« Baufinanzierung  |

Auszahlen

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Hinterhoizinger
12.2. - 13.2.2020
15 Antworten | 11 Autoren 15
6
21
Hallo, 

Ich bin mir nicht sicher ob ich in diesem Unterforum richtig bin. Ansonsten bitte verschieben. 

Zu meiner Frage:

Wir sind zu dritt (Brüder) und ich sollte meine 2 Brüder auszahlen. 

Das Haus + Grundstück sind 300.000€ Wert. 
Wieviel bekommt dann jeder meiner Brüder? 

Gibt es da eine genaue Regelung oder wie handhabt man das normalerweise? 

  •  Haini
12.2.2020  (#1)
Würd mal sagen jeder hat einen Anteil von 100tsd also musst jedem 100tsd geben. 
 


1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#2)
Ja, gibt es. Siehe: https://www.erbrechtsinfo.at/pflichtteil-erbe/ oder https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/erben_und_vererben/1/2/Seite.792041.html

Weil nur von Auszahlen der Brüder die Rede ist, gehe ich davon aus, dass ihr Kinder alles kriegt. D.h. eigentlich hätte jeder 1/3 des Hauses also 100k geerbt. Die Hälfte des gesetzl. Erbteils ist der sog. Pflichtteil. Den musst du ihnen auszahlen. Also je Bruder 50k.

Das mal ganz vereinfacht, ohne Berücksichtigung von Schenkungen zu Lebzeiten bzw. anderen Vermögenswerten, oder dem Verzicht auf den Pflichtteil bzw. einen Teil davon.

1
  •  Dirm
12.2.2020  (#3)
Wieso nur 50k, wenn es alle 3 erben? Das mit dem Pflichtteil gilt doch nur wenn der Erblasser einen Anteil einschränken will? Also kann man die eigenen Kinder zb nicht komplett enterben sondern nur auf den Pflichtteil reduzieren. 

1


  •  chrismo
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#4)
Ich bin davon ausgegangen, dass Hinterhoizinger das Haus alleine geerbt hat und jetzt seine Brüder auszahlen muss. Daher nur Pflichtteil. Aber stimmt, eigentlich fehlen da noch viele Infos und im Endeffekt ist egal was hier geschrieben wird, das muss so oder so beim Notar geklärt werden. In der Realität wird das dann meist auch recht kompliziert. Deswegen landen ja leider auch so viele Erbrechtsfälle vor Gericht.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#5)

zitat..
chrismo schrieb: Die Hälfte des gesetzl. Erbteils ist der sog. Pflichtteil. Den musst du ihnen auszahlen. Also je Bruder 50k.

Woraus schließt du das? Die Pflichtteilsregelung greift ja nur, wenn es ein Testament zu Ungusten irgendeines Erbberechtigten gibt. Von einem Testament war hier aber noch gar keine Rede, geschweige denn von einem Inhalt.
Hats kein Testament oder Erbvertrag gegeben, dann greift die gesetzliche Erbfolge und dann bekommt bei 3 gleichberechtigten Erben jeder der 3 ein Drittel.  Entweder je einen drittel Anteil am (ganzen) Haus und Grund (Miteigentum) oder - wenn einer die ganze Liegenschaft übernimmt - dann zahlt er den beiden anderen je ein Drittel aus. Bei 300.000.- Gesamtwert also je 100.000.- für die beiden anderen.

Is natürlich stark vereinfacht, weil wir weder wissen, obs ein Testament gibt, obs noch andere Werte gibt, obs noch andere Erb- oder Pflichtteilsberechtigte gibt usw.....



1
  •  Hinterhoizinger
12.2.2020  (#6)
Wir Brüder sind zu gleichen Teilen im Grundbuch. Um eine sinnvolle Lösung zu finden haben wir entschieden das meine Brüder ausbezahlt werden und ich alleinig im Grundbuch bleibe. Meine Mutter bekommt das Wohnrecht auf Lebenszeit im EG. 

Man sollte sich dann auf einen Betrag zwischen 50000 und 100000 einigen (pro Person) oder wie? 

