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Einklappbarer Balkon--> Lufsteuer??

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  •  Gore
29.8. - 13.10.2008
16 Antworten 16
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Hallo alle zusammen.
Ich bin über diesen Blog ([URL=http://dachbausuenden.wordpress.com/2008/08/19/balkone-fur-alle-mit-bloomframe/]LINK[/URL] )Auf einen Balkon gestoßen der einklappbar ist und im eingeklappten zustand einem großen Fenster gleicht. Meine Frage ist nun ob ich das System ohne große Abgaben, wie zum Beispiel Luftsteuer, einfach in meine Dachgeschosswohnung einbauen lassen kann. Weiters würde ich gerne wissen welche Parameter ich bei dem Fenster beachten muss wenn ich es auch als Hitzeschutz verwenden möchte.
Hoffe ich bin hier Richtig. Über die Suchfunktion ist mir auch kein änliches Thema über den weg gelaufen. Also in diesem Sinne hoffe ich auf viele nützliche Antworten.
mfG Gore

  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
29.8.2008  (#1)
korrekter Link - http://dachbausuenden.wordpress.com/2008/08/19/balkone-fur-alle-mit-bloomframe/


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  •  Gore
30.8.2008  (#2)
Danke für die Korrektur - Bin nicht dahinter gekommen wie ich in diesem Forum meinen Beitrag editiere ;)

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  •  Gore
31.8.2008  (#3)
Wenig los hierAnscheinend kennt sich hier keiner mit der Luftsteuer und so aus...
Kann mir dann vielleicht jemand verraten wo oder bessergesagt in welchem Gesetzbuch ich das finden könnte? Vielleicht kann ich das Juristendeutsch ja verstehen wenn ich es mir nur oft genug durchlese.

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  •  TiM
31.8.2008  (#4)
Gibts das überhaupt? - Ich dachte das gibt es nur bei den Werbeschildern in den Städten? Dort ist es aber meiner Meinung nach eine Werbeabgabe.
Ich kann aber leider auch nicht wirklich was zu dem Thema beitragen. Wenn es wirklich so etwas geben sollte (eine Steuer im eigentlichen Sinn), dann müsste die ja das Finanzamt einheben. In diesem Fall ist auch das Finantamt auskunftspflichtig.

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  •  Bugs
1.9.2008  (#5)
Kosten - Naja, bei dem Preis für den Balkon sollte doch die Luftsteuer das kleinere Problem sein.

Ich würde dir aber empfehlen dich mal mit dem Hersteller in verbindung zu setzen.
Der weiß da wohl am ehesten Bescheid!

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  •  Dexter
2.9.2008  (#6)
UfIch habe mir mal den Artikel auf diesem Blog durchgelesen, erstmal danke dafür, denn der Blog ist ziemlich interessant.
Lustigerweise, baue ich auch gerade meine Wohnung aus und habe auch ein Dachgeschossfenster einbauen lassen.
Aber von Luftsteuer oder so habe ich noch nie in meinem Leben gehört und habe keine Ahnung davon.
Ich würde dir raten dich bei der Homepgae der Stadt Wien, wenn du in Wien wohnst zu erkundigen und wenn du nichts findest, sollte wirklich der Fenstertyp sowas wissen.

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  •  nullenergie
3.9.2008  (#7)
Steuer - Ich habe so ein Cabriofenster seit über zwei Jahren und auch meine 40 Nachbarn haben diese Fenster aber ich weiß ganz sicher dass wir keine Steuer dafür bezahlen.



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  •  NewbeX
12.9.2008  (#8)
luftsteuer...ist aber ein witz, oder?
warum soll man für ein 'cabriofenster' steuern zahlen müssen??

ausserdem heisst es im zitierten blog: '...Soweit ich weis muss man das für alles was über die Grunstücksgrenze auf Gemeindegrund ragt zahlen...

wie soll so ein fenstermodell unter berücksichtigung der dachneigung usw. aus der grundstücksgrenze ragen??



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  •  schwisi
14.9.2008  (#9)
Luftsteuer - Soviel ich weiß wird die Luftsteuer für Balkone und Erker auch eingehoben. In Wien macht das die MA 6 bzw. die zuständige Stadtkasse. Soweit ich mich erinnern kann wurde die Gebühr irgendwann in den letzten Jahren angehoben.

