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Berufsunfähigkeitsversicherung

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
1.11.2021 - 17.3.2024
41 Antworten | 14 Autoren 41
41
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wir sind als Familie gegen Ableben gut abgesichert. Aber ein Risiko ist natürlich auch, dass man seinen Beruf nicht mehr, oder nur mehr eingeschränkt ausüben kann. Ich bin in meiner Familie der Alleinverdiener. Ich möchte es auch nicht darauf ankommen lassen, dass meine Frau dann im Fall des Falles die Familie alleine erhalten muss. Sie hätte auch nicht die Möglichkeit, dass Sie mein Gehalt übernimmt. In den nächsten Jahren ist auch noch das Haus vollständig abzuzahlen.

Jetzt habe ich mir ein Angebot von einem Versicherungsmakler erstellen lassen. Weil es aber eine sehr teure Versicherung ist, bin ich mir nicht sicher, welche Variante sinnvoll ist.

Meine Daten:
 • 37 Jahre; keine Vorerkrankungen
 • Technischer Angestellter (also ausschließlich im Büro tätig)
 • Verheiratet und drei Kinder (Alleinverdiener)

Ich habe folgende Varianten angeboten bekommen:
 • Rente 1.500€ bis 60 Jahre … 30€/Monat
 • Rente 1.500€ bis 65 Jahre … 48€/Monat
 • Rente 2.000€ bis 60 Jahre … 40€/Monat
 • Rente 2.000€ bis 65 Jahre … 64€/Monat

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit alle Varianten „wertangepasst“ zu nehmen. Dabei steigt die Prämie aber auch die Rente pro Jahr um 3%. Somit wird praktisch die Inflation abgegolten.

Meine Überlegungen sind folgende:
Eigentlich sollte die BU-Rente bis 65 Jahre gehen. Weil es macht ja wenig Sinn, wenn einige Jahre vor der gesetzlichen Pension die BU-Rente abläuft. Bei der Rentenhöhe stelle ich mir auch mindestens 2.000€ vor. Wenn man die Inflation berücksichtigt, wird der Wert der 2.000€ ja auch Jahr für Jahr weniger. Deshalb hätte mir die wertangepasste Variante gut gefallen. Also man könnte dann eher klein bei den 1.500€ anfangen. In ca. 10 Jahren wäre die Rente dann auch bei den 2.000€.

Natürlich gibt es noch das Auffangnetz der staatlichen Berufsunfähigkeitspension. Ich habe mir das ausgerechnet. Diese wäre zum jetzigen Zeitpunkt bei mir ca. 1.000€ netto. Das ist also nicht viel. Außerdem habe ich gelesen, dass diese nicht mehr sehr leicht gewährt wird. Die bekommt man nur, wenn gar keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Also du musst auch Umschulungen usw. machen.

Wie ist eure Erfahrung auf diesem Gebiet?

Für mich stellen sich jedenfalls auch noch ein paar Fragen:
 • Darf man nebenbei Teilzeit arbeiten. Die BU zahlt ja ab 50% Berufsunfähigkeit. Das würde ja bedeuten, dass ich halbtags meinen Job trotzdem ausüben dürfte, oder verstehe ich das falsch.
 • Wie „kulant“ zahlen die Versicherungen. Ich habe von einem Fall gelesen wo der Betroffene schon 5 Jahre einen Rechtsstreit führt und die Versicherung immer noch nicht zahlt.

Danke Hannes

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.11.2021  (#21)

zitat..
ernsthappel schrieb: war 3 Monate im Burn-Out

leider sind hier die bedingungsgemäßen mindesten 6 Monate Berufsunfähigkeit nicht erfüllt gewesen. Schau mal in deinen Vertrag, ob der diese 6-Monatspassus hat - ich vermute schon, wiewohl ich die Bedingungen nicht kenne, da ich diesen Vertrag nicht vermittelt habe. Weiß auch nicht, welches VU dahinter steht.

