« Baurecht  |

Bepflanzung in der Steiermark

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  ziegelhaus50
  •   Silber-Award
1.6. - 12.6.2012
15 Antworten 15
15
Hallo
Gibt es in der Steiermark eigentlich eine gesetzliche Regelung
wie weit eine Grünpflanze..Baum usw. vom Nachbargrundstück
entfernt sein muß. Im Baugesetz steht nix näheres und sonst hab ich auch nichts gefunden. Das ist dann wohl wieder so ein
"Gemeinden Ding"

Lg.ZH

  •  mikee
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#1)
.Also bei uns gabs letztens eine Aussendung seitens der Gemeinde bezüglich der Pflanzabstände. Je nach Pflanzenart (Baum oder Strauch, Baumart bzw. Strauchhöhe) gelten Mindestabstände von 1 Meter aufwärts. Es stand aber nix davon dabei, ob das eine Gemeinde- oder Ländersache is....

Also wie immer der Rat: Bürgermeister anrufen und fragen!

Gruss,
mikee

1
  •  alfa2
6.6.2012  (#2)
ich würde da mal die Kirche im Dorf lassen... weil wie und was ich in meinem Garten anpflanze will ich immer noch selbst entscheiden. Soweit kommts noch, dass Nachbar und Bürgermeister mir vorschreiben welchen Baum ich wo pflanzen darf...
Klar darf durch die Bepflanzung der Nachbar nicht beeinträchtigt werden, aber das sollte leicht machbar sein...

vg
alfa2

1
  •  mikee
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#3)
@alfa2 - Es geht sogar noch weiter: Der Bürgermeister sagt dir sogar, was du auf deinem Grundstück bauen darfst und was nicht emoji

Gruss
mikee

1


  •  alfa2
6.6.2012  (#4)
@mikee - da das Bauen den Menschen ein wichtiges Bedürfnis ist und damit nicht ein jeder so baut wie er gerade glaubt, gibts dazu Gesetze. (ähnlich StVo, denn wenn ein jeder so fahren würde wie er es mag und nicht bedacht auf die anderen nimmt, dann wäre wahrscheinlich das zu Fuß gehen bereits gefährlich)

aber ein Gesetz bezüglich "Gartengestaltung" ist mir aus keinem Bundesland bekannt. Das findest wahrscheinlich nur in den Statuten der Kleingartenvereine...

zitat..
Klar darf durch die Bepflanzung der Nachbar nicht beeinträchtigt werden...


ich denke wenn man sich daran hält kann sonst nimmer viel passieren.. emoji

1
  •  atma
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#5)
lol... bürgermeister sind da verschieden, wir mussten gemeinsam mit dem einreichplan einen plan für gartengestaltung (!) abgeben, in dem bäume, sträucher und beete eingezeichnet sind (weil "keiner will nur grüne fleckerln, das is ja ned schön")... ohne hätten wir keine baubewilligung bekommen, ohne übers land nö streiten zu gehn (auch die bauberaterin dort musste lachen). dass das schwachsinn ist, steht ausser frage.

1
  •  mikee
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#6)
@alfa2 - Ich kanns nur wiederholen, bei uns hat vor kurzem die Gemeinde offiziell per Aussendung darauf hingewiesen - wie rigoros das dann im Endeffekt kontrolliert oder gar geahndet wird, weiss ich allerdings nicht. Ich denke, dass es eher eine Art Bewusstseinsbildung für die Masse, und ein Fingerzeig für ein paar "Hardcore-an-die-Grenze-pflanzer" sein soll, so wie meistens. Aber ich werd den Bürgermeister bei unserem nächsten Plauscherl diesbezüglich interviewen, er ist eh ein "Spezl" von mir und ich kann ihm bei solchen Sachen eigentlich immer alles entlocken emoji

Zum Vergleich mit der STVO etc. möchte ich aber schon auch dazusagen, dass auch Pflanzen ganz leicht eine Beeinträchtigung darstellen können. Ein Strauch mit 4 Metern Wuchshöhe und starker Geruchsbildung zB während der Blüte nah an die Grenze gesetzt, wo vielleicht noch ein paar Meter dahinter Nachbar´s Terrasse ist und diesem vielleicht auch noch Sonne wegnimmt, ist kein Bemmerl. Aber genau dieses "Hirn" haben einige nicht - und für diese Klientel gibt´s dann vorgeschriebene Pflanzabstände emoji

