Bautechnikverordnung Belichtung
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also nach mehrmaligen Lesen würde ich sagen, dass meine Interpretation mit den 10% der FENSTERfläche richtig ist, da offenbar NÖ einfach 1,2 fach größere Fenster will, also 12%(NÖ) statt 10% der Grundfläche und je Meter weitere 1,2%(NÖ) statt 1%. Wenn man also zb einen Raum mit 7,2*6,5 Meter =46,8 m² hätte ergäbe sich in NÖ: 7,2m--> 2*10% = 20% Zuschlag 6,5m--> 1*10% = 10% Zuschlag --> 46,8m² Bodenfläche --> 12% davon --> 5,6m² Fensterfläche + 30%(20%+10%) Zuschlag--> 7,3 m² Fensterfläche. Kann das jemand bestätigen? |

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