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Brandabschnitt [OÖ]

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  •  haeuslbaua
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
1.11. - 5.11.2015
4 Antworten 4
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Hallo, ich brauche euren Rat.
Wir haben vorigen September mit unserem Hausbau begonnen, sind im April eingezogen. Den Baubescheid haben wir relativ knapp vor Baubeginn bekommen und dadurch zumindest in einem Punkt nicht so genau genommen:
Im Baubescheid steht: "zwischen den Bereich für Kraftfahrzeuge und dem eigentlichen Wohnungseingang ist ein brandhemmender Abschluss REI30 samt Brandschutztüre EI 30-C herzustellen. "


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Im Plan links sind die KFZ-Abstellplätze, rechts die Haustüre, dazwischen ist ein Fahrradkeller. Der Fahrradkeller besteht aus einer Holzkonstruktion mit Fassadenplatte verkleidet. Das "Carport" bleibt auf alle Fälle offen, wir werden kein Garagentor einbauen, haben wir auch baulich überhaupt nicht vorgesehen.
Meiner Meinung nach macht ein Brandabschnitt überhaupt keinen Sinn, da es ja eigentlich ein Carport und keine Garage ist. Noch dazu kommt, dass alle Aufenthaltsräume im OG sind und dort 3 ebenerdige Fluchtmöglichkeiten bestehen. Also selbt im Brandfall, wird die Haustüre nie als Fluchtweg genutzt werden.

Für mich gibt es derzeit 3 Varianten:
A) ignorieren
B) Baubescheid ändern lassen, wobei ich überhaupt nicht einschätzen kann, wie aufwändig das ist
C) Brandabschnitt herstellen (wie?)

Was hält ihr davon?

  •  flomax
  •   Silber-Award
3.11.2015  (#1)
Nachdem sich bislang keiner erbarmt hat...
Je nachdem wie die Wand links und links hinten quer ausgeführt worden sind ist dein "Carport" nun mal KEIN Carport sondern eine Garage. Somit gelten auch alle Auflagen die eine Garage zu erfüllen hat... Nachdem du hier nicht den Einreichplan nicht eingestellt hast ist es auch schwer zu sagen wo die Türe am sinnvollsten ist!

Ps.: meine Aussage gilt mal für das Bundesland NÖ als fix, wie es wo anders aussieht nachfragen!
Weiters ist es am bestens mit dem zu sprechen der dir die Fertigstellungsmeldung macht!?

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  •  elanor
4.11.2015  (#2)
Hallo,

bei uns (OÖ) wäre das Carport auch als Garage deklariert worden - ursprünglicher Plan war das Carport praktisch an vier Seiten "zu" zu machen, eine Wand wäre sogar nur ein Querlatten-"Zaun" bis zum Dach gewesen -, wir hätten die im Carport befindliche Geräteraumtür sowie auch ein ins Carport schauendes Fenster brandhemmend ausführen müssen, Kosten? Allein das Fenster hätte fünfmal soviel wie in normaler Ausführung gekostet.
Wir haben nun den hohen Querlatten-Zaun als nur 1m hohe Absturzsicherung eingeplant, somit ist das Carport ein Carport, alle brandhemmenden Vorschriften haben sich erledigt.
Ignorieren würd ich mich nicht trauen, aber wie flomax schon schrieb, den ansprechen, der die Fertigstellungsmeldung macht. Und auf die Gemeinde wirds auch ankommen, wie haglich die ist emoji
Die Vorschrift wegen Brandschutztür würde ich so verstehen, dass die Haustür in einer Brandschutzklasse ausgeführt werden sollte.


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  •  Richard3007
4.11.2015  (#3)

zitat..
elanor schrieb: Ignorieren würd ich mich nicht trauen, aber wie flomax schon schrieb, den ansprechen, der die Fertigstellungsmeldung macht.


Wo kein Kläger, da kein Richter. Passt hier sehr gut....
Es wird nichts passieren, solange dich niemand anschwärzt. Wenn doch, dann bekommst eine Strafe und musst es nach deren Vorschriften richten. Also billiger wäre es, gleich sauber zu lösen.

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  •  AnTeMa
5.11.2015  (#4)
Brandabschnitt - Je nach bisheriger Ausführung und bei euch bestehenden Bestimmungen könntest du nachfragen, ob eine Deklarierung als Carport möglich ist- ggf die Ausführrung entsprechend abändern, sofern ohne allzu großen Aufwand möglich.

Einfach ignorieren kann Probleme verursachen, nicht nur mit der Baubehörde-
sollte es doch einmal brennen auch mit eurer Gebäudeversicherung wegen Nichteinhaltung von Brandschutzbestimmungen.

Andreas Teich

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