Das ist eines der Missverständnisse: das VU handelt bedingungsgemäß völlig korrekt, der Kunde versteht die Deckungsablehnung nicht. Das sollte ihm sein Betreuer rasch erklären können.

zitat..
Dromedar schrieb: Auch macht es durchaus Sinn die Rechtschutzversicherung bei einem anderen Unternehmen abzuschliessen (am besten bei einem spezialiserten Rechtschutzversicherer der nichts anderes macht)

Das ist eben (auch) falsch. Wenn der Baustein "Streitigkeiten gegen das eigene VU" mitversichert ist, zahlt die Versicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sie zahlt ja schließlich den Anwalt, und den kann der versicherte Kunde frei wählen - zumindest bei den meisten VU ist das bedingungsgemäß so.
So wird leider auch gefährliches Halbwissen verbreitet und Mitleser verunsichert.




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.11.2021  (#22)

zitat..
Dromedar schrieb: Der Makler ist sogar dazu verpflichtet das für den Kunden das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden - nennt sich Best-Advice-Prinzip.

Das kann und will ich auch nicht unkommentiert stehen lassen. 

Ich kenne keinen Makler, der ALLE VU' s unter Vertrag und somit eine Courtagenvereinbarung hat. Somit wird best advice schon recht schwierig, weil er den Deckunsumfang und das Bedingungswert des gesamten Marktes ja nicht kennt, ja gar nicht kennen kann.
Meist ist es jedoch so, dass Makler X seine KFZ-Anträge bei VU 1, die Haushalt-Eigenheim bei VU 2, die Risiko- und BU bei VU 3 usw. einbringt. 

Und ja, als Vermögensberater der ich auch bin, hänge ich das ganze Jahr über mit den Versicherungs-Maklern in diversen Weiterbildungsveranstaltungen drin.
Wenn dort alles so super toll wäre, gäbe es nur Makler und keinen angestellten Außendienst.

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  •  Dromedar
2.11.2021  (#23)

zitat..
speeeedcat schrieb: Das ist eben (auch) falsch. Wenn der Baustein "Streitigkeiten gegen das eigene VU" mitversichert ist, zahlt die Versicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sie zahlt ja schließlich den Anwalt, und den kann der versicherte Kunde frei wählen - zumindest bei den meisten VU ist das bedingungsgemäß so.
So wird leider auch gefährliches Halbwissen verbreitet und Mitleser verunsichert.

Da werden wir uns wohl nicht einig. Jedem mit Hausverstand wird wohl klar sein, das hier ein Interessenskonflikt möglich ist. Ich schreibe "möglich" und nicht fix. Wenn ich einen solchen jedoch durch die Wahl eines anderen Versicherungsunternehemens vermeiden kann  spricht doch nichts dagegen.

Dazu kommt, dass das Preis-Leistungsverhältnis in den meisten Fällen wohl bei einem Spezialversicherer der nur Rechtsschutz macht meist besser sein wird. War zumindest bei mir so als ich damals verglichen habe.

Aber ich nehme an deine Versicherung hat in jeder Sparte das beste Produkt. Kommt mir bekannt vor. Das gleiche sagen nämliche alle angestellten Verkäufer / Vertriebler. Nicht nur bei Versicherungen - werfe ich dir also auch nicht vor- man will ja verkaufen und ist auch legitim.
Glaube nur nicht, dass ein Unternehmen, sei es nun eine Versicherung, Bank, etc. in jedem Bereich/Sparte das beste Produkt hat.

Verstehe ohnehin nicht warum deiner Ansicht nach bei Finanzierungen der Vergleich Sinn macht und supertoll ist aber bei Versicherungen soll das anders sein. Jedenfalls ist es nicht das erste Mal, dass du Versicherungsmakler-Bashing machst. Was insofern schon schizophren ist, als das du im Finanzierungsbereich selbst einer bist. Finde ich von daher nicht ok.

Aber das ist hier im Forum oft so.
Ist mir auch schon bei Installateuren aufgefallen. Laut massig Beiträgen hier im Forum taugen die eh alle nichts und man sollte ihnen nichts glauben. Auch das stimmt nicht.

Es gibt überall solche und solche.

