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Baustellenmüll durch Sturm bei Nachbarsgrundstücken [NÖ]

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  •  apollo00
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31.1. - 2.2.2022 1
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Hallo Leute,

habe hier eine rein Interessensfrage, bin zwar nicht betroffen aber es würde mich interessieren wie dies rechtlich aussieht

Folgendes: Bei uns gab es Gestern den ganzen Tag über einen heftigen Sturm, dabei wurden von einer Baustelle viele Styroporreste und größere Brocken auf die gegenüberliegende Seite gewäht.

Dort befinden sich Wohnanlagen 2 Stöckig, bei diversen Wohnungen lag das Zeugs vor der Garage (wurde von den Garagenbesitzern jetzt teilweise selber weggeräumt) aber auch in einem Vorgarten extrem viel Styropor herum.

Es kann dadurch zwar zu keinen Beschädigungen vermutlich kommen, aber gerade der eine Garten schaut ziemlich arg aus, was ich heute beim vorbeifahren gesehen habe.

Der Besitzer der Baustelle ist nur ab und zu da, der macht sich eigentlich alles selber, und dies waren Reste von der Fassadendämmung...!
Aber sein Bruder wohnt bereits nebenbei, und wird dies wahrscheinlich "gemerkt" haben.

Da ich die Bewohner der Wohnungen teils sehr gut kenne, weiß ich auch das gerade bei dem betroffenen e schon Stunk gibt, da die sich nicht einig werden bzgl. Reinigung Gehsteigpflege etc. was die sich aufteilen müssen blabla......da kam mir der Gedanke es würde mich nicht wundern wenn da Beschwerden folgen.

Persönlich denke ich dass hier durchaus der Besitzer der Baustelle haftbar ist, also eigentlich sich dort melden sollte, um seinen Mist wieder "abzuholen" Sturm hin oder her!

  •  Corinnaa
2.2.2022  (#1)
Natürlich ist der Besitzer der Baustelle dafür haftbar, völlig egal, ob er es nicht oder bis jetzt noch nicht mitbekommen hat. "Höhere Gewalt" kann maximal beim Umstürzen gesunder Bäume ein Argument gegen eine Schadensersatzzahlung sein. 

Auf der anderen Seite ist es fraglich was für ein Schaden mit welche Höhe nun entstanden ist. Ich schätze das fällt eher unter die Kategorie nervig und man wird mit dem Staubsauger eine Stunde den Garten absaugen müssen, aber ein nachhaltiger Schaden ist wohl kaum entstanden. 

Wenn man einen Prozess eröffnen will, muss man bedenken, dass die Gerichte davon wenig begeistert sein werden und die Anwaltskosten hier sehr wahrscheinlich nicht zur Gänze auf den Beklagten geschoben werden können. Das Ganze lohnt sich also finanziell nicht und ein Prozess könnte unter Umständen aufgrund zu geringem tatsächlichen Schadensersatzanspruch sogar verloren werden, wenn man abstruse Schadensersatzforderungen stellt.

Der Bruder ist übrigens nicht verantwortlich und es spielt keine Rolle, ob er das mitbekommen hat oder nicht.

Als zukünftige Nachbarn, im Sinne einer guten Nachbarschaft, wäre es gut, den Bauherrn auf die Situation hinzuweisen und ihn zu bitten das Ganze aufzuräumen und seine Baustelle zu sichern, sodass das nicht wieder vorkommt. Ein normaler Mensch würde sich für das entstandene Problem entschuldigen und den Müll abholen bzw. selbst einsammeln. Wenn aber sowieso schon ein Streit in der Luft liegt, dann kann man die Situation "nützen" und das gerne gerichtlich ausfechten. Auf jeden Fall empfiehlt sich dazu eine Rechtsberatung (Vorsicht: Stundenhonorare liegen bei 300-400 € Brutto!) und man sollte unbedingt vermeiden vorab die andere Streitpartei zu beleidigen.

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