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  •  Gore
23.9.2008  (#10)
AW: Luftsteuer - Ja das hat mir ein Freund auch schon verraten, dass die Gebühr angehoben wurde aber er wusste nicht wo, von wem oder in welcher höhe die Steuer "eingetrieben" wird. Mitlerweile hab ich mich entschlossen einfach mal anzufangen zu bauen. Wenn jemand eine Steuer von mir haben will kommt er schon zu mir um sie einzutreiben. emoji

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  •  schwisi
24.9.2008  (#11)
Luftsteuer - Hab jetzt nachdem ich Deine Nachricht gelesen habe nochmals nachgedacht und es ist mir tatsächlich eingefallen wie diese Steuer in Wirklichkeit heißt. Wonach Du suchen mußt ist die Gebrauchsabgabe bzw. das Gebrauchsabgabegesetz. Auf www.magwien.gv.at ist dieses zu finden.

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  •  Gore
30.9.2008  (#12)
Danke - Danke für die Hilfe ich glaube ich habe jetzt alles was ich brauche. Hoffe auch das ich diesen Gesetzestext:Berufungsbescheid
Der Magistrat der Stadt Wien hat am 21. Februar 2006 zur Zahl XX 99 - XXXX/99999/99/XXX einen Bescheid mit folgendem Spruchpunkt II. erlassen: „Für die Erlaubnis zum Gebrauch des öffentlichen Grundes bzw. des darüber befindlichen Luftraumes wird eine einmalige Gebrauchsabgabe von
1.148,40 EUR festgesetzt.
Die Einzahlung der einmaligen Abgabe im Betrage von 1.148,40 EUR hat binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides mittels nachfolgendem Zahlschein zu erfolgen. Die Abgabenberechnung ergibt sich gemäß Tarif A, Post 6 des Gesetzes vom 30. Mai 2000, LGBl. für Wien Nr. 26 und gemäß Tarif A, Post 12 des Gesetzes vom 11. Sept. 2003, LGBl. Nr. 42.“ Über die dagegen vom Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx fristgerecht eingebrachte Berufung hat die Abgabenberufungskommission in ihrer Sitzung vom 27. April 2007 entschieden wie folgt: Gemäß § 224 Abs. 2 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung, wird Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides behoben.
richtig interpretiert habe. Anscheinend muss ich "nur" eine einmalige Zahlung von 1.148,40 Euronen leisten. Naja ist keine leichte entscheidung da der Balkon selber schon eine ganze stange geld kostet! Aber was solls ist ja nur einmal ;)

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  •  RobRob
6.10.2008  (#13)
Ich denke da gehen die Pferde mit dir durch - Diese Gebrauchsabgabe ist für Lagerungen auf dem öffentlichen Grund.

Für Balkone gibt es keine Gebrauchsabgabe. Entweder man darf einen Balkon machen, oder nicht. Hängt von der Straße ab (Bebauungsbestimmungen : dafür mal da nachschauen http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/html/start.asp?Cmd=Adresssuche - da gibt es dann auch die Möglichkeit sich den Text des Plandokuments anzsehen) und von bereits verwirklichten Balkonen und Erkern an der Fassade.

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  •  RobRob
6.10.2008  (#14)
Jetzt habe ich die Stelle auch gefunden - Aber der Betrag ist wesentlich geringer: siehe unter http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrW/LRWI_F260_000/LRWI_F260_000.pdf Anhang A und 3. Absatz: 18 € je m² mindestens 45 €

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  •  monk
13.10.2008  (#15)
MA 24/13 - Is ja kompliziert :)
am besten hat mir diese Meldung gefallen
"Ich habe so ein Cabriofenster seit über zwei Jahren und auch meine 40 Nachbarn haben diese Fenster aber ich weiß ganz sicher dass wir keine Steuer dafür bezahlen" - klingt doch sehr glaubwürdig - die 40 Zeugen in den Zeugenstand bitte
Also ich fänds doof wenns ne solche Steuer gibt (soweit mein sachkundiger Kommentar zur Situation) - aber wahrscheinlich gibts ne eigene MA für Dachflächenfenster - Sitz direkt neben der der MA 24/12

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  •  Gore
13.10.2008  (#16)
Juchuu ;) - Das ist ja bestens Danke RobRob das minimiert die Kosten für den Spaß auf voraussichtlich 45 Euro. Ist das eigentlich pro Monat oder ist das einmalig?
@Nullenergie: Solltest mal prüfen ob du und deine Kompanen mit den Cabriofenstern nicht doch noch irgendwann ein Nachzahlung an die Gemeinde fällig ist :D
Vielleicht eh sogar die MA24/11, denn die MA24/12 ist ja schon mit Weihnachstschmuck beschäftigt. ;)
Hat vielleicht inzwischen schon jemand so ein Cabriofenster bei einem anderen Hersteller wie zum Beispiel Velux, billiger gesehn??

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