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Dienstentgang bei Mängelbehebung

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  •  wayfinder
  •   Bronze-Award
8.3. - 13.3.2012
6 Antworten 6
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Hallo Community,

mir steht demnächst eine ärgerliche Mängelbehebung im Haus mit einer nicht gerade angenehmen Baustelle bevor. Das Klima mit der Baufirma ist bereits ziemlich angespannt, besonders von meiner Seite, da viele Mängel mühsam erstreitet werden müssen. Nichts desto trotz, es passiert etwas.

Meine Frage: Habe ich einen Schadensersatzanspruch auf Dienstentgang? Ich muss während der Mängelbehebung ja zuhause sein und kann meiner Arbeit als Angestellter im Büro nicht nach gehen. Wenn ja, wonach richtet sich der Anspruch? Müsste ich den einklagen? Wie hoch ist der? Stundensatz nach Angestellen-Dienstvertrag?

Danke für eure Hilfe!
wayfinder

  •  johro
  •   Gold-Award
8.3.2012  (#1)
hallo - deine frage ist natürlich berechtigt und würde mich auch interessieren, unsere Juristen haben da sicher eine Antwort.

aber ob das was bringt?

lg
johannes

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  •  jagernaut
  •   Bronze-Award
8.3.2012  (#2)
also, ich hatte einen ähnlichen fall mit unserem installateur.
kuzer rückblick: hatte den auftrag meine wasserinstallation ,gasheizung ,gasleitung,fußbodenheizung , wohnraumlüftung .
alles komplett fertig mit zugesagten vertraglich gesicherten fixtermin und fixpreis . was ich nicht wußte war das der installateur 2 wochen nach auftragerteilung konkursantrag gestellt hat. jetzt hat er schon bei mir begonnen mit wasser und fußbodenheizung und den ersten teilbetrag kassiert und drängte auf den 2. teilbetrag, ich sagte zu unter der bedingung wohraumlüftung fertig, heizung betriebsbereit. er gab mir mehrere termine bei denen er nicht erschienen ist und ich jeweils einen urlaubstag brauchte. nach etlichen telefonaten mit meinem projektleiter von fertigteilhaus und besuch von mir bei seiner privatadresse ( mit teilweise unschönen szenen , erschien er am nächsten tag und machte weiter, alles fast fertig bis auf 300l speicher statt 500l wie bestellt. ich gab ihm den 2 teilbetrag der 3. mit restsumme 2800€ war noch offen , bis 500l speicher da. aber soweit ist es nicht gekommen. ich bekam brief von masseverwalter mit forderung 2800€ . ich kurz gegengerechnet, was ein urlaubstag von mir wert ist, zeitverzögerung bei fixtermin (länger miete für wohnung), wertminderung für kessel, gas für heizkannone weil heizung noch nicht fertig war. der betrag überstieg die 2800€ . die kostenaustellung schickte ich zu masseverwalter, und siehe da er anerkannte meine forderung schrieb allerdings auch das der mehrbetrag uneinbringlich ist weil nichts da wäre.
also dürften rein rechtlich die urlaubstage gerechnet werden dürfen.
tip : unbedingt von lohnbüro oder buchhalter ausrechnen lassen was dein urlaubstag wert ist.

mfg chris

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.3.2012  (#3)
§1333 abs 2 abgb... - ... errklärt auch diese forderungen für ersatzfähig. allerdings war das in den erläuterungen als eher prozessvermeidende kosten und maßnahmen gemeint. die meisten machen das unter "generalunkosten" geltend.

http://www.jusline.at/1333_ABGB.html

da den geschädigten auch die schadenminderungspflicht trifft http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8240 , ist auch das gegenzurechnen, was ggf erspart wurde, z.b. bei pendlern wegekosten zum arbeitsplatz und zurück o.ä..

also besser genau rechnen.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
9.3.2012  (#4)
Das interessiert mich jetzt auchCreator, kann man das Rechtsdeutsch verständlich übersetzen? Ich bin da ganz schlecht im Lesen und Verstehen. ;)

Heißt das jetzt, die Schadensersatzforderung muss ordentlich eingeklagt werden? Und welche Gegenrechnung (im Bezug auf Schadenminderungspflicht) ist hier zu berücksichtigen? Könntest du verständliche Beispiele bringen?

