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Einfahrt über Nachbargrundstück

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  •  tom444
27.10. - 31.10.2013
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Liebes Forum,
in ein paar Wochen steht der Einzug in unsere neue Wohnung an. Es handelt sich um ein 3-Parteienhaus. Es läuft soweit alles ganz gut. Nur mit der Einfahrt gibt es ein Problem. Diese
ist in unserem Fall für KFZ nicht nutzbar, da sie tlw. über das Nachbargrundstück geplant wurde.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wer hier die Verantwortung trägt:
- Ist es der Architekt, der die Planung und die Einreichung beim Bauamt gemacht hat, und dafür
auch (nicht zu wenig) Geld nimmt?
- Ist es das Bauamt, dass für so einen Plan keine Genehmigung erteilen hätte dürfen?

Um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, werde ich in Erwägung ziehen, Honorarnoten des Architekten nicht zu bezahlen, solange die Situation nicht geklärt ist. Im Architektenvertrag steht, dass er die "technische und wirtschaftliche Verantwortung über eine ordnungsgemäße
Ausführung" trägt.
Jemand hier, der sich mit solchen Themen auskennt?

Danke,
Tom

  •  harimeister
29.10.2013  (#1)
Zumindest in OÖ ist es so - dass ohne eine gesicherte Zufahrt (entweder auf Eigengrund oder über Servitut) keine Bauplatzbewilligung erteilt werden kann. Und ohne Bauplatzbewilligung gibts es natürlich auch keine Baugenehmigung!
Die Verschuldensfrage wird sicher nicht so einfach zu klären sein.
LG

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  •  bautech
29.10.2013  (#2)
In NÖ detto - Ohne direkten Anschluss ans öffentliche Gut, seis über Eigengrund oder mittels einem Wegerecht auch über Fremdgrund, keine Bauplatzbewilligung - aber anscheinend ist dieser Anschluss ja gegeben, aber nicht PKW-befahrbar...
hier kommt mMn das zuständige Bauamt ins Spiel, da die Einreichung ja auf Richtigkeit geprüft werden.

Die Zufahrt ist durch einen Gartenzaun / eine Einfriedung auf dem Nachbargrund nicht möglich - oder sinds andere Gründe?
Gibts auf diesem Fremdgrund ein Wegerecht im Grundbuch?

ng

bautech

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  •  sir_rws
30.10.2013  (#3)
Was sagte denn der Nachbar bei der Bauverhandlung? Hat er Einspruch erhoben?

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  •  tom444
30.10.2013  (#4)
Hallo,
der Anschluss an das öffentliche Grundstück ist gegeben. Es wurde aber der Bau (im Speziellen die Garageneinfahrt) so geplant, dass die Zufahrt zu schmal ist, um mit dem PKW in die Garage zu gelangen.
Derzeit ist eine Zufahrt über das Nachbargrundstück möglich, aber es besteht immer das Risiko, dass der Nachbar einen Zaun o.ä aufstellt. Es ist am Nachbargrund kein Wegerecht eingetragen und der besagte Nachbar hat bei der Bauverhandlung auch keine Einsprüche erhoben.
Vom Bauamt hab ich die Rückmeldung, dass von Ihrer Seite alles in Ordnung ist, da ja ein Anschluss an öffentliches Gut besteht. Es ist also Sache des Planers die Garage so zu platzieren, dass sie auch genutzt werden kann.
Ich hoffe noch auf eine Vernunftslösung mit dem Nachbarn (Servitut oder evt. Grundstücks-Zusammentausch), aber ich organsiere mal Infos für etwaige weitere Schritte.
Danke für Eure Rückmeldungen!

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  •  sir_rws
30.10.2013  (#5)
Der Nachbar kann für die Planungsfehler eures Planers gar nichts. Der muss auch aus den Bauplänen nicht ersehen dass die Einfahrt nur über sein Grundstück möglich sein wird (es sei denn es war schon so eingezeichnet - wovon ich aber nicht ausgehe da dann wohl ihr selbst auch draufgekommen wärt).

Für Garagenzufahrten gibt es vorgeschriebene Mindestgrößen (sind glaube ich in den Länderbaurechten geregelt) - hat der Planer diese nicht eingehalten (oder ist nur Euer Schlitten zu groß?) dann haftet er für dadurch auftretende Kosten. Substitutär kann man auch eine Amtshaftungsklage der Baubehörde versuchen - der gebe ich aber fast keine Chancen.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
31.10.2013  (#6)
Aus meiner Sicht sind für dieses Schlamassel Architekt und Baubehörde verantwortlich.
Bei der Planung hätte dem Architekten auf jeden Fall auffallen müssen, dass die Garage als Autoabstellplatz nicht nutzbar ist, weil die Zufahrt nicht ausreichend dimensioniert ist. Vom Nachbarn kann man in dem Fall wirklich nicht erwarten, dass er sein Grundstück zur Verfügung stellt, weil Planer und/oder Behörde auf dem Nebengrundstück Mist gebaut haben. tom444 agiert richtig, wenn er Teile des Honorars zurückhält. Es wird sich hoffentlich eine vernünftige Lösung finden lassen.


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