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Auswahl des Sachverständigen teilen

4.12. -7.12.2013 1 2013-12-07T20:48:00+01:00
  •  glider307
04.12.2013
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Ich habe in einem älteren Beitrag von creator gelesen, dass nach einer Mängelrüge der Unternehmer ggf. mittels SV beweisen muss, dass kein Mangel vorliegt. So weit, so klar.
creator schreibt auch, dass man als Bauherr den SV mitbestimmen kann. Kennt jemand die Rechtsgrundlage dieser Aussage?

LG
glider307

  •  wwwparkettat
7.12.2013  (#1)
Selbstverständlich kannst Du als Bauherr die Auswahl eines SV mitbestimmen. Es ist Dein gutes Recht.

Ich würde Dir sogar raten selbst einen zu suchen. Mach Dich einfach schlau im Netz.

MfG,
wwwparkettat

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