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  •  biertschi007
26.2. - 8.3.2008
9 Antworten 9
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Habe für den Innenausbau eine Firma beauftragt. Der Kaufvertrag ist schon seit einiger Zeit für einen gewissen Betrag unterschrieben.
Habe heute eine Mail bekommen das der Innenausbau um über €6000 teurer kommt als im Vertrag steht. Sie haben eine neue Massenbemessung durchgef. und sind drauf gekommen das sie zu wenig berechnet haben!
Muss ich das Bezahlen???
Bitte um Antworten.

  •  creator
26.2.2008  (#1)
das kommt auf deinen vertrag an - meines wissens gibt es nur eine einzige möglichkeit für die firma, das entgelt zu legal zu erhöhen : den preis variabel zu gestalten => §6Abs. 1 Z5 KSchG

§ 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen:

dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht, es sei denn, daß der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vorsieht, daß die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind sowie daß ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt.

ansonsten ist die firma dazu verpflichtet, zu dem entgelt zu leisten, das vereinbart wurde - eh klar. wenn sie zu dumm zum kalkulieren ist - pech gehabt.


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  •  fundament
26.2.2008  (#2)
Konsumentenschutz - In solchen Fällen gleich den kostenlosen Konsumentenschutz der AK informieren.
Hatte ähnliches Problem.
mfg

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  •  biertschi007
27.2.2008  (#3)
@fundament - Was ist bei ihnen herausgekommen wenn ich fragen darf?
habe mir eine Rechtsauskunft eingeholt. Der sagt ich brauche es zu 100% nicht bezahlen.
Hoffe da es wirklich so ist.
m.f.g.

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  •  RobRob
3.3.2008  (#4)
wer - hat eigentlich die Massen berechnet?
Wenn er das gemacht hat, dann gibt es die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Hat er von Dir Massen bekommen, dann wird das schwieriger.

In jedem Fall würde ich sofort um Alternativen umsehen, ob eine andere Firma wirklich billiger wird.
Ihn zwingen, das zu machen und dann weniger bezahlen kann man eigentlich nicht. Er hat ja nicht die Preise geändert, sondern ist nur von falschen Mengen ausgegangen.

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  •  RobRob
3.3.2008  (#5)
@creator - als entgelt wird in diesem Gesetz nicht die Gesamtsumme sondern der Einheitspreis verstanden. Der wurde nicht geändert.

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  •  creator
3.3.2008  (#6)
@RobRob - ...wie kommst du zu dieser - sehr einschränkenden - interpretation des konsumentenschutzrechtlichen entgeltbegriffs? wie soll dann jemals ein fixpreis ausgemacht werden?
noch dazu gibt es die warnpflicht des werkunternehmers nach §1065a abgb: bevor die firma anfängt (oder spätestens dann, wenn klar wird, dass die besprochenen flächen überschritten werden), hätte die firma nachfragen müssen. niemand kann gezwungen werden, mehr abzunehmen als vertraglich vereinbart - wie beim greißler: darf's a bisserl mehr sein? wenn nein - dann nein. wenn ich 10m² bestelle und einer malt 100, heißt das sicher nicht, dass ich 100 zu bezahlen habe - die mehrflächen sind ja auch nicht vertraglich gedeckt! im gegenteil: wenn ich das nicht will, hat die firma alles wieder in den vorigen stand zurückzuversetzen bzw. wenn das unwirtschaftlich ist, kriegt sie kein geld und muss eine entschädigung an mich zahlen.

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  •  biertschi007
4.3.2008  (#7)
@RobRob - Hallo!
Habe einen Standartplan von dieser Fertigteilhausfirma genommen. Das Haus ist nur gespiegelt worden. Um Alternativen kann ich nicht mehr schauen da wir in zwei Wochen das Haus bekommen.
M.f.G.

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  •  BerKar
8.3.2008  (#8)
@biertschi007 - Ich würde denn Auftrag und die Preiserhöhung von einem Anwalt überprüfen lassen.Hatte bei meinem Haus das gleiche Problem.
Der Baumeister wollte während der Bauphase die Preise erhöhen und hat etliche Leistungen aus der Leistungsbeschreibung gestrichen,Preis ca.25.000 Euro.Er hat auch verlangt das wir die Leistungen im voraus bezahlen müssen da er sonst den Bau einstellen wird.Dank unseres Anwalts haben wir jedoch die Leistungen lt.Vertrag ohne Aufpreise erhalten.Baufirma ging Konkurs,aber gibt es wieder unter anderem Namen.
lg
Bodenspezi.at

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  •  RobRob
8.3.2008  (#9)
@creator - genau so hab ich das verstanden, dass noch nicht angefangen ist und die firma eben draufgekommen ist, dass es mehr ist. Genauso wie niemand gezwungen werden kann, mehr abzunehmen, kann auch kein Unternehmer gezwungen werden, eine Arbeit zu beginnen, bei der er merkt, dass er draufzahlt.
Wenn also Fixpreis für das ganze Haus ausgemacht war und die Mengenberechnung von der Firma gemacht wurde, dann hat sie immer die Möglichkeit die Arbeiten einfach nicht zu machen. Das ist doch klar. Theoretisch könnte ich die Arbeit vielleicht einklagen, doch warte ich bis St.Nimmerlein, bis das fertig ist.

@biertschi007
schick mir deine Mailadresse, ich kann dir dann eine Innenausbaufirma nennen, die für mich schon ein paarmal sehr günstig gearbeitet hat. Probieren geht über Studieren!
Wenn Du eine Alternative hast, bist Du auf jeden Fall in einer günstigen Verhandlungsposition gegenüber der jetzigen Firma.


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