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Bewilligungspflicht Pool Salzburg [Sbg]

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
24.7. - 25.7.2013
9 Antworten 9
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Die Meinungen hierzu gehen ja etwas auseinander, etwa das Ergebnis dieses Threads sagt JA:

http://www.energiesparhaus.at/forum/20428

Die allgemeine Meinung sagt da aber das Gegenteil, solange man keine hohe Überdachung hat ist es Bewilligungsfrei.

Hab dazu auch einen Artikel in der Kommunalzeitschrift gefunden, der sagt:

zitat..
Die Bestimmungen des Salzburger Baupolizeigesetzes 1997
(Sbg BauPolG) unterscheiden zwischen bewilligungspflichtigen
und bewilligungsfreien Bauten.
Die baubewilligungspflichtigen Maßnahmen sind in § 2 Sbg
BauPolG taxativ aufgezählt. Bewilligungspflichtig sind danach
nur raumbildende Bauwerke sowie einige sonstige Bauwerke.
Dementsprechend sind Schwimmbecken jeglicher Art
außerhalb von Gebäuden nach der Salzburger Rechtslage baubewilligungsfrei.


Die Frage stellt sich jetzt jedoch, wie sieht das mit angrenzenden Technikschacht aus, denn dieser ist ja raumbildend und wäre damit nicht mehr grundsätzlich bewilligungsfrei, aber ohne Ihn funktioniert das Schwimmbad ja nicht.

Die Bauordnungen der anderen Länder behandeln zwar das Thema Schwimmbad ausführlicher, aber zum Technikschacht kommt auch dort nix vor.

lg, Chris

  •  kech
  •   Bronze-Award
24.7.2013  (#1)
Ohne die Sbg. BauO zu kennen, würde ich meinen: Wenn der Technikschacht ein eigenes Bauwerk ist, müsste er meines Erachtens bewilligungspflichtig sein. Ist er im (ohnehin bewilligten) Keller integriert, dann nicht.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
24.7.2013  (#2)
es geht in dem Fall um einen direkt an den Pool angeschlossenen Technikschacht.

Die Salzburger Bauordnung lässt sich zu dem Thema Pool leider gar nicht aus, sowas kommt darin nicht vor

1
  •  kech
  •   Bronze-Award
25.7.2013  (#3)
In diesem Fall rate ich dir, schriftlich beim Amt der Sbg.Landesregierung als Bauaufsichtsbehörde eine Rechtsauskunft einzuholen. Schildere den Sachverhalt (ev. auch mit Plänen) ganz genau.
Schriftlich deshalb, weil du dann auch wirklich was in der Hand hast.
Die Behörde ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Es kann natürlich sein, dass die Auskunft nicht sehr klar ist. Aber zumindest hast du dann einen Ansatzpunkt, um nachzuhaken.

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  •  bautech
25.7.2013  (#4)
Relativ komplizierte Bauordnung habts ihr daPool oder Schwimmbecken kommt in den bewilligungs-/anzeigepflichtigen Verfahren gar nicht mal vor - aber auch nicht in den anzeigefreien emoji

Aber ein Bau lt Definition ists auch nicht, da keine Aufenthaltsmöglichkeit für Personen gegeben ist - jedoch stellt der Technikschacht ein Bauwerk dar, weil es kraftschlüsig mit dem Untergrund verbunden ist und die Errichtung (wenn auch nur sehr eingeschränkt) bautechnischer Kenntnisse bedarf...

Wie in dem alten Thread angemerkt ist das in einigen anderen Bundesländern besser / eindeutiger geregelt...

Aber der Vorschlag von kech, schriftlich anzufragen und eine Antwort (natürlich auch schriftlich) abzuwarten ist in diesem Fall die sicherste Variante...

ng

bautech



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  •  chris5020
  •   Gold-Award
25.7.2013  (#5)
Danke für euer Feedback, genau das ist ja mein Problem.
In den ersten Einreichplänen war das nie ein Thema, ist weder als Nebenanlage gezählt worden noch als irgendwas.
Dort war der Schacht nördlich vom Pool eingezeichnet, bei der Detailplanung vom Pool sind wir aber draufgekommen, dass er an der Südseite besser aufgehoben wäre, weil dort Skimmer und alles sitzen. Vor dem Beginn haben wir auch mit der Behörde sämtliche Änderungswünsche besprochen und diese sollten kein Problem darstellen, auch das Verschieben des Technikschachts an eine andere Position.
In einer ersten bautechnsichen Beurteilung der Änderungspläne wurde das Thema auch nicht erwähnt, erst jetzt ist hier plötzlich Unklarheit entstanden, weil wir damit über die Baufluchtlinie ragen.
Leider habe ich keine schriftliche Antwort bekommen mit der Betründung, daher wollte ich halt mal rausfinden, welche Möglichkeiten es gibt.
Das Potential hier reicht ja von unterirdischem Gebäude bis hin zur eingeschossigen Nebenanlage. In der Nachbarschaft stehen teilweise die kompletten Pools fast an der Grundgrenze.

lg, Chris

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  •  bautech
25.7.2013  (#6)
Na wenn das so ist... -

zitat..
chris5020 schrieb: In der Nachbarschaft stehen teilweise die kompletten Pools fast an der Grundgrenze.


Dann beruf dich aufs Ortsbild und weis mal drauf hin, dass die Umgebung dadurch nicht beeinträchtigt wird (in Hinsicht auf die Baufluchtlinie) emoji

ng

bautech

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.7.2013  (#7)

zitat..
bautech schrieb: Dann beruf dich aufs Ortsbild und weis mal drauf hin, dass die Umgebung dadurch nicht beeinträchtigt wird (in Hinsicht auf die Baufluchtlinie)

Na, das ist sicher kein geeignetes Argument. Die Kriterien für Bewilligungspflicht oder nicht sind sicher andere. Muss man vom Salzburger BAurecht ableiten. Anfrage an die Baurechtsabteilung des Landes ist ein guter Tipp.

Im Vergleich dazu NÖ: Wasserbecken sind bis 50 m³ bewilligungs- und anzeigefrei. DAzu gehören auch alle Anlagen und Einrichtungen, welche in baulichem UND funktionellem Zusammenhang mit dem Wasserbecken stehen. D.h. der Technikschacht beim Schwimmbecken unter 50m³ ist jedenfalls als Teil des Schwimmbeckens bewilligungs- und anzeigefrei



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  •  bautech
25.7.2013  (#8)
@Karl10 - So war's von mir auch nicht gemeint, ich wollt nur andeuten, dass er das Pool lagemäßig außerhalb der Bauflucht dahingehend argumentieren könnte - unabhängig von Einreichverfahren oder Bauanzeige....

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
25.7.2013  (#9)
@Karl10 - Danke für den Hinweis mit den zugehörigen Anlagen und Einrichtungen, den hatte ich aus der NÖ-Bauordnung nicht herausgelesen, ist auf jeden Fall ein gutes Argument.

Dass der Vorschlag von bautech mit dem "ist so üblich" sich schwer argumentieren lässt ist klar.

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