Und das ein Makler generell bei nur 2-3 Versicherungen einreicht ist wirklich ein Blödsinn bzw. eine Unterstellung. Makler haben von Gesetztes wegen unabhängig zu sein und im bestmöglichen Kundeninteresse zu handeln. Von Haus aus jetzt allen Makler zu unterstellen, dass sie Bequemlichkeit vor Kundennutzen stellen ist eigentlich ein starkes Stück, da ich der Meinung bin dass der Großteil seriös arbeitet und dem Kunden einen Vorteil bringt. Wobei ich optimistisch wie ich bin grundsätzlich davon ausgehe, dass die meisten Leute seriös arbeiten.


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  •  Dromedar
2.11.2021  (#24)

zitat..
speeeedcat schrieb: Das kann und will ich auch nicht unkommentiert stehen lassen.

Ich kenne keinen Makler, der ALLE VU' s unter Vertrag und somit eine Courtagenvereinbarung hat. Somit wird best advice schon recht schwierig, weil er den Deckunsumfang und das Bedingungswert des gesamten Marktes ja nicht kennt, ja gar nicht kennen kann.
Meist ist es jedoch so, dass Makler X seine KFZ-Anträge bei VU 1, die Haushalt-Eigenheim bei VU 2, die Risiko- und BU bei VU 3 usw. einbringt.

Ich fürchte dem Gesetz ist es egal ob du es unkommentiert stehen lassen willlst. Habe jetzt nur kurz recherchiert:

Versicherungsmakler sind verpflichtet, dem Kunden im Sinne einer persönlichen Empfehlung zu beraten und dabei zu erläutern, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten enstpricht.

Einfache Versicherungsagenten und angestellter Vertrieb muss das nicht. Die können ja auch gar nichts anderes verkaufen - also müssen sie auch nicht vergleichen.

Quelle: WKO

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  •  supernova
  •   Silber-Award
2.11.2021  (#25)
Man muss auch nicht immer wirklich alle verfügbaren Versicherungen vergleichen, denke ich. Wenn man einen grundsätzlichen Marktüberblick hat, dann wird man ja wohl wissen welche Anbieter bei welchem Versicherungstyp "Best in class" sind. Und dann kann man sich die näher anschauen. Als Makler würde ich mir auch in jedem Bereich 1-3 Favoriten auswählen und mit denen dann logischerweise gehäuft zusammenarbeiten. (Wenn die Favoritenauswahl aufgrund der Provisionshöhe statt auf der Produktqualität erfolgt ist das natürlich ein Problem. Aber so sollte es halt nicht sein.)

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.11.2021  (#26)

zitat..
Dromedar schrieb: Aber ich nehme an deine Versicherung hat in jeder Sparte das beste Produkt. Kommt mir bekannt vor.

Sagt wer, ich? No comment ....*kopfschüttel*

zitat..
Dromedar schrieb: Das gleiche sagen nämliche alle angestellten Verkäufer / Vertriebler.

Aha, du kennst ALLE angestellten Verkäufer und Vertriebler? Leider kommt es dann durch solche Pauschalaussagen zu Threadschließungen. Ein wenig Toleranz täte dir nicht schaden. Es gibt durchaus Vertriebler, die im Sinne ihrer Kunden handeln 😉.

zitat..
Dromedar schrieb: Verstehe ohnehin nicht warum deiner Ansicht nach bei Finanzierungen der Vergleich Sinn macht und supertoll ist aber bei Versicherungen soll das anders sein.

Da es hier gesetzliche Richtlinien - siehe ESIS - gibt, die eine Vergleichbarkeit leicht machen. Ist ja auch nicht schwer zu eruieren, ob z.B. 1,5% oder 1% Fixzins für 15 Jahren günstiger kommt.
Bei Versicherungsverträgen kocht JEDES VU sein eigenes Süppchen im Deckungsumfang und im Bedingungswerk - somit ist das sehr schwer zu vergleichen. 

zitat..
Dromedar schrieb: Was insofern schon schizophren ist,

Vielen Dank für deine psychologische Diagnose. Ich nehme an, das ist deine Expertise?

zitat..
Dromedar schrieb: Makler haben von Gesetztes wegen unabhängig zu sein und im bestmöglichen Kundeninteresse zu handeln.

