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Brandschutztür als Nebeneingangstür

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  •  mpreis76
28.9. - 1.10.2012
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Ich möchte eine "Standard-Brandschutztür" (Hörmann) als Nebeneingangstür für die Garage einbauen.

Die Brandschutztür hat standardmäßig eine Eckzarge, dh. die Zarge wird außen oder innen an der Mauer angeschlagen.

Unser Plan wäre jedoch, die Tür in die Leibung etwas einzurücken (ca. 10 cm), damit ähnlich wie beim Wohnhaus eine Spalette entsteht.

Es gibt bei Hörmann auch sogenannte Blockzargen für dieses Vorhaben, nur kostet diese Zarge 265 Euro Aufpreis ... (bei einem Türpreis von 239 Euro)

Meine Idee wäre nun, die Eckzarge zu nehmen und einfach in die Wand einzustemmen, um so die Spalette zu erzeugen.

Hat das schon jemand so gemacht und kann mir dazu ein paar Ratschläge geben?

  •  Tamston
1.10.2012  (#1)
Was sind denn das für welche bei Hörmann?
Aus meiner Sicht nicht verständlich. Kauf Dir wo anders Deine Tür.
Oder bau eine Standardzarge ein und bestell die Hörmann-tür ohne Zarge.
Wofür eine Brandschutztür als Eingangstür? Normalerweise müssen die nur "unbrennbar" sein, keine sonstigen Brandschutzanforderungen. Also einfach eine andere Tür nehmen?

Beim Einstemmen der Eckzarge macht man sich unnötige Arbeit, finde ich. Grundsätzlich müsste man bauphysikalisch überprüfen, ob dadurch Kältebrücken entstehen wegen mangelnder Überdämmung etc. Aber ansonsten ist es egal, meiner Ansicht nach.

Wie groß ist denn Deine Mauerlichte? Vielleicht kriegen sie deshalb keine Standardzarge oder Blockzarge hinein? Eckzargen brauchen meist weniger Platz.

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  •  mpreis76
1.10.2012  (#2)
Die Mauerlichte ist nicht das Problem - das Problem ist, dass für die Standarddurchgangslichte von 90 cm die Blockzarge 265 Euro Aufpreis kostet.

Wir werden die Brandschutztüren nehmen, da eine aus der Garage rausgeht und dort ist EI30 vorgeschrieben.

Die andere ist die Eingangstür zu einem Abstellraum und sollte wenn möglich nicht allzu unterschiedlich aussehen, da sie auf einer Gebäudeseite liegen.

Kältebrücken sind auch kein großes Problem, da es sich bei dem Gebäude um ein unbeheiztes Nebengebäude (Garage & Abstellräume) handelt.

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