Brandschutzklappe in Althaus Nachrüsten [NÖ]
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Hallo, ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht aber hätte es im privaten Einfamilienhaus auch noch nie gehört. Dass man eine Rauchfang oder Brandmauer verputzen muss kenne ich, als Mängel, deine Schilderung wäre mir neu, vielleicht einmal beim Rauchfangkehrer nachfragen worauf er diese Aussage stützt. LG |
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Wie ist dieser "Auftrag" erfolgt? Mündlich? Irgendein Schreiben? Von wem? Ein Bescheid? Von wem? Gibts irgendeine Angabe einer Gesetzesbestimmung (und wenn ja: welche?) als Begründung für diese Forderung? |
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Es wurde ein PDF erstellt und darin festgehalten, dass dieser Mangel innerhalb von 6 Monate zu beheben ist. Die Feuerbeschau wurde vom zuständigen Rauchfangkehrer Meister durchgeführt. Er hat nur diese beiden Lüftungsrohre vom Erdgeschoss in den Dachboden bemängelt. Die Lüftung ist nicht mit dem Rauchfang verbunden, sondern dient nur als Dunstabzug beim Kochen und im WC Dusche. Die brennbaren Gegenstände (alte Zeitschriften, Bücher)im Dachboden hat er Gott sei Dank nicht bemängelt. Nur die Styropor Dämmung beim Deckendurchbruch muss entfernt werden und die Lüftungsrohre Beton ummantelt werden sowie Brandschutzklappen bzw Brandschutzmanschette nachgerüstet werden. Die Feuerbeschau findet alle 10 Jahre statt, früher durch Gemeindemitarbeiter jetzt etwas strenger durch Rauchfangkehrermeister selbst. Begründung, es wird dadurch verhindert dass ein Küchenbrand ins Dachgeschoss übergreifen kann. |
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Du beantwortest leider die Fragen nicht. - von wem? wer hat es unterschrieben? wer steht im Briefkopf? - ist das ein Bescheid? - steht in dem Schreiben eine Begründung für das Verlangen? - wird irgendwo eine Gesetzesbestimmung angeführt, auf die sich das Verlangen stützt? Wäre halt von Vorteil, dieses Schreiben selbst lesen zu können..... |
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Danke für die Hilfe, es ist kein Schreiben oder Kein Bescheid sondern ein PDF vom Rauchfangkehrer inm Rahmen der Feuerbeschau mit der Aufforderung der Mängelbehebung innerhalb von 6 Monaten mit Übermittlung des Nachweises der Behebung an den Rauchfangkehrer mit ansonstiger Androhung der Verständigung der Behörde und darauffolgende Strafen. Es werden keine Gesetzestexte zitiert. Ich musste das PDF auf seinem Touchscreen Tablet mit dem Finger unterschreiben, dass ich seine Amtshandlung zur Kenntnis genommen habe. Er war der einzige sachkundige, es gab keine Behördenbegleiter. Wie gesagt, ich wohne in einem alten Einfamilienhaus in Reihenbauweise vor 1910 errichtet. Er hätte zig andere Sachen bemängeln können (die er aus Zeitmangel nicht erwähnt hat), hat sich aber nur auf die Lüftungsleitungen fixiert. Ich will keinen Krieg anfangen, Weiß aber nicht wie ich eine uralte Holzdecke durchbrechen soll, ohne Grobere Probleme. |
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Mal langsam. Wenn man die vom Rauchfangkehrer angeführten Mängel nicht in der von ihm festgelegten Frist behebt, dann ist das noch KEIN Straftatbestand nach Feuerwehrgesetz. Wenn du dem Auftrag des Rauchfangkehrers nicht nachkommst, dann macht dieser eine Meldung an die Behörde (Gemeinde) und dann muss die Gemeinde einen Bescheid machen, mit welchem sie dir die Behebung der Mängel aufträgt (mit entsprechender Begründung, Anführung der gesetzlichen Grundlagen usw.). In diesem Bescheid ist neuerlich eine Frist zur Erfüllung des bescheidmäßigen Auftrages festzulegen. Und erst dann, wenn du auch diese Frist verstreichen lässt, ist das ein Straftatbestand und es "KANN" dann die Gemeinde an die BH herantreten, damit diese ein Strafverfahren einleitet. Also jetzt schon von "Strafe" zu reden ist heillos überzogen und auch gesetzlich nicht gedeckt. Lass dich davon mal nicht beeinflussen. Zur Sache selbst: Das, was der Rauchfangkehrer bemängelt, fällt in die Kategorie "baulicher Brandschutz". Dazu gibt es im Feuerwehrgesetz keine spezifischen Regeln, sondern es stützt