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·gelöst· Einfahrt pflicht - NÖ?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
25.7. - 26.7.2017
22 Antworten | 12 Autoren 22
22
hi,

weiß jemand ob eine einfahrt pflicht ist bei nem efh in nö?

es geht um einen bekannten der eben keine hat aber anscheinend gehört hat das man doch welche haben müsste?

  •  Innuendo
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#1)
Eine befestigte oder gar keine? Kommt mitn Hubschrauber? emoji

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#2)
hat gar keine,... parkt einfach draußen...

das problem ist dieses das die baufirma von damals die fertigstellung unterzeichnet hat (ausgeführt lt. plan) und am plan war eben eine einfahrt eingezeichnet. er hat es aus kostengründen dann doch nicht gemacht.

was kann er nun erwarten? ich hab ihm eh schon gesagt das die mal eines morgens mit der abrissbirne vor seiner türe stehen werden *gg*.

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  •  django
  •   Bronze-Award
25.7.2017  (#3)
Bei uns brauchst du 2 Pkw Stellplätze am Grundstück. Ich weiß aber nicht, ob das unsere Gemeinde wollte oder ob das in ganz NÖ so ist. Hab das nicht in Frage gestellt weil es sowieso so war bei uns....

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  •  atma
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#4)
bei uns ist es 1 abstellplatz pro haus, den man auf eigenem grund machen muss.

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  •  Novostar
25.7.2017  (#5)

zitat..
django schrieb: Bei uns brauchst du 2 Pkw Stellplätze am Grundstück. Ich weiß aber nicht, ob das unsere Gemeinde wollte oder ob das in ganz NÖ so ist. Hab das nicht in Frage gestellt weil es sowieso so war bei uns...


Glaube auch mal gelesen zu haben das in Nö 2 PKW Stellplätze am Grund vorgeschrieben sind, kann mich aber auch irren.

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  •  DeletedUser002
25.7.2017  (#6)
Text aus einer Bebauungsvorschrift im Bezirk Mödling / NÖ:

"Bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden oder bei der Errichtung von Zubauten zu
Wohngebäuden, sind pro neu errichteter Wohneinheit 1,5 Stellplätze für
Personenkraftwagen zu errichten. Die so ermittelte Mindestanzahl der Stellplätze für
das Bauvorhaben ist auf ganze Zahlen aufzurunden.
In der geschlossenen Bebauungsweise ist für die ersten beiden Wohneinheiten pro
Bauplatz nur je ein Stellplatz zu errichten."

Wir haben keine Grundstückseinfahrt.
War seinerzeit scheinbar nicht verpflichtend.

Lg Martin

PS: Wobei ich mich jetzt gerade frage, was eine Einfahrt mit einem Stellplatz zu tun hat.
Gibt es Gesetze die beides verlangen?
Man könnte ja einen Stellplatz ohne Einfahrt, bzw. eine Einfahrt ohne Stellplatz errichten.
Wie man manchmal vermutet denken Beamte anders als die Bevölkerung...



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#7)

zitat..
Novostar schrieb: Glaube auch mal gelesen zu haben das in Nö 2 PKW Stellplätze am Grund vorgeschrieben sind, kann mich aber auch irren.

Ja, da irrst du. Im Landesgesetz (Bautechnikverordnung) ist 1 Stellplatz pro Wohnung als Minimum vorgeschrieben. Die Gemeinden können aber per Verordnung eine höhere Anzahl festlegen (aber keine geringere).

zitat..
webdesigne schrieb: was kann er nun erwarten?

In der Regel wird hier der Spruch gelten: wo kein Kläger, da kein Richter.

zitat..
webdesigne schrieb: weiß jemand ob eine einfahrt pflicht ist bei nem efh in nö?

Nicht die Einfahrt ist geregelt, sondern der Stellplatz. Der muss (auf spezielle Ausnahmen geh ich jetzt nicht ein) auf dem Grundstück sein und dann ergibt es sich automatisch, dass du eine Zu- und Abfahrt brauchst.

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Wobei ich mich jetzt gerade frage, was eine Einfahrt mit einem Stellplatz zu tun hat.
Gibt es Gesetze die beides verlangen?

Nein, in NÖ jedenfalls nicht. Wie schon gesagt, der Stellplatz is es, der gesetzlich verbindlich verlangt wird.