Was hat das mit dem Gesetz zu tun, wo der Makler einreicht? Bist du naiv, oder kennst du die Vorgehensweise, weil aus der Branche? 
Ich habe es hinlänglich beschrieben, aber nochmals: wo der Makler die handelnden Personen Und Strukturen im Hintergrund kennt und weiß wie die Abläufe sind, natürlich auch die Prämie marktkonform ist, wird er vermutlich lieber einreichen als bei der Banania-Versicherung. Ich denke, jeder hier weiß was gemeint ist.

Wenn ich noch deine Gedanken zu Best Advice weiterspinne, müsste JEDER Makler JEDES Jahr ALLE Verträge seines gesamten Kundenstammes einer neuen Überprüfung unterziehen - bei allen am Markt auftretenden VU's.
Ähem, wie bitte soll das administrierbar sein?

zitat..
Dromedar schrieb: Von Haus aus jetzt allen Makler zu unterstellen, dass sie Bequemlichkeit vor Kundennutzen stellen ist eigentlich ein starkes Stück,

Das hab ich bitte wo pauschal geschrieben? Es gibt da wie dort schwarze Schafe, weiter oben nachzulesen.

zitat..
Dromedar schrieb: Ich fürchte dem Gesetz ist es egal ob du es unkommentiert stehen lassen willlst. Habe jetzt nur kurz recherchiert:

Versicherungsmakler sind verpflichtet, dem Kunden im Sinne einer persönlichen Empfehlung zu beraten und dabei zu erläutern, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten enstpricht.

Einfache Versicherungsagenten und angestellter Vertrieb muss das nicht. Die können ja auch gar nichts anderes verkaufen - also müssen sie auch nicht vergleichen.

Quelle: WKO

Zeig mir bitte den Makler, der das kann. 
Den Kundenbedarf muss der angestellte Vertreter bei der Allianz bis zur Zürich genauso sorgfältig erfassen und seine Produkte im besten Wissen und Gewissen danach ausrichten. 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.11.2021  (#27)
Genau so habe ich es geschrieben:

zitat..
speeeedcat schrieb: Meist ist es jedoch so, dass Makler X seine KFZ-Anträge bei VU 1, die Haushalt-Eigenheim bei VU 2, die Risiko- und BU bei VU 3 usw. einbringt

zitat..
supernova schrieb: Als Makler würde ich mir auch in jedem Bereich 1-3 Favoriten auswählen und mit denen dann logischerweise gehäuft zusammenarbeiten.

genau das ist die gelebte Praxis. Dann sollte es nämlich auch gewährleistet sein, dass der Makler die Produkte und das Bedinungswerkt kennt.

Aber Herr Dromedar weiß da scheinbar mehr. 

Grundsätzlich:
im Wesentlichen geht es um die handelnden Personen, egal ob Makler, der Versicherungs-Agent oder der angestellte Außendienstbetreuer.
Vertrauen, Transparenz und Know How sollten im Fokus stehen.

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  •  Dromedar
3.11.2021  (#28)

zitat..
speeeedcat schrieb: Da es hier gesetzliche Richtlinien - siehe ESIS - gibt, die eine Vergleichbarkeit leicht machen. Ist ja auch nicht schwer zu eruieren, ob z.B. 1,5% oder 1% Fixzins für 15 Jahren günstiger kommt.

und warum brauchts dann einen Finanzierungsvermittler wenn eh so einfach ist. Somit wäre der ja obsolet und jeder bringts selber auch so gut her?

zitat..
speeeedcat schrieb: Bei Versicherungsverträgen kocht JEDES VU sein eigenes Süppchen im Deckungsumfang und im Bedingungswerk - somit ist das sehr schwer zu vergleichen.

sicher ist das vergleichbar. Da es aber nicht so einfach ist und jeder den Wert auf etwas anderes bzgl. Deckung legt, gibts Makler die das machen. Soll sogar das Hauptgeschäft von denen sein habe ich gehört und da sie sich den ganzen Tag damit beschäftigen, kennen sie sich wohl mit den Unterschieden gut aus. Aber da weiß speeedcat scheinbar mehr. 🤣

Aber sei's wie's sei - jeder kann abschließen wo er will. BU macht sicher in manchen Fällen Sinn. Ich persönlich würde da aber lieber einem Makler vertrauen. Und auch wenn der Schlingel nur bei 2 Versicherungen einreicht, wäre das schon eine Mehrauswahl von 100 % gegenüber jemandem der nur für ein Unternehmen vermitteln darf.



