« Baurecht  |

carport - 1 seite geschlossen [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2 
  •  felis
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.1. - 10.2.2016
25 Antworten 25
25
hallo zusammen,
wir wollen auf unserem grundstück (NÖ) ein carport errichten, 7 m zur straße, 3 m zum nachbarn. das carport soll freistehend montiert werden, also nicht an der hauswand. zw. carportdach und hauswand sollen aber nicht mehr als 20 - 30 cm platz bleiben.
gilt es damit bereits als geschlossen auf 1 seite? mehr darf ja nicht zu sein lt. NÖ Bauordnung.

danke schonmal für eure hilfe!
lg, felis

  •  maider187
9.2.2016  (#21)

zitat..
Karl10 schrieb: Das was du hier beiträgts dient leider nur der Verwirrung


wo hast du zu lesen begonnen, oder habe ich das wirklich so umständlich geschrieben das es falsch interpretiert wurde?
wenn ja sry emoji

zitat..
maider187 schrieb: wenn du nicht über 20m² betonierte Fläche hast musst du es nicht melden und da erst auch wenn du mind. 3 Seiten zu hast. War zumindest bei mir im Bez. NK (NÖ) so... kein Fundament, keine Meldepflicht.


sprich Carport ohne Fundament, egal. Carport mit Fundament >20m² auf drei Seiten geschlossen, nicht egal, zwei Seiten geschlossen wieder egal...

Ist aber eh unnötig das hier zu diskutieren, ein Anruf auf der Gemeinde genügt normalerweise.

Bei mir war es Terrassenüberdachung 40m², Gartenhütte 16m² (diente als Bsp.) und ein Pavillon 25m² ( auf zwei Seiten offen da sonst Bau Bewilligung)

aja und mind. 3 Meter vom Nachbarrundstück entfernt wenn über 3 Meter Höhe da sonst Nachbar Licht verliert....
Kommt aber wieder auf die Bauweise der Gemeinde an

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.2.2016  (#22)
@maider187
Kann ich so nicht stehen lassen:
Das was du hier schilderst stimmt ganz eindeutig NICHT mit der Gesetzeslage überein
- ein Carport fällt eindeutig unter "bauliche Anlage" (siehe § 4 Z. 1, 6 und 7 NÖ BO - da steht nirgends etwas von "Fundament" oder einer 20m²-Grenze!!)
- eine "bauliche Anlage" (z.B. Carport) ist bis 50m² MIT Zustimmung der Nachbarn anzeigepflichtig ( § 15 Abs. 1 Z. 19 NÖ BO), ansonsten Bewilligungspflichtig (§ 14 Z. 2 NÖ BO)
- ein Pavillon an 2 Seiten offen bedeutet in der Regel an 2 Seiten eine Wand, und das ist NICHT egal ("....zwei Seiten geschlossen wieder egal...") - siehe § 4 Z. 15 NÖ Bauordnung (Defintion für "Gebäude")
- Neubau eines "Gebäudes" bedeutet aber IMMER Bewilligungspflicht (§ 14 Z.1 NÖ BO)

Wenn das deine Gemeinde alles anders (ungesetzlich) handhabt, dann ist dir das offensichtlich sehr recht, was soll´s?

Hier (im Forum) geht es aber auch noch um was anderes (und darin liegt halt mein Bemühen):
Wir wissen hier zur Genüge, dass die Gemeinden oft (wissentlich oder im Unwissen - ist hier jetzt egal) ungesetzlich agieren. Wichtig für jeden einzelnen Betroffenen ist es meiner Meinung, das auch richtig einschätzen zu können. Überzieht die Gemeinde, dann muss man sich wehren (kann man aber nur wenn man´s weiß und denen nicht alles glaubt).
Geht es die Gemeinde sehr locker an (so wie anscheinend in deinem Fall), dann ist es wichtig, abschätzen zu können, auf welches Risiko man sich dabei einlässt.
Das hat folgenden Grund: das Baurecht ist so aufgebaut, dass es 1. keinerlei Verjährung gibt, dass es 2. keine mündliche Bewilligungen gibt und dass 3. Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Das kann dann zu folgender Situation führen: Deine Gemeinde sagt dir, dass du für ein bestimmtes Bauvorhaben nichts brauchst und es ohne Bewilligung oder Bauanzeige errichten darfst. Tatsächlich geht es aber lt. Bauordnung um ein bewilligungspflichtiges Vorhaben (z.B. Carport mit 2 Wänden). Zunächst passiert dann mal gar nichts (oft viele Jahre lang). Dann aber kommt plötzlich irgendwann z.B. ein "böser" Nachbar, den dein Carport stört und er zeigt das an (oder vielleicht eine Feuerbeschau mit einem neuen Sachverständigen?). Wenn der Bürgermeister dann nicht reagiert, begeht er klaren Amtsmissbrauch (worauf es noch keiner ankommen ließ). Oft ist dann schon wieder ein anderer Bürgermeister und dann hört man immer: tut mir leid, aber das war vor meiner Zeit. Dann gibts ein nachträgliches Bewilligungsverfahren und so weiter...

Ich will hier nur drauf hinweisen, was (auch) passieren KANN. In 95% der Fälle wird vielleicht nie was passsieren, ich hatte allerdings ständig mit den 5% zu tun (vielleicht bin ich da deswegen ein bisschen sensibler als andere).
Es soll nur keiner der hier mitliest dann sagen, das hätte er nie gehört und niemand hätte auf sowas je hingewiesen. Wie man damit dann umgeht, ist jedem seine Sache, aber man muss wissen was man tut.

2
  •  maider187
10.2.2016  (#23)
@ Karl, danke für die Aufklärung .. ich gehöre dann wohl zu #3 und war eventuell etwas zu blauäugig, danke!
Werde ich mir für die Zukunft merken emoji

1
  •  BoZm
10.2.2016  (#24)
Also echt...

ich gehe zum Bauamt, und wenn der mir bestätigt, dass ich das darf, dann ist es so, und wird es immer sein.

Ich MUSS NICHT alle Gesetze wissen, deshalb gibt es ein zuständiges Organ.
Wenn der mir das erlaubt hat, dann ist dem so.

Wenn seine Erlaubnis gesetzeswidrig ist, war es sein Fehler.

Wo kommen wir den dahin?
Denk mal nach, da wurde 1990 einer auf der Dorfstrasse mit 70 geblitzt und zahlte Strafe.
20 Jahre später ist die Straße eine 30er Zone und er bekommt nachträglich eine Restschuld zu bezahlen, da sich die Verhältnisse nun geändert haben.

Klingt blöd oder? Ist es auch. emoji
lg

1
  •  felis
10.2.2016  (#25)
bozm, ich glaube so war das nicht gemeint.
wenn du z.b. zur gemeinde gehst und fragst, ob eine bauliche maßnahme bewilligungspflichtig ist und du nur die mündliche aussage erhältst: nein nein, einfach drauf los bauen. dann hast zu zig jahre später deiner baubehörde gegenüber keine bewilligung in händen. die personen ändern sich ja mit der zeit und ejne mündliche zudage kann auch mal ganz schnell als 'missverständnis' hingestellt werden.
ich bin jedenfalls über die wirklich ausführliche, verständliche und nachvollziehbare beratung von karl sehr dankbar!

bei uns sind die aussagen der gemeinde leider sehr dürftig und nicht immer nachvollziehbar, neuer schmäh: brauche für meine pv-anlage (die von der FH-firma eingebaut wird und mit im einreichplan war) eine gesonderte bestätigung, dass das dach die paneele tragen kann emoji

2
 <  1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Hangwasser