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Man könnte ja einen Stellplatz ohne Einfahrt errichten

Na, und wie willst dann ohne Einfahrt zum Stellplatz kommen? Wie gesagt, die Einfahrt ist im Gesetz nicht extra vorgeschrieben, aber sie ist eine logische Konsequenz vom vorgeschriebenen Stellplatz.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: In der Regel wird hier der Spruch gelten: wo kein Kläger, da kein Richter.


sein problem ist das die gemeinde nun draufgekommen ist und jetzt ihn schon deshalb angesprochen haben und er sich binnen paar tage äußern soll warum das so ist und nicht wie im plan...

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  •  DeletedUser002
25.7.2017  (#9)
Hallo Karl!

Danke für Antworten.
Gibts da in den Paragraphen nähere Angaben?

zitat..
Karl10 schrieb:
Nicht die Einfahrt ist geregelt, sondern der Stellplatz. [...] und dann ergibt es sich automatisch, dass du eine Zu- und Abfahrt brauchst.


zitat..
Karl10 schrieb:
Wie schon gesagt, der Stellplatz is es, der gesetzlich verbindlich verlangt wird.


zitat..
Karl10 schrieb:
Na, und wie willst dann ohne Einfahrt zum Stellplatz kommen? Wie gesagt, die Einfahrt ist im Gesetz nicht extra vorgeschrieben, aber sie ist eine logische Konsequenz vom vorgeschriebenen Stellplatz.


Es wird auf die Pflicht der Existenz eines Stellplatzes (oder mehrerer) hingewiesen, aber wo steht denn nun die Pflicht deren Benützung?
Bzw. der Zugang (die Zufahrt) zu diesen Plätzen?
Und das "WIE" ein KFZ zu einem zugewiesenen Stellplatz kommt (Kran, Hubschrauber,...) entscheidet der Bauamtsdirektor oder der User ?

Entweder verstehe ich da etwas falsch, oder die Gesetze sind schwach ausgearbeitet.
Wieso gibts keine Stellplatz-Benützungs-Pflicht ?

Lg Martin


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  •  ap99
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#10)
Bauordnung § 63 und 64
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079

Bautechnikverordnung § 11
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001081

... oder Stellplatzverordnung der Gemeinde

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#11)
da wird wieder zu viel im gesetz herumgegrübbelt.

es ist ja egal (für den bekannten von mir) ob dies nun als einfahrt oder als stellplatz beschrieben wird. in der praxis ist es eins und das selbe.

so wie ich das aber gelesen habe MUSS er einen stellplatz am eigenen grundstück haben (er hat ja auch die einfriedung usw. schon fertig und müsste es eben wieder abreissen, zumindest dort wo das auto hinkommen soll).

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  •  utes
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#12)
mir ist schleierhaft wie es für ein Bauvorhaben ohne den anscheinend vorgeschriebenen Stellplatz eine Bewilligung gegeben hat.
oder war der im Plan und wurde dann einfach "vergessen"???

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#13)

zitat..
utes schrieb: oder war der im Plan und wurde dann einfach "vergessen"???


so war es, hab es oben eh geschrieben,... das ist eben nun sein problem (und auch der baufirma) weil die eben die fertigstellung lt. plan unterschrieben haben (vor 2 jahren) obwohl eben nicht nach plan ausgeführt wurde...

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  •  streicher
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#14)
Im Grunde hätte er ja nur ein Tor machen müssen damit er rein kann. Da genügt ein ganz einfaches.
Ob er sich dann rein stellt oder nicht interessiert die dann eh nicht wirklich.
Bei mir genügte es auch einen Abstellplatz (ein Rechteck) mitten im Garten mit der Hand einzuzeichnen.
Ich hatte das auch nicht und müsste es vor der Genehmigung des Plans so nachreichen.


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  •  utes
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#15)

zitat..
webdesigne schrieb: obwohl eben nicht nach plan ausgeführt wurde...

und das hat er einfach so hingenommen bis ihm jetzt die Gemeinde auf die Zehen tritt???