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  •  Farmag
  •   Bronze-Award
3.11.2021  (#29)
Ich hab das eh schon mal in nen anderen Thread geschrieben. Versicherungen sind immer so eine Sache. Ging damals über eine Haushaltsversicherung. Da hat sich die Versicherung wegen geschätzten 100 Euro quer gelegt (Überschwemmung im Keller, nachweislich KEIN Eigenverschulden, war ein Materialfehler). Da wurde auch nur geschrieben: Lächerlich das man wegen den paar Euro herumstreitet. Aber eigentlich sollte ein Makler (oder wie man sie auch immer nennt) genau das Gegenteil machen.
Ich bin ja nur froh das es ein geringer Schaden war, will nicht wissen wie das abläuft wenn es da um 10XXX Euro geht.
Bei der BU wird es nicht anders sein. Auch dort wird es welche geben die sich quer legen, die haben ja auch kein Geld zu verschenken. Trotzdem darf man nicht die Versicherung allgemein verteufeln.  

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  •  bluebottle
8.3.2024  (#30)
Ich hab gerade ein Angebot BU Laufzeit bis 65 Jahre, 3% Leistungsydanmik um ca. 45 € im Monat. Was sagt ihr dazu? Momentan läuft noch kein Kredit, aber die BU wird ja von Jahr zu Jahr teurer aufgrund des Eintrittsalters.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.3.2024  (#31)
Das kann man nicht beurteilen aus der Ferne, ohne die genauen Parameter zu kennen.

1
  •  melly210
  •   Gold-Award
9.3.2024  (#32)

zitat..
bluebottle schrieb:

Ich hab gerade ein Angebot BU Laufzeit bis 65 Jahre, 3% Leistungsydanmik um ca. 45 € im Monat. Was sagt ihr dazu? Momentan läuft noch kein Kredit, aber die BU wird ja von Jahr zu Jahr teurer aufgrund des Eintrittsalters.

Schau vorallem mal ob sie verlangen würden daß du umschulst. Viele von den eher günstigen Versicherungen verlangen das, und das heißt dann konkret daß sie nicht zahlen müssen nur weil du nicht mehr Projektleiter sein kannst, solange du noch als Schuhputzer arbeiten könntest, überspitzt gesagt. Also ob die BU spezifisch auf deinen bisherigen Beruf bezogen wäre. Das ist einer der häufigsten Punkte weswegen dann keine Zahlung erfolgt.

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  •  Namor1
9.3.2024  (#33)
Zur Eingangsfrage ist ja m.M. viel gutes gesagt worden. Versichern soll man sich gegen die existenzbedrohenden Sachen, Berufsunfähigkeit ist da eine der wenigen sinnvollen Versicherungen. Bei geringen Löhnen reicht evtl das staatliche Sozialnetz und bei höheren Einkommen werden hier gleich irre Summen schlagend. Diese zahlen Verischerungen nicht gerne und in Deutschland gibt (gab?) es eigene Gutachterunternehmen die vorrangig für Versicherungen und vermutlich in derem Interesse gearbeitet haben. Das ging soweit, dass mindestens ein Gericht diese Gutachten gar nicht mehr annahm.

Eine Lösung die vorgeschlagen wird ist, mehrere kleine BUs bei mehreren Versicherungen, anstatt eine hohe bei einer.

