« Baurecht  |

Bitte Hilfe - Geschoßfläche - Salzburg

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  onit
13.11. - 16.11.2015
3 Antworten 3
3
Hallo,
so ganz verstehe ich das mit der Anrechnung der Geschoßfläche noch nicht.
Es geht um Land Salzburg,

anbei der Gesetzes-Text:
1.6. Anrechnung von untersten Geschoßen auf die Geschoßfläche
Die Flächen der einzelnen oberirdischen Geschoße eines Baues ergeben in ihrer Gesamtheit die Geschoßfläche.
Als oberirdisch gilt ein Geschoß, das über mindestens die Hälfte seiner Fläche mehr als 1 m über das
angrenzende natürliche Gelände oder bei Geländeabtragung über das neugeschaffene Niveau hinausragt
(§ 56 Abs 5 ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] 2009)
Die Anzahl der oberirdischen Geschoße kann auch zur Festlegung der Bauhöhe dienen. Dabei gelten, wenn
ein oberirdisches Geschoß höher als 3,50 m ist, jede 3,50 m der darüber hinausgehenden Höhe als ein weiteres
Geschoß.

Auch ein Foto mit Beispielen anbei vom Gesetzestext:

2015/20151113382884.PNG

Es gibt eine Bezugshöhe, diese ist das natürliche Gelände + 1 meter, und hiervon muss das Geschoss min. 51% darunter sein, richtig oder?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.11.2015  (#1)
Es geht hier offensichtlich um die Frage, wann ein Geschoss als "oberirdisch" gilt.
Ich versuchs mit anderen Worten:
Als oberirdisch gilt es dann, wenn
- mehr als die Hälfte der Geschossfläche (also 50-komma-irgendwas-%)
- mehr als 1m über dem angrenzenden natürlichen gelände liegt.
Ist für mein Verständnis ein klare und eigentlich unmissverständliche Regelung.

zitat..
onit schrieb: Es gibt eine Bezugshöhe, diese ist das natürliche Gelände + 1 meter, und hiervon muss das Geschoss min. 51% darunter sein, richtig oder?

bin mir nicht sicher, ob du mit diesem sehr unpräzise formulierten Satz tatsächlich das Richtige meinst! Es geht um den Anteil der FLÄCHE des Geschosses, der über bzw. unter 1m liegt!


1
  •  onit
15.11.2015  (#2)
Danke für die Rückmeldung,
anbei wäre mein Schnitt mit natürlichen Gelände (Grün), und wie ich dann "aufschütten" möchte (ROT).


2015/20151115133235.JPG

Muss ich nun 50,01% unter dieser grünen Linie (natürliches Gelände) sein oder muss ich 50,01% unter der grünen Linie (natürliches Gelände) + 1 m sein? Was hat es mit diesem 1 m auf sich?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.11.2015  (#3)
Ich glaube, dass du da irgendwie völlig falsch denkst! Es lässt sich aber schwer helfen, wenn man nicht weiß, worum es dir eigentlich geht bzw. wo dein Problem liegt? Willst du bauen und überschreitet dein Bau die Geschoßflächenzahl?? Oder hast du schon gebaut und es ist jetzt nachträglich ein Problem (weil anders gebaut wurde)?

Nach deinem Plan hast du ohne Zweifel 3 oberirdische Geschoße (die somit alle 3 zur Berechnung der Geschoßflächenzahl zählen). Das unterste Geschoß zählt deshalb als oberirdisch, weil eindeutig mehr als 50% seiner Fläche um mehr als 1m über das natürliche Gelände (grüne Linie) hinausragen.
Mit deiner geplanten Anschüttung hat das alles nichts zu tun. Die ist für die Einstufung als oberirdisch nicht von Bedeutung - es zählt hier nur das natürliche oder ein allenfalls abgegrabenes Gelände als Bezugspunkt.

zitat..
onit schrieb: Muss ich nun 50,01% unter dieser grünen Linie (natürliches Gelände) sein oder muss ich 50,01% unter der grünen Linie (natürliches Gelände) + 1 m sein?

Die Frage stellt sich nicht, wo du sein "musst". Ob ein Geschoß als oberirdisch gilt oder nicht, richtet sich nach dem "was ist" (und nicht "was sein muss").

Aber nochmal: deine Frage klingt eher so, als ob du mit der Geschoßflächenzahl Probleme hast! Damit bei deinem Bau nur 2 oberirdische Geschoße zählen, "musst" du deutlich nach unten, und zwar soweit, dass zumindest die Hälfte der Fläche des untersten Geschoßes das natürliche Gelände +1m nicht überragt. Zieh also über der grünen Linie im Abstand von 1m eine weitere Linie und schieb dann den Bau soweit nach unten, bis jene Fläche des Geschoßes, die die Meterlinie noch überragt max. 50% der Geschoßgrundfläche (oder jedenfalls weniger) ausmacht. Dann ist es kein oberirdisches Geschoß.


1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Abstand Einfriedungstor zu Landesstrasse