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Bauzaun - Absperrung auf Baustelle

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  •  sandyx1
18.8. - 19.8.2017
35 Antworten | 11 Autoren 35
35
Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage betreffend der Absicherung der Baustelle. Wir bauen im südl. Burgenland. Ist es Pflicht einen Bauzaun zu errichten? Kennt sich hier jemand mit den Gesetzen bzw. der Bauordnung aus? Muss das gesamte Grundstück eingezäunt werden oder nur die Straßenseite?

lg.

  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
18.8.2017  (#1)
Die Baustelle bzw. die Gefahrenstelle muss eingezäunt sein, nicht das gesamte Grundstück. Hinweisschilder allein bringen rechtlich gar nichts, aber das dürfte mittlerweile eh allgemein bekannt sein. Nur die Strassenseite einzäunen bringt insofern nichts da spielende Kinder odgl. von überall kommen können. Gesetze, Gerichtsurteile oder Paragrafen hierzu kann ich dir nicht nennen.

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#2)
Auf der Rückseite unseres Grundstücks ist eigentlich nur Ackerland. Somit sollte die Straßenseite genügen. Danke für die Info.

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  •  vandini
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#3)
wir hatten besuch vom inspektor, danach hatten wir rundum die Baustelle einen bauzaun - frag nicht was der scheiss gekostet hat................



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  •  Casemodder
18.8.2017  (#4)
Als ob Kinder nicht trotzdem auf eine Baustelle gelangen würden...alles nur Augen auswischerei. Aber wenn's das Gesetz verlangt.

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#5)

zitat..
Casemodder schrieb: Als ob Kinder nicht trotzdem auf eine Baustelle gelangen würden.

natürlich können sie- aber du bist rechtlich aus dem schneider.
die Baustelle gehört gesichert- von allen seiten .

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  •  Casemodder
18.8.2017  (#6)

zitat..
utes schrieb: aber du bist rechtlich aus dem schneider.


Um mehr geht's heutzutage eh nicht mehr...

Gesetzestexte wären aber nett. Hat wer was auf die Schnelle?

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#7)
Wahnsinn, ein Inspektor ist gekommen? Wir haben im Internet ein Baunetz gefunden. Das sind so Orangefarbene. Wenn wir hier Pflöcke reinschlagen und das Netzt befestigen muss das ja auch gehen oder? Oder muss es so ein eiserner Bauzaun sein?

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  •  vandini
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#8)
jup, wurde von einem ** Nachbarn gesendet emoji der legt sich mit allen neuen an in er siedlung (..)

bei uns musste es ein 2m hoher eisen Zaun sein - haben den damals gemietet emoji
was weiß ich obs vl. der orange plastikzaun auch tut, ich würd da besser beim AI nachfragen, kannst ja anonym auch machen.

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#9)

zitat..
sandyx1 schrieb: Wahnsinn, ein Inspektor ist gekommen?

bei uns hat der Arbeitsinspektor auch mal vorbeigeschaut und das Gerüst (gsd inoffiziell) bemängelt. Gott sei dank war da keiner oben- es war ja grad aufgestellt worden.

Ein Teil der Fußwehren hat gefehlt und das Abnahmeprotokoll.

So schnell war noch nie was erledigt wie nach diesem Anruf bei meinem GU.


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  •  ap99
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#10)
BauKg § 5. ( 3 ) 4

zitat..
der Baustellenkoordinator hat ... die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, damit nur befugte Personen die Baustelle betreten


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Bauarbeiten_Bergbau/Koordination_bei_Bauarbeiten/Kommentare_und_Erlaeuterungen_zum_Bauarbeitenkoordinationsgesetz_BauKG

zitat..
Erläuterung § 5 Abs.3 Z 4: Schutzmaßnahmen gegen Zutritt Unbefugter
Absicherungen von Baustellen gegen das unbefugte Betreten Dritter sind nur dann erforderlich, wenn durch das Betreten der Baustelle durch Unbefugte Gefahren für Leben und Gesundheit der dort beschäftigten ArbeitnehmerInnen entstehen können. § 4 Abs. 7 BauV ist analog heranzuziehen: geeignete Maßnahmen zB. Warntafeln („Anschläge"), Verweise oder Absperrungen (nicht: Absperrbänder, „Signalbänder“) - vorbehaltlich Gefahrenevaluierung.
Absicherungen von Baustellen gegen das unbefugte Betreten Dritter sind - unter Berücksichtigung des in § 1 BauKG definierten Schutzzieles - nur dann erforderlich, wenn durch das Betreten der Baustelle durch Unbefugte Gefahren für Leben und Gesundheit der dort beschäftigten ArbeitnehmerInnen entstehen können. Da nähere Aussagen über die zulässigen Möglichkeiten der Absicherung von Baustellen im BauKG nicht enthalten sind, sind die analogen Regelungen des § 4 Abs. 7 Bauarbeiterschutzverordnung heranzuziehen. Als geeignete Maßnahmen werden dort entsprechende Warntafeln („Anschläge"), Verweise oder Absperrungen genannt. Sofern die Gefahrenbeurteilung ergibt, dass zur Beseitigung von Gefahrenmomenten Hinweise nicht ausreichen und der Schutz der ArbeitnehmerInnen nur durch entsprechend widerstandsfähige Absperrungen gewährleistet werden kann, sind diese regelgerecht auszuführen. Beispiele für derartige Absperrungen sind Umwehrungen, die aus Brust-, Mittel- und Fußwehren bestehen, stabile Abgrenzungen durch Brustwehren aus Holz, oder Metallrohr, gespannte Seile oder Ketten. Weiters können Absperrungen mittels Abplankungen erfolgen oder so genannte „Baustellengitter" Verwendung finden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die bloße Absicherung der Baustelle mittels Signalbändern (Absperrbänder) keinesfalls eine Absperrung im Sinne des § 4 Abs. 7 BauV ist, sondern lediglich eine unterstützende Maßnahme zur erhöhten Wahrnehmbarkeit von Absperrungen bzw. Verdeutlichung entsprechender Hinweise sein kann. Unabhängig von den zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vorzusehenden Maßnahmen können jedoch auch weiter gehende Absperrmaßnahmen erforderlich sein, um z.B. dem Passantenschutz Rechnung zu tragen. Hier sei vor allem auf Gefahren für Personen, die an nicht oder nicht ausreichend gesicherten Baugruben oder Künetten vorübergehen müssen oder an Gefahren durch herabfallendes Baumaterial hingewiesen. Wenn im Rahmen von Baustellenüberprüfungen derartige Gefahren erkennbar sind wird empfohlen, den Baukoordinator die Baukoordinatorin bzw. das bauausführende Unternehmen entsprechend zu informieren.