Beispiel: Im Haus muss der Estrich aufgestemmt werden, weil eine Wasserleitung schlecht verlegt wurde. Ich muss hierfür 2 Tage Urlaub in Anspruch nehmen, um die Arbeiten zuzulassen. Wie mache ich diese Urlaubstage geltend? Wie funktioniert das dann beispielsweise mit der Vergütung eines zerstörten Parkettbodens? Usw.

Das Thema ist spannend.

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.3.2012  (#5)
ok, probier ich's mal...schadenersatzrecht im crashkurs - ist immer spaßig, weil jeder (zu recht!) ungenauigkeiten vorwerfen kann.

ein praktischer fall ist die ogh-entscheidung, wo's um eine mangelhafte stützmauer und (im rahmen der schadenminderungspflicht des geschädigten) die frage geht, ob es dem geschädigten zumutbar gewesen wäre, statt neuer auch billigere gebrauchte spundwandbohlen zu verwenden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110407_OGH0002_0020OB00135_10G0000_000

dazu gab's keine feststellungen. wäre es zumutbar, hätte der geschädigte den schaden eben klein halten und die gebrauchten nehmen müssen.

anderes beispiel autounfall:

zitat..
Generalunkosten: Als teilweiser Ersatz für die mit der Schadensabwicklung verbundenen Mühen und in der Regel unbelegbaren Kosten (Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel, Telefonkosten, Porti), aber auch für „frustrierte Aufwendungen“ (wie z.B. Garagenkosten, Haftpflicht- und Kaskoversicherungsprämien) steht dem Geschädigten ein Anspruch auf sogenannte "pauschalierte Generalunkosten" zu

http://www.autounfall.at/html/der_schadenersatz.htm
zu dandjo's fragen in wayfinders fall:
1333 sagt nix anderes, als dass man auch für die schäden bzw. aufwendungen, die der unmittelbare schaden mit sich bringt, ersatz fordern kann, man das aber ned übertreiben darf.
nehmen wir an, wayfinder's wohnung liegt genau in der mitte zwischen baustelle und arbeitsplatz und er würde eine prämie bekommen, wenn er seinen chef in der zeit, in der er jetzt wegen der unaufschiebbaren verbesserung urlaub nehmen muss, vertritt. für die prämie könnte wayfinder ersatz fordern, nicht aber für die wege in die firma und zurück bis zur wohnung, um dem chef persönlich zu sagen, dass er an den tagen eh nicht arbeiten kann... jeder andere hätte sich kostengünstiger frei genommen.
im beispiel mit dem estrich: den urlaub kriegst ersetzt, ggf. auch aufwand für's putzen und den dreck in der wohnung (eingeschränkte benützung a la mietpreisminderung) und ja, klar muss man das erst mal schriftlich fordern. zahlt das der installateur freiwillig binnen frist, ist eh alles ok. meist wollen das firmen, die mist bauen, aber ned einsehen. jetzt kommt das geld-folgt-leistung-mantra. hast eine mängelrüge und noch nicht bezahlt, ziehst eh ab. hast schon bezahlt, musst du schriftlich fordern. kommt die firma dem ned nach, musst du binnen 3 jahren ab kenntnis (=entdecken) von schaden und schädiger klage einbringen, sonst ist die forderung verjährt. wenn forderungen ned erfüllt werden, hilft nun mal nur klagen. das mahnen kann sich jeder sparen - niemand ist dazu verpflichtet, jeder kann gleich klagen. weil gerichte aber entlastet werden sollen, ist jetzt eine gesetzesänderung geplant: das zahlungsverzugsgesetz mit einem neuen §907a abgb, wo betreibungskosten ersatzfähig sein sollen. die depperten inkassobüros kriegen daseinsberechtigung... das führt aber zu weit.
hoffe, das war halbwegs klar, wenn ned - fragen.


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  •  wayfinder
  •   Bronze-Award
13.3.2012  (#6)
@creator - Danke für deine Erklärungsversuche, leider blicke ich mich noch nicht ganz durch. Ich habe aber nun Gewissheit, dass mein Urlaub abgegolten werden sollte. Was wäre dein Rat hier weiter vorzugehen?

Ich hätte zunächst eine Mängelrüge eingeschrieben an den Bauträger geschickt und im Zuge dessen den Schadensersatz mit Brief und Siegel meiner Firma über die zu entrichtenden Stunden beigelegt. Ist das so sinnvoll? Wird bzw. muss der Bauträger darauf einsteigen? Was sagen da deine Erfahrungen? Ich möchte den Rechtsweg so gut als möglich vermeiden, das kostet meistens ja nur Nerven.

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