steht... die Sache wird immer mysteriöser!
Kuck bitte mal den Beitrag von MA2412 an, hast sowas in deinen Schnittdarstellungen?

ng

bautech

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.8.2012  (#13)

zitat..
die Sache wird immer mysteriöser!


den eindruck habe ich auch.

was ist das genau abgelaufen - und wie wurde was vereinbart?

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  •  joski
  •   Silber-Award
11.8.2012  (#14)
Baubescheid - zuerst ist zu klären, steht im Baubescheid, dass es eine Gewerbe- / Bürofläche im Haus gibt. Oder wurde ein Wohnhaus eingereicht.
Weiters ist zu klären warum gibt es nur einen Einreichplan. Ist der Planer nur ein Zeichner?

Grundsätzlich ist ein Bmst nicht für die Planung zuständig. Ganz speziell wenn ein Planer (ZT) beteiligt ist. Er hat bestenfalls eine Hinweispflicht.

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  •  flomax
24.8.2012  (#15)
Also ich würd dem Planer bzw. dem Baumeister keine Schuld geben, außer du hast sie darauf hingewiesen dass du eine Treppenbreite von 120cm nach Abzug des Handlaufs brauchst! Jeder "normale" geht davon aus dass man Stiegenbreiten von Wange zu Wange kotiert und nicht von Handlauf zu Handlauf.

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  •  flomax
24.8.2012  (#16)
wobei ich anmerken muss, der plan von dir schaut mir eher aus wie ein entwurfsplan. keine durchgangslichten der türen kotiert, keine nicht tragenden mauerwerke kotiert, stiege nicht kotiert, etc.
und einen blödn fehler den er gemacht hat, ist die aussenwand mit putzstärke einzukotieren, das macht man normal nicht!

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  •  Axel11
25.8.2012  (#17)
Auf dem Einreichplan steht groß: Gebäude "Firmenname" als Überschrift

Baubescheid erste Seite in fett: "Einreichung eines Gebäudes mit Büro, Lagerräumen und Wohnung"

Sowohl Planer als auch BM wussten genau, dass da ein Betrieb in den ersten Stock kommt.
Mail vom Planer: "Die Breite des Treppenlaufs beträgt 1.20m, die Doppellinie daneben markiert den Handlauf mit einer Breite von 5cm. Das passt so lt. OIB."

Bei Rohbaumassen im Einreichplan wäre das meiner Meinung nach falsch, da ja ca. 1,7 cm Putz auf beiden Seiten dazukommen und 5 cm für den Handlauf angeblich zu wenig Platz ist (9 cm dürften nötig sein ...).
Evtl. kann mir hier bitte jemand der das genau weiß sagen, ob der Einreichplan jetzt Rohbaumasse oder Fertigmasse darstellen muss und ob eine Legende verpflichtend ist?

Aber auch wenn ich im Einreichplan die 1,7 cm Putz abziehe bin ich auf 1.216 m (ohne Handlauf). Jetzt habe ich aber 1.17 m.
- Die Frage ist, ob der Baumeister an den fehlenden 4,6 cm Schuld hat oder nicht (wenn ja, ist das ein schwerer Mangel oder sind 4,6 cm noch in der Toleranz die ich dulden muss)?
- Muss mich der BM - wie hier auch schon von bautech geschrieben auf die zu schmale Treppe hinweisen?

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  •  bautech
26.8.2012  (#18)
Kuck malAuszug aus der ON A 6240 - Planliche Darstellung

http://www.bauwissen.at/media/pts/6/bauwissen-baumeister-hosner-oenorm-a-6240-2-fenster-03.06.08.pdf

Seite 1 rechts ioben wird dich interessieren!

ng

bautech

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  •  sonnenkind
26.8.2012  (#19)
Bemassung - Rohbaumasse im Einreichplan ?
Das kommt aus früherer Zeit, als man nur einen Plan zeichnete - das war damals aufwendiger als heute mit CAD!

mAn sind lichte Masse viel sinnvoller.
Fast alles was die Behörde prüfen muss bezieht sich auf fertige Masse!

Wer nach dem Einreichplan baut, erlebt so sein blaues wunder!
Nicht umsonst gibt es Polierpläne!
Das mit zu schmalen Stiegen bzw. Gängen ist ein beliebtes Mißverständnis - daher bitte fertig Masse kotieren - dann stimmen übrigens auch die Raumflächen mit den Massen überein!

Die Behörde kontrolliert auch hier die lichten Masse!

Das ist aber nur meine Meinung - die Norm sagt was anderes....

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  •  bautech
27.8.2012  (#20)
Die Behörde prüft die richtige planliche Darstellung... und die Übereinstimmung der Planung mit den Gesetzen und Verordnungen ("Regel und Stand der Technik").

Die Poliermaße einzukotieren ist in der Einreichung fehl am Platze, das gehört in die Polierplanung...

Und wenn schon die Putzstärken eingerechnet werden sollen, dann bitte den Raum um 3 cm breiter (längs und quer) machen und dann passt die Lichte auch wieder - genauso bei der Stiege.

ng

bautech

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  •  Axel11
28.8.2012  (#21)
Fehler 1: Da mein Einreichplan keine Legende hat ist die Treppe zu schmal geplant worden (Seite 1 oben rechts):
http://www.energiesparhaus.at/redirect.asp?q=http://www.bauwissen.at/media/pts/6/bauwissen-baumeister-hosner-oenorm-a-6240-2-fenster-03.06.08.pdf

Baumeister hat nach dem Plan gebaut, die Treppe ist aber noch schmaler geworden. Auch hat er mich nicht auf die zu schmale Treppe hingewiesen (Fehler 2):

Schuldaufteilung zwischen Planer und BM in % ?



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