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Bietergemeinschaft bei Versteigerung

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  •  Herbert_D
29.3. - 30.3.2009
3 Antworten 3
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Hallo,

wie schaut das rechtlich aus: Ein großes Grundstück wird vom Justizministerium zwangsversteigert. Dieses Grundstück ist laut Teilungsplan des Geometers teilbar.

Gibt es die Möglichkeit, als private Bietergemeinschaft an der Versteigerung teilzunehmen bzw. wie schauen da die rechtlichen Vorrausstezungen aus?

Eine Alternative wäre, das gesamte Grundstück zu ersteigern und dann die nicht benötigten Teile weiter zu verkaufen. So wie ich das sehe, fällt da aber eine Latte an Steuern an (vermutlich auch Spekulationssteuer ?), die Zinsbelastung bis zum erfolgten Weiterverkauf wäre auch nicht ohne ...

Bitte um Kommentare - Danke.
Herbert

  •  oldtimersammler
29.3.2009  (#1)
..Richtig erkannt,1. Spekulatiosnsteuer,es sei denn du verkaufst erst nach einigen Jahren,bin nicht sicher 5 oder 10 Jahre.
Ausserdem mußt du einen Vermesser kommen lassen der auch recht teuer ist und neu parzellieren lassen.
Ein Freund von mir will ein Teil eines Grundstückes kaufen,die Besitzerin WILL zwar unbedingt verkaufen wehrt sich aber seit 2 Jahren agegen die Kosten für die Vermessung und Teilung zu übernehmen.

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Hallo oldtimersammler, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  AndiBru
29.3.2009  (#2)
Hallo - Normalerweise beträgt die Spekulationsfrist 2 Jahre (wenn du es selbst bewohnst). Ich denke mal beim Grundstück schaut es genauso aus wie bei einem EFH bin mir aber nicht 100 pro sicher.

lg!

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  •  creator
30.3.2009  (#3)
na ja - spekulationssteuer fällt nur auf den gewinn anheißt, du kannst es auch zum selbstkostenpreis abgeben... ohne 10 jahre frist. natürlich kann man auch als gemeinschaft eine sache erwerben, allerdings ist das dann eben ein gemeinschaftseigentum und sollte schon vorher ein vertrag über die teilung und die kosten gemacht sein- wenn ihr als gemeinschaft das ganze grundstück haben wollt, evtl. eine alternative. die teilung und parzellierung dauert aber...

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