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#7)
Ich würde dieses Thema unter Miteinbeziehung aller Beteiligten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar sorgfältig abhandeln. Auch wenn sich jetzt vielleicht alle miteinander gut verstehen, gilt es Dinge zu klären, die auch "halten", wenn die Stimmung einmal vielleicht nicht mehr so gut ist.
Das fängt schon damit an, dass die Immobilienbewertung von einem (idealerweise gemeinsam ausgesuchten und bestellten) gerichtlich beeideten Sachverständigen erfolgen sollte, damit dann nicht einer sagen kann, dass der jeweilige Anteil vielleicht zu gering war. Bei der Bewertung spielt auch das Wohnrecht eine bewertungsrelevante Rolle bzw. wie sieht das Thema rund um eine eventuelle Pflege, etc., etc. aus.
Da geht es im Endeffekt um weit mehr als um eine arithmetische Mittelung.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#8)

zitat..
Hinterhoizinger schrieb: Wir Brüder sind zu gleichen Teilen im Grundbuch.

Also zurück an den Start! Schon ein Jammer, wie irreführend hier manchmal Fragen gestellt werdenemoji
Wenn ihr bereits im Grundbuch steht, dann hat das alles ja nichts mehr mit Erbrecht, Pflichtteil usw. zu tun. Selbst wenn es ein Erbe gewesen sein sollte (was wir jetzt noch immer nicht wissen, aber auch egal ist), dann ist das Verlassenschaftsverfahren ja abgeschlossen, weil ja bereits eine grundbücherliche Einverleibung erfolgt ist.
Also gehts jetzt nicht mehr um ein "Auszahlen", sondern du kannst den beiden anderen Miteigentümern ihren Anteil ABKAUFEN! Wie bei jedem Kaufgeschäft ist der Preis Verhandlungssache. Braucht man eine Orientierung über den Wert bzw. einen objektiven Rat, dann muss man es sich halt von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten lassen.
Und dass bei Miteigentum von je einem Drittel auf jeden der Miteigentümer dann auch ein Drittel des Gesamtwertes entfällt ist wohl nicht schwer zu erraten.

Ehrlich gesagt, versteh ich da jetzt die Frage an das Forum nicht......

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Karl10, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#9)
Exakt da kann man LiC nur voll zustimmen

Einen neutralen Experten mit dem alle leben können beauftragen der einen korrekten Wert ermittelt und ja wie angesprochen das Wohnrecht ist wertmindernd, hängt in dem Fall jetzt vom Alter der Mutter ab wie heftig

Und da ihr ja offenbar alle 3 jeweils 1/3 besitzt ist es kein auszahlen sondern ein abkaufen, du kaufst die Anteile deiner Brüder

1
  •  LeFalcon
  •   Silber-Award
13.2.2020  (#10)
Damit die simple Frage noch komplizierter wird:
Je nach Zustand der Immobilie bzw Lage des Grundstücks wird es über die Jahre, im genauen Gegensatz zu Barmitteln, eine Wertsteigerung geben - in meinem Familienkreis werden solche Güter daher höher als andere bewertet. 100k wären daher zu wenig.

1
  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
13.2.2020  (#11)

zitat..
LeFalcon schrieb: Damit die simple Frage noch komplizierter wird: Je nach Zustand der Immobilie bzw Lage des Grundstücks wird es über die Jahre, im genauen Gegensatz zu Barmitteln, eine Wertsteigerung geben - in meinem Familienkreis werden solche Güter daher höher als andere bewertet. 100k wären daher zu wenig.

 Wenn nichts mit der Immobilie passiert dann vielleicht

aber wenn sich der eine Erbberechtigte/Eigentümer was aufbauen will dann nicht, denn um was investieren zu können an Geld und oder Arbeit sollte man die Eigentumsverhältnisse klären

wie schon vorher erklärt ist es wichtig den realen Wert zu kennen den ein Neutraler Fachmann ermitteln sollte und man sollte eben nicht die wertmindernden Fakten vergessen wie das Wohnrecht und eine etwaige Pflegesituation die normalerweise das Kind zu tragen hat das die Hütte bekommt und "daheim" bleibt


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.2.2020  (#12)
Ihr gleitet schon wieder in einem Thread in einen Themenbereich ohne Grenzen ab (wie bewertet man eine Immobilie?), der sich dann oft endlos verselbständigt und gar nicht gefragt war.

zitat..
Hinterhoizinger schrieb: Das Haus + Grundstück sind 300.000€ Wert.

 Der Wert ist also vorhanden (wie auch immer er ermittelt wurde) und es wurde weder danach gefragt, wie man den Wert ermittelt noch gibt es irgendeinen Hinweis, dass die 3 Brüder sich über diesen Wert uneins sind.
Die einzige konkrete Frage war die:

zitat..
Hinterhoizinger schrieb: Wieviel bekommt dann jeder meiner Brüder?

Und die ist längst beantwortet.

