Baurechtsaktion [NÖ]
21.4.2010
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Baubewilligung - Der Grundeigentümer muß auf dem Antrag für die Baubewilligung mit unterschreiben, dann darf auch gebaut werden. Jedoch kann es noch immer, trotz Zusage vom Land, sein, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Dann habt ihr das Problem, dass ihr ein Haus (oder halbfertiges Haus) auf einem Grund habt, der euch nicht gehöhrt, bzw. ihr dort kein Baurecht habt. Darüber hinaus wird es auch schwer einen Kredit zu bekommen, wenn ihr noch nicht im Grundbuch steht mit dem Baurecht. Also ich würde zumindest so lange warten, bis ihr den Vertrag vom Land unterfertigt vorliegen habt. Wir haben z.B. letztes Jahr Anfang April eingereicht und dieses Jahr im Februar hat das Land den Vertrag unterschrieben. Die Zeit haben wir aber so und so für die Planung gebraucht. |
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