Selber habe ich keine BU, habe aber Menschen kennengelernt denen die BU sehr viel gebracht hat. Kenne auch eine Person, da hat ein Elternteil jahrelang um eine hohe BU-Zahlung gekämpft, da hat man kein Einkommen und hohe Rechtskosten, sehr belastend. Wenn man Depressionen hat oder hirnorganische Einschränkungen, ist so ein jahrelanger Prozess noch belastender. Das Elternteil ist dann gestorben und mehrere Kinder haben den Prozess geerbt. Die ganzen Komplikationen die sich hier ergeben, kann sich jeder selber ausmalen. Die Kinder haben sich mit der Versicherung auf einen Vergleich geeinigt. Die Verischerung hatte die weitaus bessere Verhandlungsposition und so sah der Vergleich wohl auch aus.

Also eine persönliche Geschmacksache aber wenn schon, dann wohl mehrere kleine.

Den Artikel von damals finde ich nicht, diesen finde ich gut. Vielleicht gibt es so ein Auszahlungsrankingbauch für AT AT [Außentemperatur].

.welt.de/finanzen/verbraucher/article122190022/Bei-Berufsunfaehigkeit-wird-Zahlung-oft-verweigert.html



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  •  melly210
  •   Gold-Award
10.3.2024  (#34)

zitat..
Namor1 schrieb:

Zur Eingangsfrage ist ja m.M. viel gutes gesagt worden. Versichern soll man sich gegen die existenzbedrohenden Sachen, Berufsunfähigkeit ist da eine der wenigen sinnvollen Versicherungen. Bei geringen Löhnen reicht evtl das staatliche Sozialnetz und bei höheren Einkommen werden hier gleich irre Summen schlagend. Diese zahlen Verischerungen nicht gerne und in Deutschland gibt (gab?) es eigene Gutachterunternehmen die vorrangig für Versicherungen und vermutlich in derem Interesse gearbeitet haben. Das ging soweit, dass mindestens ein Gericht diese Gutachten gar nicht mehr annahm.

Eine Lösung die vorgeschlagen wird ist, mehrere kleine BUs bei mehreren Versicherungen, anstatt eine hohe bei einer.

Selber habe ich keine BU, habe aber Menschen kennengelernt denen die BU sehr viel gebracht hat. Kenne auch eine Person, da hat ein Elternteil jahrelang um eine hohe BU-Zahlung gekämpft, da hat man kein Einkommen und hohe Rechtskosten, sehr belastend. Wenn man Depressionen hat oder hirnorganische Einschränkungen, ist so ein jahrelanger Prozess noch belastender. Das Elternteil ist dann gestorben und mehrere Kinder haben den Prozess geerbt. Die ganzen Komplikationen die sich hier ergeben, kann sich jeder selber ausmalen. Die Kinder haben sich mit der Versicherung auf einen Vergleich geeinigt. Die Verischerung hatte die weitaus bessere Verhandlungsposition und so sah der Vergleich wohl auch aus.

Also eine persönliche Geschmacksache aber wenn schon, dann wohl mehrere kleine.

Den Artikel von damals finde ich nicht, diesen finde ich gut. Vielleicht gibt es so ein Auszahlungsrankingbauch für AT AT [Außentemperatur].

.welt.de/finanzen/verbraucher/article122190022/Bei-Berufsunfaehigkeit-wird-Zahlung-oft-verweigert.html

Naja manche der Anbieter gibts auch in Ö. Zb HDI. Da hat mein Mann seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist nicht die günstigste, wurde aber bei etlichen Vergleichstests ausgezeichnet und ist auch bei dem Ranking bezüglich Auszahlungsquote daß du gepostet hast ganz vorn dabei. 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.3.2024  (#35)

zitat..
melly210 schrieb: Schau vorallem mal ob sie verlangen würden daß du umschulst. Viele von den eher günstigen Versicherungen verlangen das, und das heißt dann konkret daß sie nicht zahlen müssen nur weil du nicht mehr Projektleiter sein kannst, solange du noch als Schuhputzer arbeiten könntest, überspitzt gesagt. Also ob die BU spezifisch auf deinen bisherigen Beruf bezogen wäre. Das ist einer der häufigsten Punkte weswegen dann keine Zahlung erfolgt.

Deswegen muss die Bedarfserhebung und die Risikoeinschätzung äußerst gewissenhaft durchgeführt werden. 