Warum ich das schreibe? Weil ich oft mitverfolge wie die Threads ausufern und sich inhaltlich weit von der ursprünglichen Frage und dem ursprünglichen Thema entfernen. Die Threadersteller schreiben dann oft schon längst nicht mehr mit, wahrscheinlich lesen sie auch gar nicht mehr mit. Für mich ist das eher irritierend, aber vielleicht ist das auch so gewünschte Praxis......

5
  •  Blabla
  •   Bronze-Award
13.2.2020  (#13)
Ich würde so viel wie möglich versuchen selbst zu klären, auszumachen und im Fall der Fälle ein wenig nachgeben. Wenn sich bei einem Erbe Drei streiten, dann musst du den Kuchen schon durch Sechs (+3 Anwälte) teilen.

Ich würde so vorgehen (ohne jetzt eure Details zu kennen):
-) Haus unabhängig schätzen lassen (Kosten dafür tragen alle)
-) Wert durch drei teilen als, dann mit deinen 2 Brüdern folgendes besprechen:
1. wohnt eure Mutter drinnen, also die Pflege wird wohl an dir hängen bleiben (tw. auch finanziell), 2. wirst du ws. auch in das Haus investieren müssen
-) Fairness ist natürlich immer subjektiv, aber wenn deine Brüder etwas Realitätssinn haben, dann werden sie mit weniger als 100.000€ (aber natürlich mehr als 50.000€) zufrieden sein.
-) versucht einen Betrag zu finden der für euch alle drei passt und frage auch immer nach ob das deine Brüder als "fair" empfinden. 
-) Dann alles über Notar offiziell machen

 Eine abschließende Bemerkung: wenn es sich beim Betrag um einige Tausend Euro spießt dann würde ich nachgeben. Ich weiß so etwas ist nicht immer einfach wenn man überzeugt ist, dass die Lösung nicht ganz gerecht ist und du findest du musst ihnen etwas zu viel zahlen. Aber glaube mir, dieses etwas zu viel ist immer noch weniger als das was dir das alles kostet, wenn ihr zu streiten anfängt! Das heißt nicht, dass du mit jeder Lösung einverstanden sein sollst und dich über den Tisch ziehen lässt. Aber Erbstreitigkeiten können die besten Familien zerstören.

Wenn übrigens gar keine Einigung in Sicht ist, kannst du immer noch drohen mit "dann verkaufen wir es eben und zahlen der Mama eine Wohnung. Dann bleibt aber für alle drei weniger über.


3
  •  Hausbau19
  •   Silber-Award
13.2.2020  (#14)
Das mit dem Schätzen lassen ist auch so eine Sache. Wie mein Vater in Pension ging musste der Gewerbebetrieb mit angeschlossenen Wohnhaus geschätzt werden weil man das ins Privatvermögen übernimmt und versteuern muss.
Wenn wir 70% des Schätzwerts von irgendwem bekommen hätten, wäre es sofort verkauft worden.....

Vielleicht eher die Vergleichsmethode anwenden in dem man schaut was im selben Bezirk an ähnlichen Häusern inseriert wird. Wobei das mit dem Wohnrecht auch nicht im voraus zu schätzen sein wird... Mit dieser "Belastung" ist ein Haus natürlich weit weniger Wert.

Falls die Brüder zu viel fordern würde ich sagen, dass einer von Ihnen es dann nehmen soll und dich mit diesem Betrag auszahlen soll. Mal schauen wie dann darauf reagiert wird.

1
  •  purrtastic
13.2.2020  (#15)

zitat..
Blabla schrieb: 1. wohnt eure Mutter drinnen, also die Pflege wird wohl an dir hängen bleiben (tw. auch finanziell), 2. wirst du ws. auch in das Haus investieren müssen

Generell sehe ich das wie du. Nur ob er in das Haus investieren wird oder nicht, hat mit dem jetzt-Wert nicht zu tun. Der Schätzer wird den Wert anhand des derzeitigen Zustandes schätzen, welcher ja dann durch 3 geteilt wird.

Ob man Pflegekosten dann künftig weiter durch 3 teil oder einmal mit reduzierter Auszahlen abschlägt ist Verhandlungssache. Ich persönlich würde sagen, nein, die Mutter (ver)kauft man nicht ab :)

Schätzen lassen, wert durch 3 Teilen, alle Nebenkosten durch 3 Teilen, fertig. Da gibts meiner Meinung nach nicht viel zu diskutieren... die beiden Brüder jeweils ein Drittel des Wertes als Verkauf.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Finanzierung Neubau