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Carport Höhe - Meinungsverschiedenheit mit Baumeister

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  •  albertan
1.2. - 3.2.2021
32 Antworten | 7 Autoren 32
32
Liebe Alle!
Wie man an meinen diversen Carport-Fragen in bisherigen Threats erkennt - irgendwie spießt  es sich in jedem Detail....hab leider auch ziemliche Probleme mit dem Baumeister, der mir die Einreichnung macht ( .... 7 Verbesserungen waren schon nötig)
Folgendes Detail verunsichert mich - laut Schnitt ist das Carport oberirdisch 2,64 hoch - weil er die Fundamente unter dem jetzigen Parkplatz-Niveau (OK Asphalt) einzeichnet. ABER: Kein Mensch versenkt die Pfosten bei einem CP, oder?  Die werden doch auf Niveau der Stellfläche montiert??? Dann ist das CP aber höher als angegeben, oder versteh ich da irgendwas nicht - bzgl "natürlich gewachsenem Terrain" oder so???
Wenn am Bauende der Geometer kommt u sagt "höher als laut Einreichung (440,22 MSM) ", dann wirds "lustig" oder???   Und - brauch ich echt auch fürs Setzen/Einmessen der Punkt-Fundamente einen Geometer?????
Ich danke schon mal im Voraus!!!!!

2021/20210201356310_th.jpg

  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
2.2.2021  (#21)
Jetzt mal alles andere beiseite: Holzpfosten gehören doch nicht unterflur? Normal haben Holzpfosten (also das Ständerwerk) einen Abstand zur befestigten Fläche, damit diese bei Feuchtigkeit gut austrocknen können. Wenn die Pfosten unterflur montiert werden, kannst du den Carport sowieso in ein paar Jahren abtragen, weil er durchgefault ist.
Das Ständerwerk sollte auf Pfostenträgern zum Aufschrauben oder einbetonieren besfestigt werden, in etwa so:


2021/20210202989588_th.jpg

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  •  albertan
2.2.2021  (#22)


@Mrkus : hier der Grundriss mit Schnitt AA . Das CP steht nur 20cm von der Grenze entfernt, bzgl Absstandsunterschreitung u Höhenüberschreitung hat der Nachbar schon zugestimmt. Wenigstens da gibts kein Problem .. jetzt muß mir der BM nur noch die GFZ RICHTIG berechnen u ich muß händisch die falsche Richtline (OIB2.2 statt OIB2)  in den Unterlagen korrigieren ..
LG
2021/20210202291946_th.jpg

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  •  BAULEItEr
2.2.2021  (#23)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Jetzt mal alles andere beiseite: Holzpfosten gehören doch nicht unterflur? Normal haben Holzpfosten (also das Ständerwerk) einen Abstand zur befestigten Fläche,

Da hast du recht, aber deine 5cm stimmen nicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten entweder mit einen 15cm umlaufenden Schotterstreifen dann reichen 15cm Abstand.
Wenn kein Schotterstreifen gemacht wird dann braucht man 30cm Abstand.


2021/20210202929097_th.png

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  •  albertan
2.2.2021  (#24)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Jetzt mal alles andere beiseite: Holzpfosten gehören doch nicht unterflur?

Genau das war es anfangs, was mich in der BM Zeichnung so irritiert hat, mit den unterflur getrichelten Pfosten.....jetzt wird es eh Zeit, die Befestigung auf den Fudamenten zu klären. Das ging in meinen ganzen anderen Troubles irgenwie unter (zB jemanden zu finden, der nicht 450 pro Punktfundament verlangt...)
Die Befestigung hat die Internet-Holzfirma leider nicht mitgeplant/angeboten..

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
2.2.2021  (#25)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
Da hast du recht, aber deine 5cm stimmen nicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten entweder mit einen 15cm umlaufenden Schotterstreifen dann reichen 15cm Abstand.
Wenn kein Schotterstreifen gemacht wird dann braucht man 30cm Abstand.

Ja da hast du recht, die 5 cm stimmen nicht - ich wollte nur veranschaulichen, dass Holzpfosten nicht unterflur gehören 😉

@albertan was hast du bei den 20cm vor, die dir noch zum Nachbarn bleiben? Stichwort Unkraut oder anderes, was sich da über die Jahre sammelt und da nicht hingehört bzw. dir dein Holz kaputt machen könnte?

Mach dir da unbedingt vorher schon Gedanken - wenn das Holz erst steht, kommst du da nicht mehr dran.


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  •  Mrkus
2.2.2021  (#26)

zitat..
albertan schrieb: hier der Grundriss mit Schnitt AA

danke für den Plan, ich lag also mit dem Gefälle völlig falsch.

Wie hoch soll das Carport denn nun werden und wie gehst du weiter vor, lässt du das Ständerwerk kürzen, oder brauchst du wegen der Höhe einen neuen Einreichplan?


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  •  albertan
2.2.2021  (#27)

zitat..
Jacky1905 schrieb: was hast du bei den 20cm vor, die dir noch zum Nachbarn bleiben?

Die 20cm lass ich, weil ich ja die Fundamente bis ganz an die Grenze baue, damit der Pfosten bzw die Aussenwand/Brandschutzwand  dann mittig am Fundament in 20cm Abstand montiert werden. Die Fläche wird asphaltiert.
Mich wundert ja, dass ich für die Fundamente schon einen Geometer brauche....
Alles nicht so einfach, wie sich ein Komplett-Laie das vorstellt :o)


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  •  albertan
2.2.2021  (#28)

zitat..
Mrkus schrieb: Wie hoch soll das Carport denn nun werden und wie gehst du weiter vor, lässt du das Ständerwerk kürzen, oder brauchst du wegen der Höhe einen neuen Einreichplan?

