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branchenüblicher Vertrag?

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  •  me68
30.7. - 8.8.2012
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Hallo Leute!

Wir haben vor drei Jahren bei der Suche nach unserer Hausfinanzierung eine neue Hausbank gefunden.

Wir haben die gesamte Finanzierungssumme zur Hälfte über die verwandte Bausparkasse abgeschlossen, mit einem Aufschlag von 1,1% auf den 3M-Euribor - und die andere Hälfte als Bankkredit, ebenfalls mit 1,1% Aufschlag auf den 3M-Euribor - dank ausgezeichneter Bonität und konkreten Anboten anderer Banken. Die Bausparkasse wegen der 6% Zinsdeckelung - und die Bank wegen der flexiblen Rückzahlungsmodalitäten.

Soweit alles ok. Jetzt hatte ich einen Termin mit meiner Bankberaterin bezüglich der Neuverhandlung der Zinssatzbindung. Wir haben nämlich folgende Klausel in unserem Kreditvertrag mit der Bank:

"Zu Zinssatzbindung: Die Zinssatzbindung an den 3-Mon. Euribor (Anpassung zum Monatsletzten jeden Quartals) plus Aufschlag von 1,1% bleibt zumindest für drei Jahre gültig. Danach behalten wir uns das Recht vor, eine allfällige Anpassung an einen anderen Indikator (wie zB Zinsgleitklausel o.ä.) vorzunehmen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das Gericht ... vereinbart."

Nun dachten wir damals, es wäre eine Formalität und nach den drei Jahren würde dies eben nochmals bestätigt. Schließlich war das bei der Bausparkasse auch kein Thema. Ein einmal verhandelter Aufschlag gilt doch üblicherweise für die gesamte Laufzeit. Und wenn es hart auf hart kommt, wird sich die Bank schon nochmal überlegen einen Kunden mit bester Bonität zu verlieren ...

Ich habe auch hier noch nie etwas über eine Befristung gelesen.

Achja: angeboten wurde uns jetzt ein Aufschlag von 2,5% auf den 3M-Euribor - das würde bei Neukrediten z.Zt. bei bester Bonität gewährt. Auf Nachfrage, ob sich an unserer Bonität etwas geändert hätte, wurde dies verneint - alles bestens, aber mit den 1,1% hätte die Bank bisher Verluste gebaut ...

Nun meine Frage an die Rechtsexperten: ist diese Formulierung gültig oder widerspricht sie den guten Sitten o.ä.?

Ich werde nun wohl wieder ein paar Banken abklappern müssen, um ein konkretes Anbot einzuholen. Damit würde sich auch die Bankberaterin gegenüber ihren Vorgesetzten leichter bei der Argumentation für bessere Konditionen tun - ohne handfeste Argumente geht gar nix ... Wenn man mit einem Anbot der Konkurrenz kommt, geht scheinbar was ...

Martin

  •  me68
5.8.2012  (#21)
@alfa2: ich denke mittlerweile, dass das jede Bank probiert, wenn das Sittenbild von creator so stimmt. Damit ist es unerheblich welche Bank das ist.
Dieser Fred soll darauf hinweisen sich seinen Kreditvertrag vor Unterschrift bezüglich solcher Klauseln anzusehen und diese zu hinterfragen.

Martin

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  •  LPrider
5.8.2012  (#22)
Hallo, - was kann/sollte man denn tun, wenn man einen entsprechenden Absatz im Vertrag hat, aber noch vor der Unterzeichnung steht:

"Sollte die Anwendung des Indikators aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse ein von den tatsächlichen Verhältnissen am Geld- oder Kapitalmarkt abweichendes Ergebnis bringen, so wird die Bank mit dem Kunden eine entsprechende neue Zinsvereinbarung treffen und diesem hiezu einen Vorschlag unterbreiten. Sollte der Kunde diesem Vorschlag nicht ... schriftlich widersprechen, so gilt er als angenommen. ... Kommt es ... zu keiner Einigung, so ist die Bank berechtigt, den Kredit ... fällig zu stellen."

Was mich hier stört sind die "sonstigen Ereignisse", das kann ja wirklich alles sein. Ist man dann mit einer neuen Zinsvereinbarung der Bank nicht einverstanden, so kommt es zu keiner Einigung und die Bank darf fällig stellen. Für mich ist das ein Freibrief für die Bank bei Bedarf die Konditionen anzupassen, oder liege ich damit falsch?

Macht es hier Sinn, darauf zu bestehen diesen Absatz bei der Vertragsunterzeichnung raus zu nehmen? Kommt man damit durch? Oder wie soll man mit so einem Absatz umgehen?

Ich denke auch hier liegt eine Gesetzteswidrigkeit vor gemäß §6 KSCHG, oder nicht?

