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Dach kosten

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  •  CoolS
9.11.2022 - 6.9.2023
29 Antworten | 11 Autoren 29
29
Hallo zusammen,

was habt ihr in letzter Zeit für eure Dächer bezahlt bzw. welche Angebote habt ihr erhalten?

Hab heute ein Angebot bekommen für 350m2 Dach um knapp 70.000€ inkl. Steuer.
Dabei Handelt es sich um ein "Standard" Satteldach mit 27° Neigung (Haus+ Doppelgarage) und der Preis beinhaltet komplett alles. (Dachstuhl, Kaltdach, Eindeckung mit Wienerberger V11, Spenglerarbeit Dach + Dachrinnen, Gerüst und alles an Montagematerial etc.)

Würde mich interessieren ob dieser Preis derzeit normal ist oder schon sehr hoch weil es mich erstmal ziemlich erschreckt hat. Die doch etwas speziellen Dachziegel machen übrigens nur 1400€ Aufpreis aus zum einem "Standard" Ziegel. (Vergleichstyp weiß ich gerade nicht)

Würde mich über ein paar Vergleiche freuen.

Danke!

  •  CoolS
  •   Bronze-Award
5.9.2023  (#21)
Muss den Beitrag nochmal aufwärmen, weiß jemand ob in Oberösterreich Schneenasen oder andere Maßnahmen zur Vermeidung von Dachlawinen vorgeschrieben sind? Und wenn ja wo kann ich diese Vorschrift finden? Bei uns wurde nämlich nichts dergleichen verbaut. (Dachneigung ca. 27°)
Hab ehrlich gesagt nicht darauf geachtet und kürzlich hat mich jemand angesprochen ob wir denn keine Schneenasen haben.

Konnte nur §28 (2) Oö. Bautechnikgesetz 2013 finden:

"Bauwerke sind so zu planen und auszuführen, dass deren Benutzerinnen und Benutzer vor herabstürzenden Gegenständen geschützt sind. Dies schließt zB auch die sichere Befestigung von Bauteilen wie Fassaden und Glasteile, Maßnahmen gegen das Herabfallen von gefahrbringenden Glasstücken bei Überkopfverglasungen sowie Maßnahmen gegen das Abrutschen von Schnee und Eis von Dächern ein."

Anzumerken ist, dass wir keinen Neubau haben sondern eine Sanierung mit Erneuerung des kompletten Dachs. Das alte Dach hatte auch keinerlei Schneeschutz.  (Erbaut Ende der 70er)
Schnee kann nicht auf öffentlichen Grund fallen und wir haben ca. 1m Dachüberstand + Dachrinne.
Es gab in der Vergangenheit nie wirklich Probleme weils hier eh fast keinen Schnee gibt aber ich würde jedenfalls gerne wissen wenn es verpflichtend wäre um die Firma noch vor Bezahlung der Rechnung damit konfrontieren zu können.

Danke!

1
  •  derbauer
  •   Bronze-Award
5.9.2023  (#22)
Je nach Gebiet gibts hier Vorgaben bzw. eine Berechnung für die Anzahl der Schneenasen. Ob es in deinem Bundesland vorgeschrieben ist weiß ich nicht, aber die paar Euro würde ich das schon machen lassen bevor mir ein Eisklumpen auf den Kopf fällt...vor allem bei der Dachneigung.

Falls du eine PV hast, sei ebenso vorsichtig...weil da rutscht der Schnee auch gerne und wenn man jeden Millimeter Dachfläche nutzt gibts hier nichts mehr was den Schnee bzw. das Eis hält. Kenne genug welche das so montiert haben...gehen wohl mit Helm vor die Haustüre im Winter ;)

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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
5.9.2023  (#23)

zitat..
derbauer schrieb:

Je nach Gebiet gibts hier Vorgaben bzw. eine Berechnung für die Anzahl der Schneenasen. Ob es in deinem Bundesland vorgeschrieben ist weiß ich nicht, aber die paar Euro würde ich das schon machen lassen bevor mir ein Eisklumpen auf den Kopf fällt...vor allem bei der Dachneigung.

Falls du eine PV hast, sei ebenso vorsichtig...weil da rutscht der Schnee auch gerne und wenn man jeden Millimeter Dachfläche nutzt gibts hier nichts mehr was den Schnee bzw. das Eis hält. Kenne genug welche das so montiert haben...gehen wohl mit Helm vor die Haustüre im Winter ;)

25kWp sind oben ja also die Nasen würden im Endefekt eh nicht viel bringen, da hätten maximal noch 1 oder 2 Reihen Platz zwischen PV und Ende vom Dach.

Ärger mich das ich da nicht drauf gedacht habe, inzwischen ist das Gerüst natürlich weg weil das Dach schon seit Mai fertig ist. Wenns vorgeschrieben ist hätte es aber eigentlich die ausführende Firma wissen müssen, ist ein größeres Bauunternehmen und keine Hinterhofpartie....


