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Carport für Motorrad

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  •  Gast
31.8. - 1.9.2011
12 Antworten 12
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Hallo!

Ich wohne in Niederösterreich und habe eine Gerätehütte (4m² aus Holz) in einer Ecke direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Jetzt hat mein Nachbar unmittelbar angrenzend ein Carport für sein Motorrad aufgestellt. Wie sieht es denn da mit dem Brandschutz aus? Abstand Hütte/Carport max.1m. Ist so etwas nicht antzeigepflichtig? Ich mußte damals wegen der Hütte eine Skizze mit sämtlichen Unterschriften der Nachbarn bei der Gemeinde abgeben, weil ich die 3m Grenze nicht eingehalten habe.

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

Erwin L.

  •  mikee
  •   Gold-Award
31.8.2011  (#1)
.Wie in NÖ die Gesetzeslage ist, kann ich nicht sagen (da wird wahrscheinlich Karl oder Creator eine genaue Antwort wissen), aber es wird wohl ähnlich sein wie bei uns im Bgld: Man darf die 3 Meter Abstand unterschreiten, soferne die Traufenhöhe unter einem bestimmten Wert liegt (ich meine, es sind so um die 2,5 Meter). Anzeigepflichtig müsste es meiner Meinung nach aber trotzdem sein. Warum fragst du nicht direkt bei der Gemeinde nach?

Gruss
mikee

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  •  labeo
31.8.2011  (#2)
Hallo Mikee,

bei der Gemeinde frag ich gegebenenfalls auch noch nach. Ich wollte einfach mal wissen, ob es da allgemein gültige Gesetze gibt auf die man sich berufen kann...

Nur zum besseren Verständnis, der Nachbar ist ein ziemlicher Zipfer der sich über Jeden und alles aufregt. Ich hab mir jetzt eine kleine "Lagerfeuer/Grillstelle" (1m im Durchmesser, mit Ziegelsteinen) in der Wiese angelegt und er hat mich gestern, noch bevor ich sie das erste Mal in Betrieb hatte gefragt, ob das denn überhaupt erlaubt sei.
Prinzipiell ist mir sein Motorradcarport eh egal, aber wenn er schon so genau ist, dann würde es mich doch interessieren, ob er das bei sich auch ist.

Gruß,
Erwin

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  •  mikee
  •   Gold-Award
31.8.2011  (#3)
.OK, wenn man etwas über die Vorgeschichte und die Nebengeräusche weiss, dann wird die Sache natürlich verständlicher emoji Aber dann würd ich ihn mit den gleichen Waffen schlagen: Einfach mal "scheinheilig" fragen, welche Genehmigungen er denn dafür einholen musste. Und ihn dann mit "gefährlichem Halbwissen" verunsichern, soferne das geht, und dann alle möglichen Bedenken anbringen (auf die "verunsicherter Bürger"-Variante). Und zum Abschluss geb ich ihm noch ein "Ich muss eh demnächst zum Bürgermeister weil ich was brauch, da kann ich ihn ja gleich mal fragen, wie das ist...." mit auf den Weg emoji Aber das ist natürlich die "Böse Nachbarn" Variante und nur zu empfehlen, wenn´s eh schon wurscht is. Ansonsten würd ich wirklich zuerst die Gemeinde bzw. den Bürgermeister kontaktieren - dann weisst du aus erster Hand, wie du dran bist.

Gruss
mikee

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  •  johro
  •   Gold-Award
31.8.2011  (#4)
hallo - so kleine Sachen sind oft nur melde und anzeigepflichtig, und nicht genhemigungspflichtig, genaueres wäre sicher auf der Geminde in erfahrung zu bringen,

lg
johannes

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  •  atma
31.8.2011  (#5)
hi
wir diskutieren auch noch wg unsrem carport - haben vorhin mit dem bauordnungsamt vom land nö telefoniert... solang das carport ein eigenes objekt ist, ist keine brandwand notwendig, wenn wir das ding am haus festschrauben zählt es zum haus und es ist eine brandwand oder 3m abstand notwendig...
aber ruf dort mal an, die sind sehr nett und haben alle möglichen paragraphen zur hand...

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  •  labeo
31.8.2011  (#6)
Die böse Variante und deren Aufbau gefällt mir schon mal ganz gut emoji
Spaß beiseite, bei einem Schuß vor den Bug weiß ich halt schon ganz gerne, ob ich zur Not auch einen Treffer landen könnte.
Nur mal so am Rande, über irgendwelche Gesetzte bezüglich offener Grill-/Lagerfeuerstelle im eigenen Garten weiß nicht zufällig wer was genaueres?

