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Bauplatzerklärung wegen Gartenhaus?

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  •  Hirschi
6.3. - 7.3.2014
2 Antworten 2
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Hallo,ich habe ein Baugrundstück in Niederösterreich ,welches als unbebaut gilt,da ich lediglich einen Geräteschuppen (10m2)errichtet habe.Es besteht kein Bauzwang,Anschlußgebühren habe ich nicht bezahlt,die sind erst mit der Erkärung zum Bauplatz fällig.Muss das Grundstück auch zum Bauplatz erklärt werden ,wenn ich jetzt ein bewilligungspflichtiges Gartenhaus(Holzriegelbauweise,10 bis 15m2)errichten möchte?Wer kennt sich da wirklich aus und kann mir mit Infos weiterhelfen?Vielen Dank

  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.3.2014  (#1)

zitat..
Hirschi schrieb: Muss das Grundstück auch zum Bauplatz erklärt werden ,wenn ich jetzt ein bewilligungspflichtiges Gartenhaus(Holzriegelbauweise,10 bis 15m2)errichten möchte?

JA!!! Neben der Aufschließungsabgabe wird damit auch allefalls eine Grundabtretung fällig.

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  •  Hirschi
7.3.2014  (#2)
emoji Vielen Dank!

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