« Baurecht  |

Bauplatzerklärung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  sm6147
  •   Bronze-Award
24.9. - 27.9.2010
10 Antworten 10
10
Ich habe eine vielleicht etwas schwierige Frage.
Ich besitze 2 Grundstücke. Für beide ist die Aufschliessung bezahlt. Die Bauplatzerklärung (mit dazugehöriger saftiger Gebühr) ist jedoch nur für 1 Grundstück erfolgt. Nun habe ich ein Problem mit der Bebauungsdichte. Mein geplantes Haus wird um 30 m² größer als erlaubt. Wenn ich nun die 2 Grundstücke zusammen legen lassen will, muß ich dann das 2. Grundstück auch zum Bauplatz erklären lassen (auch wenn ich dort gar nicht bauen will.

Hilfe!!!!

  •  masimo74
  •   Bronze-Award
24.9.2010  (#1)
es bleibt - dir dann ja nur mehr ein großes Grundstück. Die Grundstücksnummer sollte dann die mit der bestehenden Bauplatzerklärung sein. Welche Kosten fallen eigentlich bei einer Bauplatzerklärung an?

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
24.9.2010  (#2)


1
  •  sm6147
  •   Bronze-Award
25.9.2010  (#3)
Bundesland ist Niederösterreich. Bauplatzerklärung und die damit verbundenen Aufschliessungskosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängen auch von der Grundstücksgrenze ab. In unserem Fall reden wir von etwa € 15.000,--

1


  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.9.2010  (#4)
Du musst schon ein paar Details hinzufügen, anders wirds schwierig.
Für NÖ gilt zumindest, dass nur für zu Bauplätzen erklärten Grundstücken Aufschliessunggebühren verlangt werden dürfen.

Wenn du jetzt die 2 Grundstücke zusammenlegen willst, wird die Ergänzungsabgabe fällig.
Wichtig wäre auch noch die Grundstückswidmung beider Grundstücke.

1
  •  sm6147
  •   Bronze-Award
26.9.2010  (#5)
widmung ist gleich. das mit der ergänzungsabgabe wird mir wohl nicht erspart bleiben.

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
26.9.2010  (#6)
da gibts wohl einen Irrtum.@sm6147: du schreibst ursprünglich, dass für BEIDE Grundstücke die Aufschließungsbeiträge bezahlt sind, aber nur EIN Grundstück zum BAuplatz erklärt ist. Wie geht das?? Die Aufschließungsabgabe wird entweder fällig, wenn ein Grundstück zum Bauplatz erklärt wird - das kann unabhängig von einer Baubewilligung erfolgen - oder es wird eine BAubewilligung erteilt.
Ohne Bauplatzerklärung und ohne Baubewilligung wird keine Aufschließungsabgabe fällig!!! Wann und aus welchem Anlass wurde daher die Aufschließungsabgabe für das 2. Grundstück vorgeschrieben???

Sollte es tatsächlich stimmen, dass für beide Grundstücke Aufschließungsabagbe bezahlt wurde, dann fällt bei deren Vereinigung keine Ergänzungsabgabe an. Eine Ergänzungsabgabe errechnet sich nur, wenn aus 1 Grundstück durch Teilung mehr Grundstücke gemacht werden, oder allgemein: wenn durch Teilung mehr Bauplätze geschaffen werden (she. § 39 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996) Der Grund liegt darin, dass aufgrund der Berechnungsformel die Aufschließungsabgabe für kleine Grundstücke im Verhältnis größer ist als für große Grundstücke - d.h. die Aufschließungsabgabe für 1.000 m² ist geringer als in Summe für 2 x 500m².

1
  •  sm6147
  •   Bronze-Award
26.9.2010  (#7)
das war ein kleiner irrtum meinerseits. wir haben € 135,- aufgeschlossen bezahlt. diese ²aufschliessung" beinhaltete aber nur den kanal- wasser- und elektroanschluss bis zur grundgrenze.
anlässlich der bauplatzerklärung wurde dann erst die wirkliche
"aufschliessungsabgabe" vorgeschrieben. (also für die Strasse etc. die vielleicht irgendwann gebaut wird)

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
26.9.2010  (#8)
was heißt das jetzt???? - Nochmals zur Klarstellung:
- du hast 2 Grundstücke
- eines davon ist bereits zum Bauplatz erklärt
- jetzt willst du die beiden Grundstücke (eines ist Bauplatz, das andere nicht) vereinigen
Dann ist ganz klar die Ergänzungsabgabe fällig: du hast nach der Vereinigung ein (einheitliches) neues Grundstück, für welches die Aufschließungsabgabe in seiner Gesamtheit neu berechnet wird. Davon wird die bereits bezahlte Aufschließungsabgabe für den bisherigen Bauplatz abgezogen und die Differenz musst du als Ergänzungsabgabe bezahlen. Ein täglicher Normalvorgang....

Interessant wäre noch: was war der Anlass für die Bauplatzerklärung des ersten Grundstückes? Eine Baubewilligung kanns ja nicht gewesen sein, da diese wegen Überschreitung der Bebauungsdichte nicht erteilt werden konnte.

Noch was:
- "...wir haben € 135.- aufgeschlossen bezahlt..." - meinst du damit, dass der Vorbesitzer z.B. die Kanaleinmündungsabgabe bereits bezahlt hat und dieser Betrag in den m²-Preis eingerechnet wurde? Nur darauf kommts an, und nicht, ob ein Kanal an der Grundgrenze liegt oder nicht.



1
  •  sm6147
  •   Bronze-Award
27.9.2010  (#9)
bauplatzerklärung erfolgte, da schon klar war, das ein haus gebaut werden soll. vorbesitzer war die gemeinde. kanalanschlussgebühren werden noch zusätzlich fällig.

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
27.9.2010  (#10)
....d.h. dass du € 135.- für ein sogenanntes Rohbauland gezahlt hast, also ohne Aufschliessungsabgabe und ohne diverse Anschlussgebühren. Das ist aber jetzt ganz anders, als du das in deinem 1. Posting angegeben hast!!!!("...Für beide ist die Aufschliessung bezahlt...").
Wie ich schon sagte: dass Wasser und Kanal an der Grundgrenze liegen, hat nichts mit dem Wert des Grundstückes zu tun; das ist ausschließlich Sache der Gemeinde.
Sehr erstaunlich ist auch, dass eine Bauplatzerklärung erfolgte, weil "...klar war, dass ein haus gebaut werden soll...". Das ist völliger Unsinn. Was hat der Bürgermeister da als Begründung in den Bescheid für die Bauplatzerklärung geschrieben?
PS: Willst jetzt eigentlich noch etwas wissen??

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: NÖ Servitut quer aber nicht laengs?