Gruss
mikee

1
  •  csi
6.6.2012  (#7)
@alfa2 -

zitat..
weil wie und was ich in meinem Garten anpflanze will ich immer noch selbst entscheiden. Soweit kommts noch, dass Nachbar und Bürgermeister mir vorschreiben welchen Baum ich wo pflanzen darf


Bei uns ist sogar im Bebauungsplan vorgeschrieben, das "mindestens 50% der Vorgartenfläche mit Bäumen und bzw. oder Sträuchern zu bepflanzen" sind.

In Wien kannst nicht einfach einen Baum umschneiden.

Also ganz so unreguliert ist der Garten nicht.

1
  •  altenberg
  •   Gold-Award
6.6.2012  (#8)
Sachen gibts emoji Bepflanzung war bei uns kein Thema aber bei der Bauverhandlung wurde festgehalten, dass wir mit dem Auto auf dem Grundstück umdrehen können müssen, damit wir nicht retour auf die Gemeindestraße hinausschieben müssen.

Ob mit einem Smart oder mit LKW wurde aber nicht festgehalten emoji)).

1
  •  ziegelhaus50
  •   Silber-Award
7.6.2012  (#9)
!So.. auf unserer Gemeinde haben sie gesagt bei einem Baum wollen
sie 4m Abstand, Gebüsch ..Sträucher kann weniger sein.


1
  •  humi
7.6.2012  (#10)
puhh, ich hätte niemals meine sträucher und bäume einzeichnen können. vieles hat sich erst ergeben wie der garten angelegt war und vieles wird sich noch ergeben.
mir ist bei uns in oö keine verordnung bekannt, auch dürfen wir zum umdrehen das öffentliche gut verwenden.

1
  •  samoth
11.6.2012  (#11)
Steiermark - einer meiner 39 Auflagen aus der Baubewilligung bezieht sich auf die Bepflanzung: Hecken müssen im ausgewachsenen Zustand 0,5 m von der Grundstücksgrenze weg sein, Bäume dürfen max. bis 4 m an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden.

lg
tom

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
11.6.2012  (#12)
@samoth - danke sehr,

ein Nachbar hat seinen Tannenbaum auf 1 Meter Abstand zu
meiner Grenze. Dieser Baum hat jetzt schon eine Höhe von ca 6 m
und wird leider noch weit grösser werden.
(wirft aber keinen Schatten zu mir)

Einige seiner Äste reichen schon sehr weit auf meine Grenze.
die werde ich Herbst sicher mal kürzen.
Eventuell kann ich meinen Nachbarn überreden, den Wipfel
vom Baum abzuschneiden, damit er nicht noch grösser wird.

1
  •  samoth
12.6.2012  (#13)
@ sensai - ich weiß jetzt aber nicht, ob das mit den 4 m allgemeingültig ist, oder auf die jeweilige Gemeinde bezogen.

Ich darf auch bestimmte Pflanzen nicht setzen, wegen der Feuerbrandgefahr - bin in der Oststmk. wo viele Apfelplantagen sind. Ich darf auch keine Gartenmauer machen, da sonst die Igel usw. das Grundstück nicht queren können. Also ich denke es wird schon sehr auf die Gemeinde bezogen sein.

lg
tom

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
12.6.2012  (#14)
@samoth - Unsere Nachbarn haben eine wunderbare Naturhecke, bestehend
aus lauter verschiedenen Bäumen/Sträuchern. Diese Hecke wirft
keinen Schatten und schaut optisch traumhaft aus.
Zumindest für uns, da wir keine Arbeit damit haben *g*

Lediglich diese eine Tanne wird in wenigen Jahren zu einem
Problem werden. Dank gutem Nachbarschaftsverhältniss sollte das
aber lösbar sein.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
12.6.2012  (#15)
in jeder gemeinde kann ein bebauungsplan - verordnet werden.
bundesweit gilt aber das recht auf licht, luft und ungestörten besitz - auch wenn dies jüngste modifiziert wurde:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110616_OGH0002_0060OB00075_11I0000_000

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00173/fnameorig_005312.html

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Baugrund/teilung /Abgaben