Baugrund aufschütten
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Unsere Info damals: bis 1m sind Stützmauern (bewehrte Erde fällt da darunter) nur Anzeigepflichtig, darüber brauchts eine Bewilligung. Also in deinem Fall braucht es eine Baubewilligung. EDIT: dürfte immer noch so sein, siehe §7(1) Punkt 5 Kärntner Bauordnung, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201
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