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Bauspardarlehen und zusätzlicher Bedarf

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  •  riekar
19.10. - 31.10.2015
5 Antworten 5
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Hallo,
wir haben im Sommer 2012 im Bezirk WU mit einem Bauspardarlehen (Untergrenze 2,9%) einen Hauskauf finanziert (Auszahlung: 225.000€). Nun stocken wir auf, machen eine Generalsanierung und haben ca. 120.000 € zus. Finanzierungsbedarf. Der Eigenmittelanteil nach der Sanierung wird ca. 30% betragen. Bonität wurde als gut eingestuft.
Die Bausparkasse hat Verhandlungsbereitschaft gezeigt, aber meiner M. nach zu wenig. Muss für den bestehenden Vetrag eine neue Eintragung im GB gemacht werden, nur wenn sich die Konditionen verbessern? Sie bieten auch alle möglichen Varianten an, aber richtig überzeugt hat mich noch keine.
Was meint Ihr? Ich habe schon angedeutet, dass ich wenn kein vernünftiges Angebot ergeht, alles umschulden werde.
Vielen Dank für Eure Antworten!

  •  deejay
19.10.2015  (#1)

zitat..
riekar schrieb: Ich habe schon angedeutet, dass ich wenn kein vernünftiges Angebot ergeht, alles umschulden werde

^

Ist wohl die günstigste Variante auf Dauer gesehen.
Grundbuchänderung wirst ziemlich sicher nicht verhindern können.



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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.10.2015  (#2)

zitat..
riekar schrieb: dass ich wenn kein vernünftiges Angebot ergeht, alles umschulden werde.


ist sowieso besser.. denn 2,9 % untergrenze ist zu viel.

schulde um, pack den sanierungskredit drauf, und gut isses.
neu investieren musst halt dann die neuerliche eintragungsgebühr fürs pfandrecht. aber wenn du dadurch nen super zinssatz (im besten fall 1 % aufschlag) bekommst, dann isses das wert.



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.10.2015  (#3)
Tja, volle Zustimmung. Die rund ~3% Gebühren für die Umschuldung ( oder Neufinanzierung) rechnen sich in kurzer Zeit.
Selbst der VKI empfiehlt, bei Laufzeiten <15 Jahren und 70K zumindest ein alternativ-Angebot anzudenken.
Das ist mein täglich Brot, solche Umschuldungen durchzuführen und wird immer häufiger in Anspruch genommen, eben weil die Bausparkassen wenig bis gar nicht Kompromissbereit sind.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.10.2015  (#4)
Ohne neuerliche GB- Eintragung geht's auch, nennt sich Forderungseinlösung.
Hierbei geh ich derzeit von einem bankenmäßig erzielbaren Top-Aufschlag von 1,3% auf den 3monstseuribor aus.
Sollte bei der Konkurrenz aber 1% Aufschlag erzielbar sein ( und das isser nach wie vor), rechnen sich meist, aber nicht immer, die neuerlichen Gebühren aufgrund des Zinsvorteils.

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  •  riekar
31.10.2015  (#5)
Vielen Dank für Eure Antworten!

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