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DIY PV Anlage - Befähigungsnachweis

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  •  prei
15.9.2022 - 13.6.2023
63 Antworten | 25 Autoren 63
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Hallo zusammen, 

Ich bin eigentlich schon seit vielen Wochen auf der Suche nach einem Solarteur. Entweder es wird mir direkt abgesagt oder Umsetzungsdatum ist Herbst nächstes Jahr mit 40% Anzahlung auf einen Preis der prinzipiell noch sehr weit wachsen kann.

Ich selbst habe eine HTL Elektrotechnik gemacht und Elektrotechnik studiert und kenne mich prinzipiell mti dem Themengebiet aus und hätte auch Interesse mich noch tiefer damit zu beschäftigen. Daher kam mir die Idee die Anlage selbst zu bauen. Wenn da nur nicht die Abnahme durch einen konzessionierten Elektriker wäre ..

Nun habe ich bei den E Netzen Steiermark angerufen und gefragt was dazu notwendig ist um dies selbst durchführen zu dürfen .. und jetzt kommts .. nichts. Laut Auskunft muss ich Ihnen das korrekt ausgefüllte Abnahmeprotokoll übermitteln und darf selbst unterschreiben. 

Kann das sein?? Ich habe noch 2 mal nachgefragt aber anscheinend, wenn ich es mir zutraue, darf ich die Anlage selbst bauen und abnehmen ...

Könnt ihr mir vielleicht auch eure Einschätzung dazu mitteilen?

Liebe Grüße,
Peter

  •  JouleJaeger
13.6.2023  (#61)
Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag in diesem Forum.

Kurze Sidenote: 

Eigentlich wollte ich nur ein Balkonkraftwerke ausprobieren, aber mein Arbeitskollege wies mich darauf hin, dass ich aufgrund meiner technischen Ausbildung legal eine größere Anlage selbst installieren darf. Ich muss es lediglich beim Netzbetreiber melden, um einen Zählerpunkt für das Einspeisen und möglicherweise auch eine Förderung zu erhalten.

Deshalb habe ich den Antrag für das Online-Zugangs-Portal als Eigeninstallateur gemäß § 12 ETG 1992 bei der NetzOÖ gestellt (13.06.2023, ca. 07:30 Uhr). Als Befähigungsnachweis habe ich mein Reife- und Diplomprüfungszeugnis von der Mechatronik HTL hochgeladen.

Leider erhielt ich bereits nach knapp drei Stunden eine Absage, dass meine Ausbildung nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
1. Lob für das schnelle Feedback!
2. Unverständnis, da ich den Lehrplan für Elektrotechnik im RIS mit meinem damaligen Lehrplan verglichen habe und feststellen musste, dass sie nahezu identisch sind. Zudem haben wir im Rahmen unserer Werkstätten-Ausbildung auch den Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften absolviert, der ebenfalls gefordert wird.

Selbst Maschinenbauer haben eine solide Grundausbildung in Elektrotechnik, während ihnen eventuell eher Kenntnisse in Elektronik und Programmierung fehlen.

Gemäß § 12 ETG 1992 heißt es:
'(2) Die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln ist nur solchen Personen gestattet, welche die hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder die Arbeit wenigstens unter der Aufsicht solcher Personen durchführen.
(3) Diese Kenntnisse und Fähigkeiten (Abs. 2) sind insbesondere bei jenen Personen anzunehmen, bei denen die Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis zur Installation der betreffenden elektrischen Anlagen beziehungsweise der elektrischen Betriebsmittel gegeben sind.'

Ist das eine Standard-Abweisung, bei der es nur darauf ankommt, dass das Wort 'Elektrotechnik' offiziell draufsteht, weil sogar eine Fachschule oder Lehre ausreichen würde, ohne jetzt abwertend zu klingen?
Oder versuchen die es einen nicht einfach zu machen..?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Idee, wie ich diese bürokratische Hürde am besten bewältigen könnte?
Nächste Überlegung wäre, die beiden Lehrpläne zuzusenden, um ihnen zu beweisen, dass man sehr wohl auch Elektro bzw. Anlagentechnisch die "hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten" besitzt.
Bzw. unter Aufsicht, dann schaut mir halt mein ElektrikerFreund (weil ja Lehre reicht) über die Schultern, hätte ich kein Problem damit, darf auch ruhig was dafür bekommen, aber das würde immer noch der § 12 der Eigeninstallation sein, welche mir die NetzOÖ verwehrt.

Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
13.6.2023  (#62)

zitat..
JouleJaeger schrieb:

Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag in diesem Forum.

Kurze Sidenote: 

Eigentlich wollte ich nur ein Balkonkraftwerke ausprobieren, aber mein Arbeitskollege wies mich darauf hin, dass ich aufgrund meiner technischen Ausbildung legal eine größere Anlage selbst installieren darf. Ich muss es lediglich beim Netzbetreiber melden, um einen Zählerpunkt für das Einspeisen und möglicherweise auch eine Förderung zu erhalten.

Deshalb habe ich den Antrag für das Online-Zugangs-Portal als Eigeninstallateur gemäß § 12 ETG 1992 bei der NetzOÖ gestellt (13.06.2023, ca. 07:30 Uhr). Als Befähigungsnachweis habe ich mein Reife- und Diplomprüfungszeugnis von der Mechatronik HTL hochgeladen.

Leider erhielt ich bereits nach knapp drei Stunden eine Absage, dass meine Ausbildung nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
1. Lob für das schnelle Feedback!
2. Unverständnis, da ich den Lehrplan für Elektrotechnik im RIS mit meinem damaligen Lehrplan verglichen habe und feststellen musste, dass sie nahezu identisch sind. Zudem haben wir im Rahmen unserer Werkstätten-Ausbildung auch den Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften absolviert, der ebenfalls gefordert wird.

Selbst Maschinenbauer haben eine solide Grundausbildung in Elektrotechnik, während ihnen eventuell eher Kenntnisse in Elektronik und Programmierung fehlen.

Gemäß § 12 ETG 1992 heißt es:
'(2) Die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln ist nur solchen Personen gestattet, welche die hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder die Arbeit wenigstens unter der Aufsicht solcher Personen durchführen.
(3) Diese Kenntnisse und Fähigkeiten (Abs. 2) sind insbesondere bei jenen Personen anzunehmen, bei denen die Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis zur Installation der betreffenden elektrischen Anlagen beziehungsweise der elektrischen Betriebsmittel gegeben sind.'

Ist das eine Standard-Abweisung, bei der es nur darauf ankommt, dass das Wort 'Elektrotechnik' offiziell draufsteht, weil sogar eine Fachschule oder Lehre ausreichen würde, ohne jetzt abwertend zu klingen?
Oder versuchen die es einen nicht einfach zu machen..?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Idee, wie ich diese bürokratische Hürde am besten bewältigen könnte?

Nächste Überlegung wäre, die beiden Lehrpläne zuzusenden, um ihnen zu beweisen, dass man sehr wohl auch Elektro bzw. Anlagentechnisch die "hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten" besitzt.
Bzw. unter Aufsicht, dann schaut mir halt mein ElektrikerFreund (weil ja Lehre reicht) über die Schultern, hätte ich kein Problem damit, darf auch ruhig was dafür bekommen, aber das würde immer noch der § 12 der Eigeninstallation sein, welche mir die NetzOÖ verwehrt.

Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!

Voellig Wertfrei:
Ein bisschen Elektrotechnik waehrend der Maschinenbau-HTL vs 3 Jahre NUR Elektrotechnik-Lehre sind meiner mMn ein massiver Unterschied 

Da sticht Lehre x-mal HTL und das sag ich als Maschinenbau-HTLer


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
13.6.2023  (#63)

zitat..
JouleJaeger schrieb:
[ref]JouleJaeger:69275_4#744630[/ref]"ist nur solchen Personen gestattet, welche die hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen"

Und woher wollen die wissen dass Du oder ich die nicht besitzen?

Seien wir ehrlich, sie wollen damit sagen:
"es ist uns egal was sie wissen oder können, zeigen sie uns den richtigen 'Wisch'"


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