https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008904&Paragraf=4

BauV § 4

zitat..
(7) Die unmittelbare Umgebung und die Grenze der Baustelle sind klar sichtbar und als solche erkennbar zu kennzeichnen und zu gestalten. Soweit durch das Betreten von Baustellen durch Unbefugte Gefahren für Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern herbeigeführt werden können, sind Unbefugte durch geeignete Maßnahmen, wie Absperrungen oder Verweisen, von der Baustelle fernzuhalten und ist das Betreten der Baustelle durch Unbefugte durch Anschlag zu verbieten.



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  •  Casemodder
18.8.2017  (#11)
Wie immer nicht eindeutig.

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#12)
Wo kann man da anonym nachfragen? Könnt ihr mir hier eine adresse oder Tel. geben?

Verstehe ich das jetzt richtig, das ein Baunetz schon gehen würde aber nur eine Abspressung mit einem Absperrband nicht?

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#13)
hast keinen Baukoordinator? dessen Aufgabe ist es dafür zu sorgen dass die Sicherheit auf deiner baustelle gewährleistet ist

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#14)
Soweit ich jetzt weiss haben wir ja den Bauführer = der Baumeister. Aber Baukoordinator sind glaub ich wir selber. Müsst ich daheim nochmal nachschauen emoji

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#15)
na dann pass gut auf dass nix passiert. und sperr deine Baustelle wirklich gut ab.

oder denk nach ob du dir den "Luxus" nicht doch noch leisten möchtest.
als Privatperson ohne Schulung und Prüfung darfst die Baukoordination gar nicht machen.

Stichwort SiGe Plan
http://www.brandschutzkommissar.at/baukoordination/baukoordination/

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#16)
Wenn jetzt zb. einem Arbeiter auf der Baustelle etwas passiert, dann ist der doch bei seiner Firma versichert oder nicht?
Wie sieht das dann bei einem Arbeitsunfall aus?

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#17)

zitat..
sandyx1 schrieb: Wie sieht das dann bei einem Arbeitsunfall aus?

wenn du auch nur eine Sicherheitsvorschrift nicht einghalten hast dann kann das unangenehme konsequenzen haben
siehe Auszug aus dem Text ...

n der Praxis ist es leider so, dass der Bauherr oft uninformiert ist und meint, dass auf seiner Baustelle nichts passieren kann.

Für die Nichteinhaltung des BauKG hat der Gesetzgeber Strafen verordnet, die sich zwischen € 145,00 und € 14.530,00 bewegen. Wird dem Bauherrn bei einem Arbeitsunfall eine Mitschuld nachgewiesen, kann er ebenfalls zur Haftung herangezogen werden.

Schadenersatz- und Regressforderungen können für den Bauherrn existenzbedrohend sein.

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#18)
Ist das in meiner Rohbauversicherung nicht enthalten? Da hat man ja eine Bauherrenhaftpflicht.

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#19)

zitat..
sandyx1 schrieb: Ist das in meiner Rohbauversicherung nicht enthalten?

glaub ich nicht. die schützt ja das Gebäude und das Material aber nicht die Personen auf der Baustelle.

Daher gibts ja die Verpflichtung für eine Baukoordination seit vielen Jahren.
In letzter Zeit wird halt streng kontrolliert.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#20)
Bei uns (=NÖ) wars so, daß ich als Bauherr den Baustellenkoordinator spielen mußte - dazu hätte es auch ein Büchl von der Baufirma zum Durchlesen gegeben.

Wir habens damals mit rot/weißem Absperrband an den gefährlicheren Stellen "gesichert", wobei wir das Glück hatten, daß der Gehsteig auf der anderen Seite der Straße war und sonst rundumadum Feld und 2 andere Baustellen waren.
So war die Möglichkeit, auf die Baustelle zu kommen schon relativ eingeschränkt.

Klar, wenn man will, kommt ma hin und passieren kann immer was.

Ich hab damals a bissl mit der Wahrscheinlichkeit überlegt und dann befunden, daß das Absperrbandl reicht.

Hats auch....

lg Wolfgang

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  •  sandyx1
18.8.2017  (#21)
Ok, danke für die Info Wolfgang! Ich glaub wir machen die Absperrung mit dem Orangen Netz - bestellt haben wirs ja schon. Ich werd dann noch eine Tafel mit "Betreten der Baustelle verboten" ranhängen.
Gehsteig gibts auf unserer Seite auch keinen. Nur eben eine Straßenseite. Links und hinten ist nur Acker.
Danke auch an utes für deine Hilfe! emoji

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