Definitition BU:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Abstrakte Verweisbarkeit:

Der Versicherte kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er tatsächlich ausübt oder ausgeübt hat und die – in Bezug auf Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung, soziale Wertschätzung und Einkommen – nicht deutlich unter der bisherigen beruflichen Tätigkeit liegt.

Mein DG verzichtet auf eine abstrakte Verweisbarkeit.

Somit ist die Aufteilung der BU auf Versicherung X, Y und Z kein Thema: sollte der BU-Fall eintreten, muss und wird die Versicherung Gutachten einholen, den konkreten Fall genau prüfen und bei einem kausalen Zusammenhang die Rentenleistung erbringen: nach Ablauf einer 6-monatigen Frist, rückwirkend ab dem Schadensdatum.


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  •  bluebottle
13.3.2024  (#36)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Das kann man nicht beurteilen aus der Ferne, ohne die genauen Parameter zu kennen.

Ich habe folgende Varianten angefragt und angeboten bekommen:
 • Rente 1.800€ bis 65 Jahre … 41€/Monat
 • Rente 2.000€ bis 65 Jahre … 45€/Monat
 • Rente 2.000€ bis 60 Jahre … 25€/Monat

Beitragsdynamik fest mit 3%
Leistungsdynamik (garantierte BU-Rentensteigerung 3,0%
Sofortkapital bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit nein
Überschuss-System Beitragsverrechnung
Karenzzeit für die Rentenzahlung nein 

Kredit habe ich momentan noch keinen, die Laufzeit würde aber wahrscheinlich über das 60 Lebensalter hinausgehen (3 Jahre).


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.3.2024  (#37)
Damit kann ich auch nichts anfangen😉.
Die Parameter zu Beruf, Einkommen, Freizeit, genereller Gesundheitszustand usw fehlen.
Und natürlich das Kleingedruckte des Angebotes.

1
  •  bluebottle
13.3.2024  (#38)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Damit kann ich auch nichts anfangen😉.
Die Parameter zu Beruf, Einkommen, Freizeit, genereller Gesundheitszustand usw fehlen.
Und natürlich das Kleingedruckte des Angebotes.

Mir gehts primär eher um die Aussage, ob 60 Jahre oder 65 Jahre .. die letzten 5 Jahre sind ja "teuer" (20 Euro im Monat mehr).

Wie da generell die Meinung / Erfahrung dazu ist.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.3.2024  (#39)

zitat..
bluebottle schrieb: Mir gehts primär eher um die Aussage, ob 60 Jahre oder 65 Jahre .. die letzten 5 Jahre sind ja "teuer" (20 Euro im Monat mehr).

Richtig. Die letzten 5 Jahre wird man sich vielleicht auch mit Krankenstand, reduzierter Arbeitszeit usw. rüberretten in die Pensi.


zitat..
bluebottle schrieb: Wie da generell die Meinung / Erfahrung dazu ist.

Dazu kann nur jeder eine persönliche Meinung haben. Das sieht jeder anders.




1
  •  bluebottle
17.3.2024  (#40)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
bluebottle schrieb: Mir gehts primär eher um die Aussage, ob 60 Jahre oder 65 Jahre .. die letzten 5 Jahre sind ja "teuer" (20 Euro im Monat mehr).
───────────────

Richtig. Die letzten 5 Jahre wird man sich vielleicht auch mit Krankenstand, reduzierter Arbeitszeit usw. rüberretten in die Pensi.

──────..
bluebottle schrieb: Wie da generell die Meinung / Erfahrung dazu ist.
───────────────

Dazu kann nur jeder eine persönliche Meinung haben. Das sieht jeder anders.

Ja klar, hätte auf einige Argumente für und wieder gehofft. 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.3.2024  (#41)

zitat..
speeeedcat schrieb: Die letzten 5 Jahre wird man sich vielleicht auch mit Krankenstand, reduzierter Arbeitszeit usw. rüberretten in die Pensi.

Die Prämie ist somit billiger, wenn es nur bis 60 berechnet wird. Argument siehe Zitat. 


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