Gruß,
Erwin


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  •  atma
31.8.2011  (#7)
kenn das nur von bekannten, da hats der gärtner angelegt, da hat ein steinkreis rundherum als schutz gereicht...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
31.8.2011  (#8)
FF Guntramsdorf, verbrennen im Freien - http://www.ff-guntramsdorf.at/Tipps/Verbrennen_im_Freien1.htm


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
31.8.2011  (#9)
..also all diese Vermutungen und (gutgemeinten) Tipps gehen da ein bisschen am eigentlichen Thema vorbei.
Der Reihe nach:

1. "Gast" hat offensichtlich für eine 4m² große Gerätehütte aus Holz direkt an der Grundgrenze eine Bauanzeige bei der Gemeinde eingebracht. Die Vorgangsweise mit Bauanzeige war früher grundsätzlich in Ordnung, die Holzwand direkt an der Grundgrenze hätte die Baubehörde aber nicht zur Kenntnis nehmen dürfen. Das hätte auch für "Gast" allfällig Konsequenzen, da nur gesetzeskonforme Vorhaben als angezeigt gelten (und die Holzwand an der Grenze ist NICHT gestzeskonform). Hier wäre "Gast" also angreifbar (gewesen). "Gewesen" deshalb, weil es seit einigen Monaten eine Bauordnungsnovelle gibt, wonach eine solche Gerätehütte bewilligungs- und anzeigefrei ist. Es gelten dafür somit keinerlei Bauvorschriften und ist auch die Wand an der Grundgrenze bzw. die Frage einer notwendigen Brandwand für die Hütte nicht mehr zu beachten.
Übrigens: die erwähnten Unterschriften auf der Skizze für die Gerätehütte waren damals rechtlich ein Unfug und in keiner Weise notwendig.

2. Es hilft nichts mit der Gesetzeslage anderer Bundesländer zu antworten. Dier Antwort von mikee aus dem Burgenland passt für NÖ überhaupt nicht.

3. Falls man das "Lagerfeuer/Grillstelle" als Gartengriller einstufen kann, dann ist das nach NÖ Bauordnung ausdrücklich bewilligungs- und anzeigefrei; heißt mit anderen Worten: darf man immer und überall, ohne wen fragen zu müssen. In diesem Fall geht der Hinweis auf "Verbrennen im Freien" völlig am Thema vorbei.

4. Carport des NAchbarn:
Braucht nach heute gültiger Rechtslage (wird sich demnächst ändern)zumindest eine Bauanzeige mit den Unterschriften ALLER Grundstücksnachbarn im 14m-Abstand von den Grundgrenzen. Gibt es nicht alle Unterschriften, dann besteht Bewilligungspflicht.
Da im möglichen Brandübertragungs- bzw. -gefährdungsbreich ein benachbartes Bauwerk steht (Gerätehütte von "Gast") braucht dieses Carport in diese Richtung einen Brandschutz. Die Antwort mit der Verbindung mit dem Haus ist nur die halbe Wahrheit (kam wahrscheinlich durch eine unpräzise Fragestellung oder Schilderung zustande). Auch bei Carports ohne technischer Verbindung mit dem Haus kann eine Brandwand ein Thema sein (Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 Z. 2. lit. c NÖ Bauordnung). NAch meiner Ansicht spielt es dabei keine Rolle, ob das "benachbarte" Bauwerk anzeige- oder bewilligungspflichtig oder aber völlig frei ist. Tatsache ist, dass hier unmittelbar daneben ein Bauwerk steht.

PS: die Gemeinden kennen sich bei all diesen Fragen nicht wirklich aus. Viele legen sich eine bestimmte Vorgangsweise zurecht, die aber nicht immer gesetzeskonform sein muss.

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  •  creator
  •   Gold-Award
31.8.2011  (#10)
in ergänzung zu karl10, der wieder mal schneller war... und alles exzellent zusammengefasst hat, ein kleiner link-tipp für alle, denen die suche nach landes- und gemeinderecht im ris http://www.ris.bka.gv.at/ ned so taugt: http://www.bauordnung.at/
allerdings: baurecht allein ist oft zuwenig. wenn der nachbar ungut ist oder die rauchentwicklung den rahmen des ortsüblichen überschreitet, wäre dann eine simple unterlassungsklage nach §364 abs. 2 abgb locker drin, ggf. auch besitzstörung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40045307&ResultFunctionToken=95446203-e715-4182-b044-a27564d5dfc3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=31.08.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Rauch

dann gibt's auch noch ein bundesluftreinhaltegesetz http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40120361&ResultFunctionToken=95446203-e715-4182-b044-a27564d5dfc3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=31.08.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Rauch


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  •  2moose
  •   Gold-Award
31.8.2011  (#11)
@karl10 - Manchmal sollte man mehr als nur die Überschrift lesen emoji

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
1.9.2011  (#12)
@creator - Besten Dank für deine Empfehlung

LG
karl10

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