Also ich habs jetzt so verstanden, dass das CP vom Planer ja eh nur 2,64 hoch geplant ist. Das mit der Höhenangabe von 2,84 am Montageplan ist ist ja von 20cm unter der Oberfläche gerechnet....
By the way: Welche Art der angeschraubten Befestigung ist zu empfehlen (höhenverstellbar oder fix?) ?? Ich muß zugeben, dass ich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt habe, weil ich mich so lange mit der von der Gemeinde beanstandeten Einreichung, der Brandschutzwand und den überteuerten Fundamenten befasst habe....(dachte, das entscheide ich, wenn ich endlich die Fundamente in Auftrag geben kann)

LG

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  •  Mrkus
2.2.2021  (#29)

zitat..
albertan schrieb: das CP vom Planer ja eh nur 2,64 hoch geplant ist

Ja, das stimmt, aber nur, wenn du das Ständerwerk wirklich auf dem Niveaus des Asphalts enden/beginnen lassen willst.
Zur Veranschulichung habe ich  die Bilder mal überlagert...

2021/2021020275090_th.jpg
Zum Holzschutz sollte das Ständerwerk aber ein Stück über dem Asphalt liegen, wird ja auch weiter oben so erklärt... oder lässt du rund um die Fundamente ein Loch, wo kein Asphalt hinkommt?

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
2.2.2021  (#30)

zitat..
albertan schrieb:
Die 20cm lass ich, weil ich ja die Fundamente bis ganz an die Grenze baue, damit der Pfosten bzw die Aussenwand/Brandschutzwand  dann mittig am Fundament in 20cm Abstand montiert werden. Die Fläche wird asphaltiert.
Mich wundert ja, dass ich für die Fundamente schon einen Geometer brauche....
Alles nicht so einfach, wie sich ein Komplett-Laie das vorstellt :o)

Ja, aber werden diese 20cm auch noch asphaltiert oder ist dahinter quasi "nix"? Was hat dein Nachbar dort? Rechtlich gehörts ja dir, also musst du dich darum "kümmern", außer du vereinbarst mit dem Nachbarn, dass er es nützen kann und auch pflegen muss.

Ich sehs bei meinem Nachbarn (betrifft mich nicht, aber ich kriegs halt mit 😂), der hat eine Fertiggarage mit 20cm Abstand zum Nachbarn aufgestellt. Der Nachbar hat dort aber seine 1,2m hohe Stützmauer aus Beton. So - nun sind dort 20cm "Luft", an die man nicht mehr herankommt und keiner vorher daran gedacht hat, wie man das lösen kann. Nun nistet sich da allerhand ein, was da nicht hingehört: Unkraut und Baumsamen keimen dort, eine Wespenkolonie fühlte sich dort sehr wohl. Der Marder haust in dem Spalt, weil sich ganz hinten getrocknetes Gras gesammelt hat, usw. 
Ja, das sich Kleinigkeiten, die sich über die Jahre aber als Problem herausstellen könnten. 
Also: Vorsicht ist besser als Nachsicht 😉


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  •  precision
2.2.2021  (#31)
"hab leider auch ziemliche Probleme mit dem Baumeister, der mir die Einreichnung macht ( .... 7 Verbesserungen waren schon nötig)"
==> solange ein Problem gelöst wird, verstehe ich warum das schlimm ist?
Mühsam vielleicht, ja. Aber besser gemeinsam hinsetzen und das Problem lösen, als nachträglich die böse Überraschung.

"ABER: Kein Mensch versenkt die Pfosten bei einem CP, oder?  Die werden doch auf Niveau der Stellfläche montiert??? Dann ist das CP aber höher als angegeben, oder versteh ich da irgendwas nicht - bzgl "natürlich gewachsenem Terrain" oder so???"
==> Doch. 
Bei Holzsäulen über einen Säulenschuh / bei Stahlsäulen lagern diese direkt am Fundament auf.

Das Fundament liegt auch aus optischen Gründen in der Regel unter dem geplanten Niveau, damit man über das Fundament das Pflaster/Platten/Asphalt/... drüberziehen kann. Ansonsten wirst du dich wahrscheinlich ärgern wenn du dir die nächsten Jahrzehnte die Fundamentoberseite anschauen musst.

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  •  albertan
3.2.2021  (#32)

zitat..
Mrkus schrieb: Ja, das stimmt, aber nur, wenn du das Ständerwerk wirklich auf dem Niveaus des Asphalts enden/beginnen lassen willst.

Mrkus- Wow, Danke für die Mühe mit dem Überlagern - ja in der Tat muß die Höhe der Ständer  gekürzt werden, damit die Pfosten keinen Bodenkontakt haben! Zum Glück ist das Ding noch nicht bestellt - ich werd jetzt den Antrag bzgl Höhe nicht mehr ändern - es spießt sich eh schon an diversen Details u ich muß dem Nachbarn zum 3. Mal neue Pläne unterzeichnen lassen....
Und eines hab ich gelernt - nicht krampfhaft sparen (zB keine Beratung des Internet-CP Anbieters bzgl Befestigung - ist nicht unerheblich, siehe Höhenangabe)..... lieber alles aus einer Hand....
LG

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