Was kann man tun?
Danke



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  •  creator
  •   Gold-Award
5.8.2012  (#23)
@me68: das ist nicht MEIN sittenbild, sondern fakt - leider. wer will, kann sich mal mit geplanter obsoleszenz beschäftigen, also "beabsichtigt eingeschränkter lebensdauer" von produkten - herrlich, ein hochgenuss am tag des herrn: http://www.arte.tv/de/3714422.html
@lprider: http://www.energiesparhaus.at/forum/27441

man sollte zumindest schriftlich und protokolliert auf die ogh-judikatur und die gesetzwidrigkeit hinweisen. damit ist der bank klar, dass sie die gesetzwidrige klausel bei dir nicht sinnvoll wird durchsetzen können, weil ja implizit auch ein aufklärungsmangel vorliegt - sie hätte dich ja über die gesetzeskonforme vertragslage vorvertraglich aufklären müssen. hat sie dann aber definitiv ned.
da die meisten berater-verkäufer eh entweder keine ahnung oder kein rückgrat haben, wird es denen nur um die unterschrift gehen. mit dem von mir vorgeschlagenen procedere bist du auf der sicheren seite, auch mit unterschrift.



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  •  alfa2
  •   Silber-Award
5.8.2012  (#24)
@me68 - schade, dann halt nicht.

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  •  oere
5.8.2012  (#25)
@lprider

hypo v.....berg. hatte bei unserem kredit vor ca. 1 jahr gleiche klausel im vertrag.
"sonstige ereignisse" habe ich "wegdiskutiert", auf den restlichen satz haben sie nach langer diskusssion auch mit meinem hinweis, dass dieser wahrscheinlich gesetzwidrig ist, nicht verzichtet.

lg
oere

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.8.2012  (#26)
das meines wissens aktuellste urteilhttp://www.verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/OLG_Graz_16.05.2012_3_R_85_12p.pdf gegen die raika graz-straßgang.

schön, dass die vorher auch noch gegen das urteil des zrs graz berufen hat - so schnell will man sich kein geld wegnehmen lassen.
das problem bei all diesen "zivilrechtlichen" betrugsfällen ist die vage abgrenzung zur strafrechtlichen komponente, also wenn sich eine bank trotz gesetzwidrigkeit auf eine solche klausel beruft oder berufen will und den kunden über die rechtmäßigkeit täuscht oder täuschen will. eigentlich sollte da §148 stgb greifen, aber bei unserer justiz sind solche massenverfahren eher problematisch

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  •  Hannes_Z
6.8.2012  (#27)
Hallo - Ein interessanter Artikel dazu:
http://help.orf.at/stories/1702621/
Anscheinend bist nicht der einzige der davon betroffen ist.
Viel Glück noch bei deinen Verhandlungen mit der Bank.
lg hannes

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  •  me68
6.8.2012  (#28)
Einschreiben - Heute ist ein Einschreiben an unsere Bank rausgegangen von der Arbeiterkammer in welchem die Arbeiterkammer ihre Rechtsansicht mitteilt und um Stellungnahme der Bank bittet.

@Hannes_Z: kommt mir irgendwie bekannt vor ...

Martin

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.8.2012  (#29)
hab bei meiner bank jetzt nachgefragt. da steht explizit, dass der aufschlag nur bei wesentlicher bonitätsverschlechterung (nichtbedienen der raten) erhöht werden darf.
im beidseitigen einverstädnis (also auch unterschrift vom kreditnehmer).

gruß, alex

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  •  LPrider
8.8.2012  (#30)
@speeeedcat: Hast du etwa geglaubt, die Bank würde dir etwas anderes sagen? Ich bin mir sicher, dass die Antwort bei keiner Bank anders wäre..

Und das mit dem beidseitigen Einverständnis ist auch so eine Sache. Meistens ist es so formuliert, dass dieses beidseitige Einverständnis gegeben sein muss - ist dies nicht der Fall (d.h. der Kreditnehmer ist nicht einverstanden) dann ist die Bank berechtigt zur Fälligstellung (siehe mein Post oben). Das dies nicht gesetzteskonform ist steht ja inzwischen außer Frage.

Was ich generell traurig finde, sind die fehlenden nachhaltigen Konsequenzen für solche unerlaubten Aufschlagserhöhungen der Banken. Sie probieren das halt bei allen Kunden - und wenn sich ein paar wenige aufregen bzw. gerichtlich vorgehen, stört dies die Banken anscheinend nicht - in Summe bringt die Aktion den Banken ja was. Die meisten Kreditnehmer wollen/trauen sich vermutlich eh nicht sich mit der Bank anzulegen. Und das wissen die Banken genau...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.8.2012  (#31)
naja, - indem das mein bruder dort arbeitet und der finanzierungschef mein kunde ist, würde ich der aussage doch sehr vertrauen......

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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
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