1
  •  ap99
  •   Gold-Award
5.9.2023  (#24)

zitat..
CoolS schrieb: Und wenn ja wo kann ich diese Vorschrift finden?

ÖN B 3418 ...
... und die ÖN B 3417 sollte ein ausführendes Unternehmen, welches am Dach arbeitet, auch kennen und anwenden.

Auch PV-Module sind zu reinigen oder zu warten, dafür sind Sicherheitsdachhaken/Anschlagpunkte etc. vorzusehen und zu verwenden ... bei jüngeren Bauten sollte das auch in den "Unterlagen für spätere Arbeiten" stehen.


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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
5.9.2023  (#25)

zitat..
ap99 schrieb:

──────
CoolS schrieb: Und wenn ja wo kann ich diese Vorschrift finden?
───────────────

ÖN B 3418 ...
... und die ÖN B 3417 sollte ein ausführendes Unternehmen, welches am Dach arbeitet, auch kennen und anwenden.

Auch PV-Module sind zu reinigen oder zu warten, dafür sind Sicherheitsdachhaken/Anschlagpunkte etc. vorzusehen und zu verwenden ... bei jüngeren Bauten sollte das auch in den "Unterlagen für spätere Arbeiten" stehen.

Ok und diese Norm muss gesetzlich eingehalten werden? Vereinbart war das Dach inkl. Dachstuhl zu erneuern und der Altbestand hatte eben keine Schneehaken oder sonstiges. 

Für die PV ist außer einer Dachluke/Ausstiegsfenster nichts vorgesehen. Wurde aber auch selbst in Eigenleistung montiert damit hatte die Dachfirma nichts am Hut. 
Von solchen "Unterlagen für spätere Arbeiten" hab ich auch nichts gehört, erbaut wurde das Haus Ende der 70er.
Für den Umbau/Sanierung hat eine Bauanzeige genügt da war auch von keinen Unterlagen die Rede.


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  •  ap99
  •   Gold-Award
6.9.2023  (#26)

zitat..
CoolS schrieb: Ok und diese Norm muss gesetzlich eingehalten werden?

Gesetzlich hast eh schon zitiert

zitat..
CoolS schrieb: Konnte nur §28 (2) Oö. Bautechnikgesetz 2013 finden:

... und in der OIB-RL 4 steht es auch noch drinnen.
_________________________
Die ÖN B 3417 hat mit der PV nichts zu tun. Die Anschlagpunkte etc. am Dach sind (unter bestimmten Voraussetzungen ... mögliche Absturzhöhe etc.) vorzusehen. Da geht es einfach um (Arbeitnehmer)Sicherheit für (Wartungs)Arbeiten am Dach (z.B. auch für den Rauchfangkehrer).

Edit/Ergänzung:

zitat..
CoolS schrieb: Wenns vorgeschrieben ist hätte es aber eigentlich die ausführende Firma wissen müssen

genau so ist es ... nur als Beispiel nachstehend ein Betrieb der diese Themen unter HINWEISPFLICHT auf seiner homepage verlinkt hat (ganz unten links die 3 pdfs)
https://www.hegerdaecher.at/


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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
6.9.2023  (#27)

zitat..
ap99 schrieb:

──────
CoolS schrieb: Ok und diese Norm muss gesetzlich eingehalten werden?
───────────────

Gesetzlich hast eh schon zitiert

──────
CoolS schrieb: Konnte nur §28 (2) Oö. Bautechnikgesetz 2013 finden:
───────────────

... und in der OIB-RL 4 steht es auch noch drinnen.
_________________________
Die ÖN B 3417 hat mit der PV nichts zu tun. Die Anschlagpunkte etc. am Dach sind (unter bestimmten Voraussetzungen ... mögliche Absturzhöhe etc.) vorzusehen. Da geht es einfach um (Arbeitnehmer)Sicherheit für (Wartungs)Arbeiten am Dach (z.B. auch für den Rauchfangkehrer).

Edit/Ergänzung:

──────
CoolS schrieb: Wenns vorgeschrieben ist hätte es aber eigentlich die ausführende Firma wissen müssen
───────────────

genau so ist es ... nur als Beispiel nachstehend ein Betrieb der diese Themen unter HINWEISPFLICHT auf seiner homepage verlinkt hat (ganz unten links die 3 pdfs)
https://www.hegerdaecher.at/

Danke, hab eben mit dem Bauleiter telefoniert.
Was soll ich sagen, ich zitiere mal aus dem Gedächtnis:
"Das musst du wissen ob du so einen Schutz brauchst das sagt die Gemeinde im Baubescheid ob es Vorschrift ist"

Den Baubescheid aus den 70ern kenne ich jetzt nicht im Detail auswendig aber ich vermute mal das hier nichts dergleichen drinnen stand da eben das Bestandsdach auch nichts hatte.

