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Ja, - wenn nicht ausdrücklich ein Veräußerungsverbot im Grundbuch steht - und wenn die grundbücherlich einverleibte Belastung des Bauzwanges auch für den neuen Eigentümer im Grundbuch bestehen bleibt. |
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Hallo Karl10, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig. | ||
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Hallo Karl10 danke für die Info, so hat es mir ein Rechtsanwalt bei einer mündlichen Beratung auch gesagt, das Bauamt auf der Gemeinde konnte mir leider da keine genaue Auskunft geben! |
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