« Baurecht  |

Berechnung Einheitswert [K]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  freeemotion
  •  [K]
  •  [Kärnten]
8.6. - 13.6.2018
5 Antworten | 2 Autoren 5
5
Hi Leute. Ich hab nun den Bescheid bzgl. der Berechnung des Einheitswertes erhalten. Leider fällt das alles etwas höher als geplant aus :)

Was mich nun stutzig macht, ist u.a. die vom Finanzamt angeführte bebaute Fläche. Diese fällt dezent höher aus als in meinen Berechnungen. Nachdem ich nun etwas gegoogelt habe, befürchte ich fast dass das FA den Dachvorsprung rund ums Haus auch mitgerechnet hat. Kann bzw. darf das sein? Bei mir gehts da um ne dreistellige Quadratmeteranzahl.

Die ÖNORM B1800 besagt:

Die bebaute Fläche ist diejenige Grundrissfläche, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird.
Unberücksichtigt bleiben bauliche Anlagen, die das Gelände nicht oder nicht wesentlich überragen. (z.B.: Lichtschächte), nicht konstruktiv bedingte Aussenwandvorsprünge (z.B.: Pilaster, Vorlegestufen) und untergeordnete Bauteile (z.B.: Dachvorsprünge, Gesimse, Balkone, Eingangsüberdachungen). 

Danke vorweg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.6.2018  (#1)
Letztlich maßgeblich für die Einheitsbewertung ist der "umbaute Raum" - wie schauts damit aus?

durch den Dachvorsprung wird in den darunter liegenden Geschoßen natürlich kein "umbauter Raum" geschaffen.

1
  •  freeemotion
10.6.2018  (#2)
Danke dir. Der umbaute Raum sind dann wohl darüber die m³. Zur Raumhöhe kommt dort noch die Deckenstärke hinzu, hab ich das richtig in Erinnerung?

11.24 sollte dann für "massive Ausführung" stehen. Die rund 900m³ müssten dann jedoch Haus+Garage beinhalten. Wobei die Garage dann darunter wieder extra angeführt wird. Weißt du vl. zufällig für was 11.33 steht?

Wir haben ein Bungalow und dazu noch ne Garage. Wenn ich die Bodenplatte berechne, dann komme ich auf 336m². Wobei hier (im Formular) die Rede von bebautem Raum ist. Das Finanzamt kommt eben auf 418m². Das Traufenpflaster und die asphaltierte Einfahrt zählen da ja wohl nicht dazu, oder? Mit der Einfahrt könnts sich ausgehen.

Nochmals Danke

2018/20180610950603.jpg


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2018  (#3)
11.33 ist die Bauklasse für Nebengebäude/massiv/mittlere Ausführung

Nachrechnen und nachvollziehen kann man das jetzt an dieser Stelle nicht - vor allem da man keinen Plan kennt; das musst jetzt selber machen.

Und wenn du nicht hinkommst, dann halt nachfragen und notfalls berufen. Dass sich da wer geirrt hat, kann man ja auch nicht ausschließen.....

zitat..
freeemotion schrieb: Zur Raumhöhe kommt dort noch die Deckenstärke hinzu, hab ich das richtig in Erinnerung?


Ja, so ist es!

zitat..
freeemotion schrieb: Wenn ich die Bodenplatte berechne, dann komme ich auf 336m²


Auf dieser Bodenplattenfläche steht auch die Garage?

1


  •  freeemotion
11.6.2018  (#4)
Genau, 336m² sinds inkl. der Garage. Die Garage ist sozusagen direkt ans Haus gebaut. Das Finanzamt dürfte anscheinend die bebaute Fläche (laut FA 418 m²) x 3m Höhe gerechnet haben. Stimmt nur leider nicht.

Danke


1
  •  freeemotion
13.6.2018  (#5)
Ich hab heute mit dem Finanzamt telefoniert. Die dürften sich wohl bei der Berechnung geirrt haben. Sie wollen es zwar noch nicht einsehen aber ich soll ihnen meine Berechnung zukommen lassen und dann sehen sie es sich an.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Änderung von Fenster nach der Baubewilligung