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Carport größer als seinerzeit genehmigt

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  •  r15c504
1.5.2012 1
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Hallo!

Wir haben unser Haus 2009 eingereicht, genehmigt und gebaut. Bundesland Kärnten.
Im Zuge der Einreichung war auch bereits der Carport mit im Einreichplan des Hauses.
Bis dato wurde der Carport aber noch nicht errichtet.

Mittlerweile hat der Nachbar neben uns auch zu Bauen begonnen, und wir haben uns darauf geeinigt, dass wir den Carport ruhig bis zu unserer gemeinsamen Grundgrenze bauen können. Somit würde der Carport etwas breiter werden.

Weiters würden wir gerne am Kopfende einen Geräteschuppen mitintegrieren, somit würde auch die Länge des Carports in unserer Einfahrt (ca. 25 Meter lang) dementsprechend wachsen.
Was muss ich denn nun rechtlich beachten, muss ich neu einreichen, oder sind diese Abweichungen eher zu vernachlässigen?

Bitte um Rat :)

Danke

  •  humi
1.5.2012  (#1)

1. wenn an der grundgrenze zwei carport aneinander treffen, benötigt ihr eine feuermauer aus mind. 25cm ziegel.
2. ja es ändert sich grundlegend etwas, es wird ein nebengebäude aufgrund der größe (über 35m²)

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