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#16)
naja eigentlich schon aber er hat sich schon alles verbaut, dh. er müsste wieder den ganzen fundament vom zaun abreißen und dort eben seinen garten auch und das dort ist so eine kleine durchfahrtsstraße. es gibt keinen gehsteig oder parkplätze (halten und parken verboten). er ist auch deswegen aufgefallen weil er immer vor seinem zaun parkt aber keine einfahrt hat und somit auch nur eine spur bleibt.

zitat..
utes schrieb: und das hat er einfach so hingenommen bis ihm jetzt die Gemeinde auf die Zehen tritt???


ja hab es ja eh oben geschrieben, aus kostengründen hat er drauf verzichtet das ihm die firma das zu ende baut und er selber braucht für seine schrottkarre keine einfahrt (seine worte!).

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  •  ap99
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#17)

zitat..
utes schrieb: und das hat er einfach so hingenommen bis ihm jetzt die Gemeinde auf die Zehen tritt???


Ich bin mir ziemlich sicher, daß das auf Wunsch der Bauherrschaft so gemacht wurde.

Bauführer (trägt die gesamte Verantwortung) unterschreiben sowieso viel zu viel, und sind hier grenzwertig unterwegs ... sie werden da auch zum Teil erpresst, in dem die letzte Teilzahlung zurückgehalten wird.
Einigen Bauführern ist es aber auch völlig egal, ob plan- und bescheidgemäß gebaut wurde, und ob sicherheitsrelevante Teile (Absturzsicherungen etc) den Vorschriften entsprechend ausgeführt wurden - da kann ich nur den Kopf schütteln.

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  •  Clemens
  •   Silber-Award
26.7.2017  (#18)

zitat..
webdesigne schrieb: aus kostengründen hat er drauf verzichtet das ihm die firma das zu ende baut und er selber braucht für seine schrottkarre keine einfahrt (seine worte!).


Tja, das ist wohl ein klarer Fall von hoch gepokert und verloren. Da wird er wohl nicht umhin kommen, den Zaun an der Stelle nochmals rückzubauen und den Stellplatz zu errichten. In Summe wohl sicher um einiges teurer als wenn er es gleich gemacht hätte.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#19)

zitat..
Clemens schrieb: Tja, das ist wohl ein klarer Fall von hoch gepokert und verloren. Da wird er wohl nicht umhin kommen, den Zaun an der Stelle nochmals rückzubauen und den Stellplatz zu errichten. In Summe wohl sicher um einiges teurer als wenn er es gleich gemacht hätte.


ja das ist auch meine meinung die ich ihm gesagt habe...

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  •  chrismo
26.7.2017  (#20)

zitat..
webdesigne schrieb: es gibt keinen gehsteig oder parkplätze (halten und parken verboten). er ist auch deswegen aufgefallen weil er immer vor seinem zaun parkt aber keine einfahrt hat


D.h. er parkt dort seit Jahren im Parkverbot? Da hat er eh Glück, dass er bisher davongekommen ist. Bisher habe ich mich immer gefragt wozu es die Abstellplatzpflicht für EFH gibt (bei Mehrparteienhäusern ist's klar), aber anscheinend braucht es wirklich für alles ein Gesetz...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.7.2017  (#21)

zitat..
webdesigne schrieb: das ist eben nun sein problem (und auch der baufirma)

Das Problem der Baufirma ist das nicht, sondern einzig un allein sein Problem! Ich denke, dass mehr als die Hälfte aller Bauführerbescheinigungen falsch und ungesetzlich sind. Wieviele Baufirmen haben damit schon tatsächlich ein Problem bekommen?

zitat..
utes schrieb: und das hat er einfach so hingenommen??

Nein, er hats nicht "hingenommen" (d.h. es wurde ihm nichts aufgezwungen), sondern ER hats so gewollt!!

zitat..
chrismo schrieb: aber anscheinend braucht es wirklich für alles ein Gesetz...

Ja, scheint nicht ohne Grund so zu sein. Und der Hausverstand bleibt immer mehr auf der Strecke und wird durch puren Egoismus ersetzt.

zitat..
ap99 schrieb: Bauführer (trägt die gesamte Verantwortung)

Zum Beispiel Absturzsicherung bin ich da bei dir (kann auch strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschaden haben). Im konkreten Fall des fehlenden Stellplatzes/Einfahrt wird sich die Verantwortlichkeit des Bauführers aber sher in grenzen halten.

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