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Baureifeplan? [W]

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  •  kerstin3012
  •  [W]
  •  [Wien]
9.3. - 13.3.2015
7 Antworten 7
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Einen schönen guten Morgen!

Ich hätte wieder mal eine Frage und bräuchte eure Hilfe bzw. euren Rat.

Mein Mann hat gestern mit einem Bekannten gesprochen, der Geometer ist.
Der fragte uns, ob es für das Grundstück, dass wir gerne kaufen würden, eine Urkunde für einen Baureifeplan gibt? Weiters meinte er auch, dass es auch eine Teilungsurkunde geben müsste. (Grundstück besteht aus Bau- und Grünland.
Und er denkt auch, dass wir einen Teil des Grundstücks an die Gemeinde und eventuell sogar an den Nachbar abgeben müssten.

Habt ihr irgendwelche Infos zur Teilungsurkunde bzw. zur Urkunde für einen Baureifeplan?
LG Kerstin

  •  bautech
  •   Gold-Award
9.3.2015  (#1)
Baureifeplan sagt mir nixDie Abtretung von Grund, der Dir gehört, kann mWn nur an die Gemeinde sein... Grundabtretung an das öffentliche Gut hinsichtlich Straßenbau zB!
Aber warum dem Nachbarn was gehören sollt is mir ein Rätsel.

2 Ansätze meinerseits:

- bei der Gemeinde um Einsicht in den Flächenwidmungsplan ersuchen. Dort sieht man genau, wieviel Grund (wenn überhaupt) an die Gemeinde abgetreten werden soll...

parallel dazu

- Beim Vermessungsamt bzw einem Vermesser deiner Wahl vorstellig werden (habt ja eh einen befreundeten Geometer an der Hand...) und mal nach einer Vermessungsurkunde / einem Teilungsplan für Euer Grundstück fragen... sollt nicht die Welt kosten und verschafft Euch einen Überblick.
- Vermesser beauftragen, dass GST in der Natur auszustecken.

ng

bautech

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  •  kerstin3012
9.3.2015  (#2)
Es hat sich alles erledigt. Wir werden einen Teil an die Gemeinde abgeben müssen. (Bei der Straße). Ansonsten ist alles in Ordnung. Unser Bekannter hat heute alles durchgecheckt.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.3.2015  (#3)
Als Geometer hätte das dein Bekannter aber auch schon vorher wissen müssen....da sieht man wieder mal wie ahnungslos manche dieser Herrn sind....und noch was: das Vermessen oder Ausstecken deines Grundstückes kann natürlich in manchen Situationen Vorteile bringen, gesetzlich zwingend ist es jedoch nur in wenigen Einzelfällen.

zitat..
bautech schrieb: Dort sieht man genau, wieviel Grund (wenn überhaupt) an die Gemeinde abgetreten werden soll...

schön wär´s...dann gäb´s nicht soviele Streitereien, ob und in welchem Ausmaß Abtretungen gerechtfertigt sind

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  •  bautech
  •   Gold-Award
12.3.2015  (#4)
@Karl10 - Hmmm, unsere FläWi hab ich digital am Server liegen. Warum deshalb Streitereien?
Mal von persönlichen Befindlichkeiten (Unzufriedenheit des Abtretenden bzw politische Interventionen) abgesehen...

Der Hinweis mit der Absteckung des Grundstücks kam eigentlich nur von mir, da man so die Frage mit der Abtretung an den Nachbarn klären kann...

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#5)

zitat..
bautech schrieb: Hmmm, unsere FläWi hab ich digital am Server liegen.

"Digital" bedeutet ja nicht "genauer"! Digital heißt ja nur, dass das Papier in eine elektronische Darstellung umgewandelt wurde. Fehler und vor allem Ungenauigkeiten werden dabei 1:1 übernommen. Das heißt: Der Flächenwidmungsplan hat einen Maßstab 1:5000. Bedeutet z.B., dass eine Strichstärke von 0,5 mm in der Natur 2,5 Meter entspricht. Wenn jetzt aufgrund der Widmungsgrenze im Flächenwidmungsplan zwischen Bauland und Verkehrsfläche die Straßenfluchtlinie festgelegt werden soll und diese wiederum maßgeblich ist für die kostenlose Grundabtretung, dann gibts da jede Menge "Interpretationsspielraum" (=Anlass zum Streiten). Die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes verbessert da gar nichts.

PS: Wir reden da jetzt nur vom FLÄCHENWIDMUNGSPLAN. Bei einem Bebauungsplan schauts anders aus.
Und noch was: meine Beiträge sind grundsätzlich auf NÖ abgestimmt (falls nicht ausdrücklich anderes erwähnt)

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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Wenn jetzt aufgrund der Widmungsgrenze im Flächenwidmungsplan zwischen Bauland und Verkehrsfläche die Straßenfluchtlinie festgelegt werden soll und diese wiederum maßgeblich ist für die kostenlose Grundabtretung, dann gibts da jede Menge "Interpretationsspielraum" (=Anlass zum Streiten). Die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes verbessert da gar nichts.


OK, ich dachte dass solche Differenzen mittels digitaler Katastermappe sowie digitaler Flächenwidmung weitestgehend ausgeschalten sind... die DKM is ja mittels Gauß-Krüger genau nachvollziehbar. Aber wenn die DKM hier nicht Anwendung findet sondern rein die FläWi schauts natürlich wieder anders aus...

zitat..
Karl10 schrieb: Wir reden da jetzt nur vom FLÄCHENWIDMUNGSPLAN. Bei einem Bebauungsplan schauts anders aus.


OK, bei uns is quasi die gesamte Stadt mittels Bebauungsplan geregelt... daher isses evtl genauer?
Ich spreche eh auch von NÖ...

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#7)

zitat..
bautech schrieb: die DKM is ja mittels Gauß-Krüger genau nachvollziehbar.

Der (genaue) Kataster ist zwar vielfach Plangrundlage für den Flächenwidmungsplan. Dennoch: in diesen macht man dann nach Verkleinerung auf 1:5000 ganz einfach Striche mit teilweise 1mm Stärke für die Widmungsgrenzen - und wird damit sehr ungenau...

zitat..
bautech schrieb: is quasi die gesamte Stadt mittels Bebauungsplan geregelt... daher isses evtl genauer?

Genau so is es. Der Bebauungsplan ist erstens 1:1000 und zweitens sind im bebauungsplan die Straßenfluchtlinien klar zu definieren. Da gibts dann natürlich keine Diskussionen mehr. Aber: Nur für ca. 50% des Baulandes in NÖ sind Bebauungspläne erlassen, beim Rest gibts nur den Flächenwidmungsplan.

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