sich dieses auf das dafür zuständige Gesetz, nämlich das Baurecht. Im Endeffekt geht es also um die Frage, ob du über Anwendung baurechtlicher Bestimmungen heute und jetzt zu den vom Rauchfangkehrer verlangten Maßnahmen verpflichtet werden kannst. Konkrete Fragestellung zu deinem Fall: Ist auf Grundlage irgendwelcher baurechtlicher Bestimmungen bei deiner WC-Lüftung und beim Dunstabzug im Bereich der Deckendruchdringung eine Brandschutzmaßnahme zwingend notwendig und wenn ja, in welcher Art und Umfang und in welcher Qualität? Das ist die eigentliche Fragestellung, die in deinem Fall auf Basis baurechtlicher Bestimmungen zu klären ist. Allerdings sind mir deine obigen Angaben dazu, was jetzt wirklich gefordert wurde, nicht ganz klar. Heißt das, dass du 1. in die Luftleitung eine Brandschutzklappe einbauen sollst UND 2. die Luftleitung außen mit einem 30 cm breiten Betonmantel zu umgeben ist UND dieser 3. eine Stärke wie die gesamte Deckenkonstruktion aufweisen muss, also von Deckenuterkante bis Deckenoberkante?? Weiters stellt sich aus baurechtlicher Sicht die Frage, ob der derzeitge Zustand nicht als bewilligt anzusehen ist? - Wenn ja, dann haben die Forderungen des Rauchfangkehrers aus baurechtlicher Sicht überhaupt keine rechtliche Grundlage. - Wenn nein, dann bedeutet das zunächst, dass es noch etwas zu bewilligen gäbe. Hats diese Lüftungen schon 1910 gegeben oder wurden die erst in den 1970ern hergestellt und war das damals vielleicht bewilligungspflichtig und braucht auch heute noch aktuell eine Bewilligung? Aber selbst wenn man davon ausgehen müsste, dass die Lüftungen noch eine Baubewilligung bräuchten, dann stellt sich die Frage, ob diese nach aktueller Rechtslage die geforderten Brandschutmaßnhamen überhaupt brauchen? Das müsste man näher prüfen. Das alles müsste sich die Gemeinde überlegen und in ihrem Bescheid berücksichtigen und beurteilen, wenn sie dir die Forderungen des Rauchfangkehrers bescheidmäßig vorschreiben wollte. Also: vorerst mal gar nichts tun und abwarten, was nach der vom Rauchfangkehrer gesetzten Frist von 6 Monaten passiert. Im schlimmsten Fall bekommst du von der Gemeinde einen Bescheid mit dem Auftrag, die vom Raucfangkehrer vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und zwar mit neuerlicher Fristsetzung. Dann hast entweder die Möglichkeit, gegen den Bescheid Beschwerde zu erheben, wenn er mehr als das Gesetz verlangt, oder aber du hast neuerlich entsprechend Zeit, den Auftrag umzusetzen. Mit anderen Worten: Abwarten!
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Danke, das beruhigt mich etwas. Werde abwarten, bis nach 6 Monaten ein Bescheid erstellt wird. Im WC bei der Deckenlüftung verlangt er eine Brandschutzmanschette und die muss soweit ich recherchieren könnte vom Deckenunterkante bis Oberkante gehen. zusätzlich verlangt er bei beiden eine Betonummantelung, nur oberhalb der Decke. Ich muss jedoch die brennbare Styropordämmunng oberhalb der Decke im Bereich der zu errichtenden Betonummantelung entfernen, wobei die Styroporplatten derzeit von irgendwelchen Hartfaserplatten abgedeckt sind (sonst würde man ja im Styropor einsinken beim Gehen). Beim Dunstabzug in der Küche verlangt er nur eine Brandschutzklappe ohne Manschette. |
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Wir hatten erst Thermenüberprüfung und kurz darauf den Kamin wegen Umstellung auf WP WP [Wärmepumpe] abgemeldet. Öfters mit dem Rauchfangkehrer telefoniert und jedes Mal kam der Hinweis, dass sie für die Feuerbeschau schon noch kommen und die ist 2028. Wenn die Thermenwartungen weniger werden, verschiebt sich vielleicht der Fokus. Finde ich grundsätzlich nicht schlecht. War von der laschen Feuerbeschau im letzten Wohnhaus etwas überrascht. Die Geschichte hier hört sich aber wieder zu motiviert an... Danke Karl10 für die ausführlichen Infos. Bei uns kam eine junge Rauchfangkehrerin zur Kaminabmeldung. Bissl schlechtes Gewissen hatte ich, dass wir eine Platte auf ihre Arbeitsgrundlage schrauben lassen. Sie hat nur gegrinst und gemeint, es gibt noch genug Gasthermen und Holzöfen sind wieder IN .... |
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