Heißt im Endeffekt was er sagt stimmt nicht und das Dach wurde hinsichtlich Absturzsicherung (keine Anschlagpunkte vorhanden) und Schneeschutz nicht Normgerecht ausgeführt? Wir haben definitiv keinen Hinweis bekommen und auch keine Dokumente (wie von dir verlinkt) unterschrieben.
Ich denke der Anschlagpunkt wäre auch innen möglich direkt bei der Revisionsöffnung/Dachfenster?




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  •  ap99
  •   Gold-Award
6.9.2023  (#28)

zitat..
CoolS schrieb: "Das musst du wissen ob du so einen Schutz brauchst das sagt die Gemeinde im Baubescheid ob es Vorschrift ist"

Da macht er es sich ganz schön einfach ... zu einfach. Er hat zumindest eine Hinweispflicht, da kommt er nicht raus (auch wenn er es tatsächlich nicht weiß/gewusst hat), denn man kann von einem bautechnischen Laien nicht erwarten bzw. verlangen, daß er sowas weiß.
Was du mit dieser Information, daß er das hätte wissen und dich hinweisen müssen, jetzt machst, ist ein anderes Thema.


zitat..
CoolS schrieb: Den Baubescheid aus den 70ern kenne ich jetzt nicht im Detail auswendig aber ich vermute mal das hier nichts dergleichen drinnen stand da eben das Bestandsdach auch nichts hatte.

Spielt auch keine Rolle.


zitat..
CoolS schrieb: nicht Normgerecht ausgeführt?

Nein, das wurde nicht nach den anerkannten Regeln der Technik (Normen) ausgeführt. Solange nichts passiert (keiner wegen einem nichtvorhandenen Anschlagpunkt vom Dach fällt) ist es ja auch "egal".

Vielleicht schickst ihm mal die "Grundregeln des österreichischen Dachdeckerhandwerks" seiner Innung (vorausgesetzt es ist ein Spengler-Dachdecker-Meister-Betrieb)
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/dachdecker/G03-2014-01-14-Deckregeln.html

Zwecks Anschlagpunkte etc. - vielleicht hilft dir das mal als Überblick:
(die dargestellten Dachflächen sind sehr groß, deshalb erscheinen die Sicherungshaken auch ziemlich viel/zu viel zu sein)
https://www.innotech.at/fileadmin/innotech/downloads/Innotech-AUVA-Planungsgrundlagen-Innotech-2010.pdf


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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
6.9.2023  (#29)

zitat..
ap99 schrieb:

──────
CoolS schrieb: "Das musst du wissen ob du so einen Schutz brauchst das sagt die Gemeinde im Baubescheid ob es Vorschrift ist"
───────────────

Da macht er es sich ganz schön einfach ... zu einfach. Er hat zumindest eine Hinweispflicht, da kommt er nicht raus (auch wenn er es tatsächlich nicht weiß/gewusst hat), denn man kann von einem bautechnischen Laien nicht erwarten bzw. verlangen, daß er sowas weiß.
Was du mit dieser Information, daß er das hätte wissen und dich hinweisen müssen, jetzt machst, ist ein anderes Thema.

──────
CoolS schrieb: nicht Normgerecht ausgeführt?
───────────────

Nein, das wurde nicht nach den anerkannten Regeln der Technik (Normen) ausgeführt. Solange nichts passiert (keiner wegen einem nichtvorhandenen Anschlagpunkt vom Dach fällt) ist es ja auch "egal".

Vielleicht schickst ihm mal die "Grundregeln des österreichischen Dachdeckerhandwerks" seiner Innung (vorausgesetzt es ist ein Spengler-Dachdecker-Meister-Betrieb)
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/dachdecker/G03-2014-01-14-Deckregeln.html

Zwecks Anschlagpunkte etc. - vielleicht hilft dir das mal als Überblick:
(die dargestellten Dachflächen sind sehr groß, deshalb erscheinen die Sicherungshaken auch ziemlich viel/zu viel zu sein)
https://www.innotech.at/fileadmin/innotech/downloads/Innotech-AUVA-Planungsgrundlagen-Innotech-2010.pdf

Hab ich mir auch gedacht, starke Aussage.
Betrieb ist Baumeister, Zimmermeister, Dachdecker und Spenglermeister.....

Weiß zumindest mal Bescheid, Danke!

Hab übrigens nochmal geschaut und im Angebot waren sogar Schneenasen drinn, warum dann keine verbaut wurden konnte er auch nicht sagen. 

Kommunikation ist eh nicht mehr so leicht weil in meinen Augen einige Sachen nicht gepasst haben bzw. ich mir bei dem hier eh mal besprochenen Preis eine 100% saubere Leistung erwartet hätte. Gott sei Dank aber nur optische Themen. (abgesehen von Schneeschutz und Absturzsicherung)
Da kommt gern das Argument "Machen wir immer so da hätte sich noch nie wer beschwert"




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