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Carport im Bauwich die xte [NÖ]

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  •  MartinSt
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.1. - 26.3.2019
27 Antworten | 8 Autoren 27
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Es scheint ja vielen nicht ganz klar zu sein, wie es sich mit Carports im Bauwich verhält.
Ich bitte in meiner Situation auch um Nachhilfe, da das Thema sehr verwirrend ist.
Unser Carport steht im vorderen und seitlichen Bauwich.
Lt. Planer ist es als Gebaude anzusehen, obwohl es ja nur an einer Seite durch die Hausmauer geschlossen ist.
Durch die 3m Höhenbegrenzung kommen wir aufgrund der 3% Dachgefälle lt Planer nur mehr auf eine Durchgangshöhe von 220cm.
Müssen wir in unserem Fall die 3m einhalten, oder geh ich richtig in der Annahme, dass es kein Gebäude ist und deshalb die 3m Höhengrenze nicht gelten.
Bebauung lt. NÖ Bauordnung.


2019/20190115893804.jpg
Bitte um Nachhilfe!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#21)
In deinem Fall, darfst du die Gerätehütte überall auf dem Grundstück hinstellen, da sie bewilligungs- und anzeigefrei ist und du somit niemanden zu fragen brauchst und auch keine gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind.
Es wäre nur dann anders, wenn es einen vorderen Bauwich gäbe. Den gibts bei dir aber nicht, weil ein solcher nur in einem Bebauungsplan (durch eine Baufluchtlinie) festgelegt sein könnte. Einen Bebauungsplan hast du aber nicht! Und ohne Bebauungsplan kanns auch keinen vorderen Bauwich geben.

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  •  haeuselbauer
  •   Bronze-Award
18.3.2019  (#22)
Darf man eigentlich im vorderen Bauwich einzelne Wände hinstellen? Damit könnte man ja dann zb einerseits ein Carport mit nur einer eigenen Wand bauen und für die restlichen Seiten stellt man - konstruktiv nicht verbunden - Wände hin, hätte also quasi fast eine Garage.

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  •  User2404
19.3.2019  (#23)

zitat..

zitat..
Karl10 schrieb: In deinem Fall, darfst du die Gerätehütte überall auf dem Grundstück hinstellen, da sie bewilligungs- und anzeigefrei ist und du somit niemanden zu fragen brauchst und auch keine gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind.



Sind nicht diese "Gerätehütten"<10M² in NÖ  jetzt auch bewilligungspflichtig?
Aber mit Verfahrenserleichterung nach §18 1a, genauso wie ein Carport bis50M², sprich
maßstäbliche Skizze mit Beschreibung 2-fach.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#24)

zitat..
User2404 schrieb: Sind nicht diese "Gerätehütten"<10M² in NÖ jetzt auch bewilligungspflichtig?


Nein! Siehe § 17 Zif. 8. NÖ BAuordnung.

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  •  pepi1978
26.3.2019  (#25)
Bezüglich Höhe von 3m: gilt das für die Brandmauer an der Grundgrenze oder darf generell in der Breite vom Bauwich (3m) die Höhe von 3m nicht überschritten werden (z.B. bei einem Walmdach mit 25°)

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  •  haeuselbauer
  •   Bronze-Award
26.3.2019  (#26)
Walmdach für ein Nebengebäude? Die 3m gelten aber meines Wissens bei 25Grad normal nur bis Schnittpunkt Wand mit Dach und nicht bis zur Dachspitze.

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  •  User2404
26.3.2019  (#27)
Jede Front vom Nebengebäude ist zu betrachten und zwar die gesamte Front und nicht nur jener Teil der im Bauwich liegt.

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