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Bauwich NÖ, kein Bebauungsplan

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  •  bibop
18.7.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Guten Tag,
gibt ja schon viele Beiträge zum Thema Bauwich, leider ist mir trotzdem nicht klar ob diese zwei Varianten zulässig sind.
1: Nebengebäude im seitlichen Bauwich und Carport davor im vorderen BW bis knapp zur Grundstücksgrenze.
2: Nebengebäude im seitlichen BW und Carport im anderen seitlichen BW.
(Nebengebäude am Haus angebaut).
Größe: beides zusammen unter 100m².
lg
Chris

  •  ProjectX
18.7.2019  (#1)

zitat..
bibop schrieb: 1: Nebengebäude im seitlichen Bauwich und Carport davor im vorderen BW bis knapp zur Grundstücksgrenze.

 Der Genauigkeit halber: Kein Bebauungsplan -> kein vorderer Bauwich
 Tut bei diesem Beispiel aber nicht wirklich was zur Sache, ist jedenfalls zulässig
 

zitat..
bibop schrieb: 2: Nebengebäude im seitlichen BW und Carport im anderen seitlichen BW.
(Nebengebäude am Haus angebaut).

Ist soweit ich jetzt auf dem letzten Stand bin auch wieder zulässig.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.7.2019  (#2)
ProejctX hats schon richtig beantwortet. Beide Fälle sind zulässig.
Und ja: ohne Bebauungsplan gibts kienen vorderen BAuwich!!

Kleine Anmerkung:

zitat..
ProjectX schrieb: Der Genauigkeit halber: Kein Bebauungsplan -> kein vorderer Bauwich
Tut bei diesem Beispiel aber nicht wirklich was zur Sache, ist jedenfalls zulässig

 Kann man so nicht sagen. Ein Carport im vorderen BAuwich zählt NICHT zur 100m² Grenze! Gibt es allerdings keinen vorderen BAuwich, dann geht der seitliche Bauwich bis nach vorne zur Straßenfluchtlinie. Dann steht das CArport also im seitlichen BAuwich und dann zählt das Carport sehr wohl zur 100m² Grenze!


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  •  bibop
18.7.2019  (#3)
Kenn mich aus. Vielen Dank euch beiden.

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