« Baurecht  |

Einfriedung als Bauwerk im seitlichen Bauwich?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Joe1
30.1.2018
3 Antworten | 3 Autoren 3
1
4
Hallo,
in der NÖ BO ist im § 51 BO BO [Bauordnung/Baugesetz] geregelt:

(2) Im seitlichen und hinteren Bauwich dürfen Nebengebäude und -teile sowie oberirdische bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, errichtet werden, wenn

1.der Bebauungsplan dies nicht verbietet,
2.die bebaute Fläche der Gebäude und die überbaute Fläche der baulichen Anlagen insgesamt nicht mehr als 100 m² und
3.die Höhe dieser Bauwerke nicht mehr als 3 m beträgt; bei Hanglage des Grundstücks darf diese Höhe hangabwärts entsprechend dem gegebenen Niveauunterschied überschritten werden, wenn die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird.

In unserer Gemeinde ist die Einfriedungshöhe eines Grundstücks auf max. 1,80 m fixiert.

Kann es sein, dass man (Nachbar) mit der Bestimmung des § 51 die Regel über die Einfriedungshöhe umgehen kann. 
Ein massiver Zaun iHv bis zu 2,6m (Holzlatten mit Stehern) wurde direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt. 
Ich bin mir nicht sicher, ob ein massiver Zaun als Nebengebäude und -teile sowie oberirdische bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, zu verstehen ist.

LG
Joe

  •  peterT1
  •   Silber-Award
30.1.2018  (#1)
Hat der Zaun ein Dach? Wenn nicht, dann ist es ein Zaun...
Gelten die 1,8 m für Einfriedungen gegen öffentliche Grundstücke?
Wurde der massive Zaun mit 2,6 m zwischen 2 privaten Grundstücken aufgestellt?

1
  •  Joe1
30.1.2018  (#2)
Es ist definitiv ein Zaun emoji
Der Zaun wurde zwischen 2 privaten Grundstücken aufgestellt. Keine Einfriedung gegen öffentliches Gut.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.1.2018  (#3)

zitat..
Joe1 schrieb: Kann es sein, dass man (Nachbar) mit der Bestimmung des § 51 die Regel über die Einfriedungshöhe umgehen kann.


Nein.

zitat..
Joe1 schrieb: Ich bin mir nicht sicher, ob ein massiver Zaun als Nebengebäude und -teile sowie oberirdische bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, zu verstehen ist.


Nein, ist er nicht.

Und weiters: ein Zaun/Einfriedung mit 2,60m Höhe ist sehr wahrscheinlich eine bewilligugspflichtige bauliche Anlage. Es hätte also ein Bewilligungsverfahren geben müssen, dem du als Nachbar beigezogen hättest werden müssen. Und dann wären in diesem Verfahren deine Fragen von der Baubehörde zu klären gewesen.

2


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Geschoss oder kein Geschoss lt. Baurecht